Kategorien
(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Nauen-Prozess: Neonazis verurteilt. War es das jetzt?

Nauen Urteil
Im Straf­prozess gegen den Nauen­er NPD Stadtverord­neten Maik Schnei­der und fünf sein­er Kom­plizen verkün­dete das Landgericht Pots­dam am Don­ner­sta­gnach­mit­tag die Urteile. Den sechs Angeklagten wur­den ins­ge­samt sieben Delik­te vorge­wor­fen, die sie in unter­schiedlich­er Kon­stel­la­tion verübt haben sollen. In der Beweisauf­nahme nachgewiesen kon­nten jedoch nicht alle Straftat­en. Die schw­er­ste Straftat, ein Bran­dan­schlag auf eine als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft bere­it­gestellte Sporthalle in Nauen (Land­kreis Havel­land), kon­nte aber immer­hin fünf der sechs Angeklagten zweifels­frei nachgewiesen wer­den. Das Gericht ver­hängte Frei­heitsstrafen zwis­chen 8 Monat­en bis neunein­halb Jahren. Bei vier der Angeklagten wurde die Gefäng­nis­strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Trotz des ver­gle­ich­sweise harten Urteils gegen die bei­den Haupt­täter, bleiben jedoch viele Fra­gen offen. Beispiel­sweise wie groß das Net­zw­erk der Helfer und klammheim­lichen Unter­stützer tat­säch­lich war.
Außer­dem ist eine poli­tis­che Aufar­beitung des Gesamtkom­plex­es Nauen außer­halb des Krim­i­nalver­fahrens bish­er nicht erkennbar. Doch genau das erscheint drin­gend notwendig. Schließlich wur­den hier Poli­tak­teure verurteilt, die sich durch ihr Han­deln, ins­beson­dere im Hin­blick auf die Nieder­bren­nung ein­er fer­ti­gen Flüchtlingsno­tun­terkun­ft, an die Spitze ein­er bre­it­en Protest­be­we­gung, die von der ver­meintlichen Mitte der Gesellschaft bis an den extrem recht­en Rand der Gesellschaft reichte, geset­zt haben.
Harte Einzelurteile, Straf­frei­heit als Organisation
Im Zen­trum der Anklage der Staat­san­waltschaft stand der 29 jährige NPD Stadtverord­nete Maik Schnei­der, der bere­its seit spätestens 2006 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist. Ihm kon­nte das Gericht Nöti­gung, Sachbeschädi­gung, Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung und gemein­schaftliche Brand­s­tiftung nach­weisen. Urteil: 9 Jahre und 6 Monate Haft.
Dem eben­falls 29 Jähri­gen Den­nis W. kon­nte Brand­s­tiftung, Sachbeschädi­gung sowie gemein­schaftliche Brand­s­tiftung nachgewiesen wer­den. Er gilt neben Schnei­der als Haupt­täter unter den Angeklagten. Urteil: 7 Jahre Haft.
Milde zeigte das Landgericht jedoch bere­its bei dem 27 Jähri­gen Christo­pher L, der seit spätestens 2011 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist. Er wurde zwar der Sachbeschädi­gung und der Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung  für schuldig befun­den, erhielt jedoch wegen sein­er Ein­las­sung und der ange­blichen Dis­tanzierung vom Neon­az­im­i­lieu mildernde Umstände. Urteil: 1 Jahr und 8 Monate Haft, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Außer­dem nicht in Haft müssen die bei­den Angeklagten Sebas­t­ian F. (33) und Chris­t­ian B. (32). Sie wur­den zwar der Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung über­führt, sollen aber eben­falls durch Geständ­nisse zur Aufk­lärung der Tat beige­tra­gen haben. Urteil F: 1 Jahr und 3 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung. Urteil B: 1 Jahr und 6 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Eben­falls mit ein­er Haft­strafe auf Bewährung kam der 30 Jährige Thomas Frank E., der seit spätestens 2003 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist, davon. Ihm kon­nte nur Sachbeschädi­gung nachgewiesen wer­den. Urteil: 8 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Bere­its schon während des Prozess­es fal­l­en­ge­lassen wurde der Straftatbe­stand der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung. Er wurde allen Angeklagten gle­icher­maßen zur Last gelegt, speziell aber Schnei­der als Rädels­führer her­vorge­hoben. Der polizeiliche Staatss­chutz hat­te sog­ar ursprünglich wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ermit­telt, wurde jedoch durch Gen­er­al­bun­de­san­walt aus­ge­bremst, der in den Straftat­en der sechs Män­ner keine men­schenge­fährdende Tathand­lun­gen erken­nen wollte. Das endgültige Aus für den Grup­penan­klagepunkt kam dann während des Prozess­es. Die Staat­san­waltschaft stellte diesen nun in „Bil­dung ein­er krim­inelle Vere­ini­gung“ abgeschwächt­en Strafvor­wurf aus „prozessökonomis­chen Grün­den“ ein.
Tat­en statt Worte

2015.04.16 Nauen Anti Asyl Demo (1)
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: Auf­forderung „Mut zur Tat“ – Wur­den die Tat­en der Angeklagten durch Teile der Gesellschaft legitimiert?

Für eine konkrete Verbindung zwis­chen den Angeklagten sollen zumin­d­est gemein­same Verabre­dun­gen in ein­er eige­nen Kurz­nachrich­t­en­di­enst-Gruppe im mobilen Netz beleg­bar gewe­sen sein. In der virtuellen Aus­tausch­plat­tform mit dem Namen „Heimat im Herzen“ kamen wohl auch die vor Gericht ver­han­del­ten Straftat­en zur Sprache.
Ins­ge­samt ord­nete die Staat­san­waltschaft der Gruppe der Angeklagten ursprünglich sieben Straftat­en zu:
  • Am 12. Feb­ru­ar 2015 soll Maik Schnei­der eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung, die auf dem Gelände des evan­ge­lis­chen Gemein­dezen­trums Nauen stat­tfand, durch Rufen von aus­län­der­feindlichen Parolen so gestört haben, dass die Sitzung aus Angst vor weit­er­er Eskala­tion abge­brochen wurde.
  • Am 17. Mai 2015 soll Den­nis W. auf­grund eines zuvor gefassten Plans mit Maik Schnei­der mit ein­er Axt eine Scheibe des Fahrzeugs des Geschädigten K. eingeschla­gen und das Fahrzeug später mit­tels ein­er Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben, was der Maik Schnei­der beobacht­en haben soll.
  • Am 1. Juni 2015 soll Den­nis W. gemäß dem Willen der Gruppe eine Zylin­der­bombe vor ein­er LIDL – Fil­iale in Nauen gezün­det haben, wodurch ein Sach­standen in Höhe von mehr als 9.000,00 € an dem Gebäude entstand.
  • Im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni 2015 soll Maik Schnei­der den Christo­pher L. beauf­tragt haben, das Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Farbbeuteln zu bew­er­fen. Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen dies sodann in die Tat umge­set­zt haben, wodurch an der Fas­sade des Haus­es ein Schaden in Höhe von ca. 6.000,00 € ent­standen ist.
  • Den­nis W. soll zudem am 9. Juni 2015 in Wahrnehmung des Grup­pen­wil­lens das Türschloss und das Briefkas­ten­schloss zu dem Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Sekun­den­kle­ber verklebt haben, wodurch diese unbrauch­bar wurden.
  • Christo­pher L. soll zudem in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2015 in Entsprechung des Grup­pen­wil­lens auf die Baustelle für ein neues Über­gang­sheim am Walde­mar­damm, wo er die Dixi-Toi­lette mit­tels Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben soll.
  • Den Angeklagten Maik Schnei­der, Den­nis W., Chris­t­ian B. und Sebas­t­ian F. – Let­zter­er soll zumin­d­est als Mit­glied ein­er Kurz­nachrich­t­en­di­enst-Gruppe insoweit einge­bun­den gewe­sen sein – wurde schließlich vorge­wor­fen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015 eine Sporthalle des OSZ Nauen, die als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge vorge­se­hen war, durch das Anzün­den davor gelagert­er Mate­ri­alien in Brand geset­zt zu haben, wodurch die Sporthalle voll­ständig zer­stört wurde und ein Sach­schaden von ca.3.500.000,00 € ent­stand. Die Angeklagten Chris­t­ian B., Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen bei der Tat „Schmiere“ ges­tanden haben.

Die Voll­streck­er des „Volk­swil­lens“

„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …der vermeintliche „Volkswille“ auf der Straße
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …der ver­meintliche „Volk­swille“ auf der Straße

Wenig Beach­tung während des Prozess­es fand hinge­gen die gesellschaft­spoli­tis­che Sit­u­a­tion aus der die Angeklagten han­del­ten und was sie dazu befähigte in dieser Lage als entschei­dende Poli­tak­teure aufzutreten.
Die einzel­nen Straftat­en ste­hen näm­lich dur­chaus im Zusam­men­hang mit der sehr kon­tro­vers geführten gesamt­ge­sellschaftlichen Debat­te zur Flüchtlingspolitik.
Bere­its Anfang 2013 sah die Bran­den­burg­er NPD, für die beispiel­sweise auch der Angeklagte Maik Schnei­der seit 2008 in zwei Kom­mu­nal­par­la­menten saß, in den steigen­den Flüchtlingszahlen einen willk­om­menden Anlass sich stärk­er gegen die Asyl­suchende bzw deren Unter­bringung im Land zu engagieren. Im Rah­men eines Entschließungsantrages auf dem Lan­desparteitag der Partei im März 2013 wurde u.a. die „Stre­ichung des ein­klag­baren Rechts auf Asyl“ gefordert. Wenig später wur­den so genan­nte „Nein zum Heim“ – Inter­net­seit­en freigeschal­tet, die schon bald die gewün­schte Reak­tion erzielten.
Ein früh­es Beispiel für Stim­mungs­mache mit Konzept und entsprechen­dem Ergeb­nis war  die Stadt Prem­nitz (eben­falls Land­kreis Havel­land). Hier sollte eine ehe­ma­lige Förder­schule zu ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft aus­ge­baut wer­den. Schon bald nach dem Erscheinen der „Nein zum Heim“ – Seite mit täglich nahezu neuen Artikeln, die ein ein­seit­iges Bild­nis von Flüchtlin­gen präsen­tierte, entwick­elte sich eine leb­hafte Diskus­sion um das Heim und dessen kün­ftige Bewohn­er. Die NPD marschierte sog­ar Anfang Sep­tem­ber 2013 vor der kün­fti­gen Unterkun­ft auf, um ihr flüchtlings­feindlich­es Ansin­nen zu unter­stre­ichen. Wenige Tage später fol­gte schließlich ein Bran­dan­schlag durch Heimgeg­n­er. Dieser verur­sachte allerd­ings nur ger­ingfügi­gen Schaden im Ein­gangs­bere­ich und ver­hin­derte den Bezug der Unterkun­ft nicht. Den­noch war das erste Zeichen im Havel­land geset­zt wor­den: Flüchtlinge soll­ten hier nicht willkom­men sein.
Ein weit­eres sollte knapp zwei Jahre später in Nauen fol­gen. Dort hat­te sich näm­lich die Stadtver­wal­tung seit Ende des Jahres 2014 dazu bekan­nt, Flüchtlin­gen im Stadt­ge­bi­et Asyl zu gewähren. Kurze Zeit später wurde im Social­me­dia auch für Nauen eine lokale „Nein zum Heim“- Seite mit täglichen Het­zartikeln freigeschaltet.
