Die juristische Auseinandersetzung über den für Samstag geplanten Neonazi-Aufmarsch in Halbe (Dahme-Spreewald) geht weiter. Am Montag legten die Organisatoren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Freitag ein, sagte ein Gerichtssprecher.
Darin hatte das Frankfurter Gericht Auflagen der Polizei für den Neonazi-Aufmarsch bestätigt. Demnach dürfen die Rechtsextremen nicht wie gewünscht durch Halbe zum Vorplatz des Waldfriedhofs ziehen. Mit einer Entscheidung des OVG sei in den nächsten Tagen zu rechnen, hieß es.
Unterdessen haben Rechtsextremisten für Samstag eine Kundgebung am Friedhof in Seelow (Märkisch-Oderland) angemeldet. Anmelder sei der Hamburger Neonazi Christian Worch, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder), Peter Salender, am Montagabend. Die Veranstaltung sei unter dem gleichen Motto und für die gleiche Zeit angekündigt wie die Kundgebung am größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe.