Im Strafprozess gegen den Nauener NPD Stadtverordneten Maik Schneider und fünf seiner Komplizen verkündete das Landgericht Potsdam am Donnerstagnachmittag die Urteile. Den sechs Angeklagten wurden insgesamt sieben Delikte vorgeworfen, die sie in unterschiedlicher Konstellation verübt haben sollen. In der Beweisaufnahme nachgewiesen konnten jedoch nicht alle Straftaten. Die schwerste Straftat, ein Brandanschlag auf eine als Flüchtlingsnotunterkunft bereitgestellte Sporthalle in Nauen (Landkreis Havelland), konnte aber immerhin fünf der sechs Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen 8 Monaten bis neuneinhalb Jahren. Bei vier der Angeklagten wurde die Gefängnisstrafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Trotz des vergleichsweise harten Urteils gegen die beiden Haupttäter, bleiben jedoch viele Fragen offen. Beispielsweise wie groß das Netzwerk der Helfer und klammheimlichen Unterstützer tatsächlich war.
Außerdem ist eine politische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes Nauen außerhalb des Kriminalverfahrens bisher nicht erkennbar. Doch genau das erscheint dringend notwendig. Schließlich wurden hier Politakteure verurteilt, die sich durch ihr Handeln, insbesondere im Hinblick auf die Niederbrennung einer fertigen Flüchtlingsnotunterkunft, an die Spitze einer breiten Protestbewegung, die von der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft bis an den extrem rechten Rand der Gesellschaft reichte, gesetzt haben.
Harte Einzelurteile, Straffreiheit als Organisation
Im Zentrum der Anklage der Staatsanwaltschaft stand der 29 jährige NPD Stadtverordnete Maik Schneider, der bereits seit spätestens 2006 im Neonazimilieu aktiv ist. Ihm konnte das Gericht Nötigung, Sachbeschädigung, Beihilfe zur Brandstiftung und gemeinschaftliche Brandstiftung nachweisen. Urteil: 9 Jahre und 6 Monate Haft.
Dem ebenfalls 29 Jährigen Dennis W. konnte Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie gemeinschaftliche Brandstiftung nachgewiesen werden. Er gilt neben Schneider als Haupttäter unter den Angeklagten. Urteil: 7 Jahre Haft.
Milde zeigte das Landgericht jedoch bereits bei dem 27 Jährigen Christopher L, der seit spätestens 2011 im Neonazimilieu aktiv ist. Er wurde zwar der Sachbeschädigung und der Beihilfe zur Brandstiftung für schuldig befunden, erhielt jedoch wegen seiner Einlassung und der angeblichen Distanzierung vom Neonazimilieu mildernde Umstände. Urteil: 1 Jahr und 8 Monate Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Außerdem nicht in Haft müssen die beiden Angeklagten Sebastian F. (33) und Christian B. (32). Sie wurden zwar der Beihilfe zur Brandstiftung überführt, sollen aber ebenfalls durch Geständnisse zur Aufklärung der Tat beigetragen haben. Urteil F: 1 Jahr und 3 Monate, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Urteil B: 1 Jahr und 6 Monate, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Ebenfalls mit einer Haftstrafe auf Bewährung kam der 30 Jährige Thomas Frank E., der seit spätestens 2003 im Neonazimilieu aktiv ist, davon. Ihm konnte nur Sachbeschädigung nachgewiesen werden. Urteil: 8 Monate, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Bereits schon während des Prozesses fallengelassen wurde der Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Er wurde allen Angeklagten gleichermaßen zur Last gelegt, speziell aber Schneider als Rädelsführer hervorgehoben. Der polizeiliche Staatsschutz hatte sogar ursprünglich wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt, wurde jedoch durch Generalbundesanwalt ausgebremst, der in den Straftaten der sechs Männer keine menschengefährdende Tathandlungen erkennen wollte. Das endgültige Aus für den Gruppenanklagepunkt kam dann während des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft stellte diesen nun in „Bildung einer kriminelle Vereinigung“ abgeschwächten Strafvorwurf aus „prozessökonomischen Gründen“ ein.
Taten statt Worte
Für eine konkrete Verbindung zwischen den Angeklagten sollen zumindest gemeinsame Verabredungen in einer eigenen Kurznachrichtendienst-Gruppe im mobilen Netz belegbar gewesen sein. In der virtuellen Austauschplattform mit dem Namen „Heimat im Herzen“ kamen wohl auch die vor Gericht verhandelten Straftaten zur Sprache.
Insgesamt ordnete die Staatsanwaltschaft der Gruppe der Angeklagten ursprünglich sieben Straftaten zu:
- Am 12. Februar 2015 soll Maik Schneider eine Stadtverordnetenversammlung, die auf dem Gelände des evangelischen Gemeindezentrums Nauen stattfand, durch Rufen von ausländerfeindlichen Parolen so gestört haben, dass die Sitzung aus Angst vor weiterer Eskalation abgebrochen wurde.
- Am 17. Mai 2015 soll Dennis W. aufgrund eines zuvor gefassten Plans mit Maik Schneider mit einer Axt eine Scheibe des Fahrzeugs des Geschädigten K. eingeschlagen und das Fahrzeug später mittels einer Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, was der Maik Schneider beobachten haben soll.
- Am 1. Juni 2015 soll Dennis W. gemäß dem Willen der Gruppe eine Zylinderbombe vor einer LIDL – Filiale in Nauen gezündet haben, wodurch ein Sachstanden in Höhe von mehr als 9.000,00 € an dem Gebäude entstand.
- Im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni 2015 soll Maik Schneider den Christopher L. beauftragt haben, das Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Farbbeuteln zu bewerfen. Christopher L. und Thomas Frank E. sollen dies sodann in die Tat umgesetzt haben, wodurch an der Fassade des Hauses ein Schaden in Höhe von ca. 6.000,00 € entstanden ist.
- Dennis W. soll zudem am 9. Juni 2015 in Wahrnehmung des Gruppenwillens das Türschloss und das Briefkastenschloss zu dem Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Sekundenkleber verklebt haben, wodurch diese unbrauchbar wurden.
- Christopher L. soll zudem in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2015 in Entsprechung des Gruppenwillens auf die Baustelle für ein neues Übergangsheim am Waldemardamm, wo er die Dixi-Toilette mittels Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben soll.
- Den Angeklagten Maik Schneider, Dennis W., Christian B. und Sebastian F. – Letzterer soll zumindest als Mitglied einer Kurznachrichtendienst-Gruppe insoweit eingebunden gewesen sein – wurde schließlich vorgeworfen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015 eine Sporthalle des OSZ Nauen, die als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen war, durch das Anzünden davor gelagerter Materialien in Brand gesetzt zu haben, wodurch die Sporthalle vollständig zerstört wurde und ein Sachschaden von ca.3.500.000,00 € entstand. Die Angeklagten Christian B., Christopher L. und Thomas Frank E. sollen bei der Tat „Schmiere“ gestanden haben.
Die Vollstrecker des „Volkswillens“
Wenig Beachtung während des Prozesses fand hingegen die gesellschaftspolitische Situation aus der die Angeklagten handelten und was sie dazu befähigte in dieser Lage als entscheidende Politakteure aufzutreten.
Die einzelnen Straftaten stehen nämlich durchaus im Zusammenhang mit der sehr kontrovers geführten gesamtgesellschaftlichen Debatte zur Flüchtlingspolitik.
Bereits Anfang 2013 sah die Brandenburger NPD, für die beispielsweise auch der Angeklagte Maik Schneider seit 2008 in zwei Kommunalparlamenten saß, in den steigenden Flüchtlingszahlen einen willkommenden Anlass sich stärker gegen die Asylsuchende bzw deren Unterbringung im Land zu engagieren. Im Rahmen eines Entschließungsantrages auf dem Landesparteitag der Partei im März 2013 wurde u.a. die „Streichung des einklagbaren Rechts auf Asyl“ gefordert. Wenig später wurden so genannte „Nein zum Heim“ – Internetseiten freigeschaltet, die schon bald die gewünschte Reaktion erzielten.
Ein frühes Beispiel für Stimmungsmache mit Konzept und entsprechendem Ergebnis war die Stadt Premnitz (ebenfalls Landkreis Havelland). Hier sollte eine ehemalige Förderschule zu einer Flüchtlingsunterkunft ausgebaut werden. Schon bald nach dem Erscheinen der „Nein zum Heim“ – Seite mit täglich nahezu neuen Artikeln, die ein einseitiges Bildnis von Flüchtlingen präsentierte, entwickelte sich eine lebhafte Diskussion um das Heim und dessen künftige Bewohner. Die NPD marschierte sogar Anfang September 2013 vor der künftigen Unterkunft auf, um ihr flüchtlingsfeindliches Ansinnen zu unterstreichen. Wenige Tage später folgte schließlich ein Brandanschlag durch Heimgegner. Dieser verursachte allerdings nur geringfügigen Schaden im Eingangsbereich und verhinderte den Bezug der Unterkunft nicht. Dennoch war das erste Zeichen im Havelland gesetzt worden: Flüchtlinge sollten hier nicht willkommen sein.
Ein weiteres sollte knapp zwei Jahre später in Nauen folgen. Dort hatte sich nämlich die Stadtverwaltung seit Ende des Jahres 2014 dazu bekannt, Flüchtlingen im Stadtgebiet Asyl zu gewähren. Kurze Zeit später wurde im Socialmedia auch für Nauen eine lokale „Nein zum Heim“- Seite mit täglichen Hetzartikeln freigeschaltet.
Darüber hinaus hatte sich der Ton der gesamtgesellschaftlichen Debatte zum Thema Flüchtlinge innerhalb des Jahres 2014 deutlich verschärft.
Die bundesweit beachtete PEGIDA-Bewegung in Sachsen trat erstmals mit Veranstaltungen auf und schuf eine Mischszene, in der sich konservatives Bürgertum, gemäßigte und extreme Rechte vermengten. Zunächst als Bewegung „Patriotischer Europäer“ gegen eine vermeintliche „Islamisierung“ gestartet, waren alsbald auch die steigenden Flüchtlingszahlen Thema von PEGIDA-Versammlungen. Anfang 2015 liefen bereits tausende bei dieser selbsternannten Volksbewegung in ihrem Hauptwirkungsort Dresden mit. PEGIDA wurde daraufhin auch bundesweit wahrgenommen und strahlte entsprechend in andere Bundesländer aus.
Auch in Nauen wurde die neue Bewegung aus Sachsen beachtet. Eine kurzzeitig im Socialmedia existente Internetseite mit dem Titel „PEGIDA Nauen“ entfaltete jedoch kaum Aktivitäten. Stattdessen gelang es wiederum der NPD, vor allem in Person des Angeklagten Maik Schneiders, an den PEGIDA-Hype anzuknüpfen und mit einer klar flüchtlingsfeindlicher Programmatik eine Protestbewegung zu initiieren, die lokal erstmals auch vermeintlich bürgerliche Bevölkerungsschichten erreichte.
Konkretes Ziel der Proteste war die Verhinderung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in Nauen bzw zunächst die Sabotierung des Verkaufs eines dafür notwendigen Grundstücks durch die Stadt an den Landkreis. Massiv mobilisierte „Nein zum Heim“ deshalb für eine Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2015. „Ganz Nauen“ sollte erscheinen, um die Stadtverordneten am Verkauf des Grundstücks zu verhindern. Tatsächlich kamen ungefähr 150 Heimgegner, von denen sich 100 im Saal postierten und 50 vor den Saalfenstern. Schnell kam es zu Tumulten, deren offensichtliches Ziel es war, die Versammlung zu sprengen. Herausragend dabei war der Angeklagte Maik Schneider, der in dieser aufgeheizten Situation ein flüchtlingsfeindliches Banner zeigte. Auch die Angeklagten Dennis W., Christopher L. und Christian B. waren, wie Fotos beweisen, bei den Tumulten zumindest anwesend. Die Polizei musste schließlich einschreiten und Saal sowie Grundstück räumen. Der Verkauf des Grundstücks durch die Stadt an den Landkreis wurde jedoch dadurch nicht verhindert, ebenso wie der spätere Bau des Heimes.
Dennoch versuchte die Nauener „Nein zum Heim“-Bewegung durch weitere Aktionen den Bau der Unterkunft zu verhindern. In der Öffentlichkeit wurde dabei in der Regel auf demokratisch legitimierte Handlungen gesetzt. Unterschriften wurden gesammelt und Versammlungen durchgeführt, an der sich auch alle Angeklagten beteiligten. Insbesondere Maik Schneider, Dennis W., Christopher L., Thomas Frank E. und Christian B. nahmen mehrfach an derartigen Veranstaltungen teil, Sebastian F. mindestens einmal.
Ob sich die Angeklagten in diesem Rahmen zu einer kriminellen Vereinigung zusammenfanden und aus diesem Kontext Straftaten verübten, blieb jedoch ungeklärt, da die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren eben einstellte. Nachgewiesen wurde dem Großteil der Beschuldigten jedoch, in unterschiedlicher Konstellation sechs der sieben angeklagten Straftatbestände, die offensichtlich im Kontext der „Nein zum Heim“-Bewegung begangen wurden, ausgeführt zu haben. Insbesondere der schwere Brandanschlag auf die als Flüchtlingsnotunterkunft bereitgestellte Sporthalle des OSZ Havelland in Nauen konnte gerichtlich weitgehend aufgeklärt werden. Ein durchaus wichtiger Punkt, denn gerade durch diese schwere Straftat, sollte nach Auffassung des Landgerichtes, das entscheidende Zeichen in Richtung Flüchtlinge gesetzt werden, nämlich das diese (auch) „hier nicht willkommen“ seien.
Völlig offen bleibt hingegen wer die anderen, nicht zur Anklage gebracht Delikte, wie Aufrufe zu Straftaten, Sachbeschädigung oder eine weitere Brandstiftung begangen hat und wie groß die Zahl der Unterstützer und Helfer war.
Dunkelfeld Nauen
Ebenfalls bislang noch nicht erschöpfend hinterfragt wurde die Rolle der NPD als Impuls der Anti-Asyl-Kampagne ab 2013 und das Wirken ihrer Funktionäre. Immerhin waren anlässlich der flüchtlingsfeindlichen Aktionen und Versammlungen von Februar bis Juni 2015 sowohl einfache Parteimitglieder als auch Mandatsträger aus dem gesamten Havelland, den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Teltow-Fläming und Oder-Spree sowie aus Berlin nach Nauen gereist.
Nicht geklärt ist die Rolle der „Freien Kräfte Neuruppin-Osthavelland“, die zwischen März und Juli 2015 ebenfalls mit drei eigenen Versammlung, zwei Kundgebungen und eine Demonstration, mit ausländerfeindlichen Themen Flagge in Nauen zeigten.
Unklar bleibt, in wie fern die verbotene terroristische Vereinigung „Freikorps Havelland“, die in den Jahren 2003 bis 2004 mehrere Imbisse ausländischer Gastarbeiter niederbrannte, noch aktiv ist. Immerhin verband Maik Schneider auch eine langjährige Freundschaft mit Freikorps-Anführer Christopher H. Beide wurdenbeispielsweise Anfang des Jahres 2013 wegen Hakenkreuzschmierereien in Jüterbog (Landkreis Teltow-Fläming) verurteilt. Daneben nahmen sie über Jahre gemeinsam an Neonaziveranstaltungen, beispielsweise am 1. September 2007 in Neuruppin, am 1. September 2012 in Velten und am 23. November 2013 in Bad Belzig teil. Eine weitere Verbindung zum „Freikorps Havelland“ ergibt sich durch den Angeklagten Thomas Frank E. Er wurde sogar wegen der Mitgliedschaft in dieser terroristischen Vereinigung verurteilt.