Darüber hin­aus hat­te sich der Ton der gesamt­ge­sellschaftlichen Debat­te zum The­ma Flüchtlinge inner­halb des Jahres 2014 deut­lich verschärft.
Die bun­desweit beachtete PEGI­DA-Bewe­gung in Sach­sen trat erst­mals mit Ver­anstal­tun­gen auf und schuf eine Mis­chszene, in der sich kon­ser­v­a­tives Bürg­er­tum, gemäßigte und extreme Rechte ver­mengten. Zunächst als Bewe­gung „Patri­o­tis­ch­er Europäer“ gegen eine ver­meintliche „Islamisierung“ ges­tartet, waren als­bald auch die steigen­den Flüchtlingszahlen The­ma von PEGI­DA-Ver­samm­lun­gen. Anfang 2015 liefen bere­its tausende bei dieser selb­ster­nan­nten Volks­be­we­gung in ihrem Hauptwirkung­sort Dres­den mit. PEGIDA wurde daraufhin auch bun­desweit wahrgenom­men und strahlte entsprechend in andere Bun­deslän­der aus.
Auch in Nauen wurde die neue Bewe­gung aus Sach­sen beachtet. Eine kurzzeit­ig im Social­me­dia exis­tente Inter­net­seite mit dem Titel „PEGIDA Nauen“ ent­fal­tete jedoch kaum Aktiv­itäten. Stattdessen gelang es wiederum der NPD, vor allem in Per­son des Angeklagten Maik Schnei­ders,  an den PEGI­DA-Hype anzuknüpfen und mit ein­er klar flüchtlings­feindlich­er Pro­gram­matik eine Protest­be­we­gung zu ini­ti­ieren, die lokal erst­mals auch ver­meintlich bürg­er­liche Bevölkerungss­chicht­en erreichte.
Konkretes Ziel der Proteste war die Ver­hin­derung des Neubaus ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft in Nauen bzw zunächst die Sabotierung des Verkaufs eines dafür notwendi­gen Grund­stücks durch die Stadt an den Land­kreis. Mas­siv mobil­isierte „Nein zum Heim“ deshalb für eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung am 12. Feb­ru­ar 2015. „Ganz Nauen“ sollte erscheinen, um die Stadtverord­neten am Verkauf des Grund­stücks zu ver­hin­dern. Tat­säch­lich kamen unge­fähr 150 Heimgeg­n­er, von denen sich 100 im Saal postierten und 50 vor den Saalfen­stern. Schnell kam es zu Tumul­ten, deren offen­sichtlich­es Ziel es war, die Ver­samm­lung zu spren­gen. Her­aus­ra­gend dabei war der Angeklagte Maik Schnei­der, der in dieser aufge­heizten Sit­u­a­tion ein flüchtlings­feindlich­es Ban­ner zeigte. Auch die Angeklagten Den­nis W., Christo­pher L. und Chris­t­ian B. waren, wie Fotos beweisen, bei den Tumul­ten zumin­d­est anwe­send. Die Polizei musste schließlich ein­schre­it­en und Saal sowie Grund­stück räu­men. Der Verkauf des Grund­stücks durch die Stadt an den Land­kreis wurde jedoch dadurch nicht ver­hin­dert, eben­so wie der spätere Bau des Heimes.
Den­noch ver­suchte die Nauen­er „Nein zum Heim“-Bewegung durch weit­ere Aktio­nen den Bau der Unterkun­ft zu ver­hin­dern. In der Öffentlichkeit wurde dabei in der Regel auf demokratisch legit­imierte Hand­lun­gen geset­zt. Unter­schriften wur­den gesam­melt und Ver­samm­lun­gen durchge­führt, an der sich auch alle Angeklagten beteiligten. Ins­beson­dere Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Thomas Frank E. und Chris­t­ian B. nah­men mehrfach an der­ar­ti­gen Ver­anstal­tun­gen teil, Sebas­t­ian F. min­destens einmal.
Ob sich die Angeklagten in diesem Rah­men zu ein­er krim­inellen Vere­ini­gung zusam­men­fan­den und aus diesem Kon­text Straftat­en verübten, blieb jedoch ungek­lärt, da die Staat­san­waltschaft dieses Ver­fahren eben ein­stellte. Nachgewiesen wurde dem Großteil der Beschuldigten jedoch, in unter­schiedlich­er Kon­stel­la­tion sechs der sieben angeklagten Straftatbestände, die offen­sichtlich im Kon­text der „Nein zum Heim“-Bewegung began­gen wur­den, aus­ge­führt zu haben. Ins­beson­dere der schwere Bran­dan­schlag auf die als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft bere­it­gestellte Sporthalle des OSZ Havel­land in Nauen kon­nte gerichtlich weit­ge­hend aufgek­lärt wer­den. Ein dur­chaus wichtiger Punkt, denn ger­ade durch diese schwere Straftat, sollte nach Auf­fas­sung des Landgericht­es, das entschei­dende Zeichen in Rich­tung Flüchtlinge geset­zt wer­den, näm­lich das diese (auch) „hier nicht willkom­men“ seien.
Völ­lig offen bleibt hinge­gen wer die anderen, nicht zur Anklage gebracht Delik­te, wie Aufrufe zu Straftat­en, Sachbeschädi­gung oder eine weit­ere Brand­s­tiftung began­gen hat und wie groß die Zahl der Unter­stützer und Helfer war.
Dunkelfeld Nauen
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …wurden die Proteste politisch gesteuert oder handelten hier Einzelne?
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …wur­den die Proteste poli­tisch ges­teuert oder han­del­ten hier Einzelne?

Eben­falls bis­lang noch nicht erschöpfend hin­ter­fragt wurde die Rolle der NPD als Impuls der Anti-Asyl-Kam­pagne ab 2013 und das Wirken ihrer Funk­tionäre. Immer­hin waren anlässlich der flüchtlings­feindlichen Aktio­nen und Ver­samm­lun­gen  von Feb­ru­ar bis Juni 2015 sowohl ein­fache Parteim­it­glieder als auch Man­dat­sträger aus dem gesamten Havel­land, den Land­kreisen Ost­prig­nitz-Rup­pin, Tel­tow-Fläming und Oder-Spree sowie aus Berlin nach Nauen gereist.
Nicht gek­lärt ist die Rolle der „Freien Kräfte Neu­rup­pin-Osthavel­land“, die zwis­chen März und Juli 2015 eben­falls mit drei eige­nen Ver­samm­lung, zwei Kundge­bun­gen und eine Demon­stra­tion, mit aus­län­der­feindlichen The­men Flagge in Nauen zeigten.
Unklar bleibt, in wie fern die ver­botene ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung „Freiko­rps Havel­land“, die in den Jahren 2003 bis 2004 mehrere Imbisse aus­ländis­ch­er Gas­tar­beit­er nieder­bran­nte, noch aktiv ist. Immer­hin ver­band Maik Schnei­der auch eine langjährige Fre­und­schaft mit Freiko­rps-Anführer Christo­pher H. Bei­de wur­den­beispiel­sweise Anfang des Jahres 2013 wegen Hak­enkreuzschmier­ereien in Jüter­bog (Land­kreis Tel­tow-Fläming) verurteilt. Daneben nah­men sie über Jahre gemein­sam an Neon­aziver­anstal­tun­gen, beispiel­sweise am 1. Sep­tem­ber 2007 in Neu­rup­pin, am 1. Sep­tem­ber 2012 in Vel­ten und am 23. Novem­ber 2013 in Bad Belzig teil. Eine weit­ere Verbindung zum „Freiko­rps Havel­land“ ergibt sich durch den Angeklagten Thomas Frank E. Er wurde sog­ar wegen der Mit­glied­schaft in dieser ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot