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Neonazi-Aufmarsch: Beschwerde eingereicht

Die juris­tis­che Auseinan­der­set­zung über den für Sam­stag geplanten Neon­azi-Auf­marsch in Halbe (Dahme-Spree­wald) geht weit­er. Am Mon­tag legten die Organ­isatoren beim Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Berlin-Bran­den­burg Beschw­erde gegen eine Entschei­dung des Ver­wal­tungs­gerichts Frank­furt (Oder) vom Fre­itag ein, sagte ein Gerichtssprecher.

Darin hat­te das Frank­furter Gericht Aufla­gen der Polizei für den Neon­azi-Auf­marsch bestätigt. Dem­nach dür­fen die Recht­sex­tremen nicht wie gewün­scht durch Halbe zum Vor­platz des Wald­fried­hofs ziehen. Mit ein­er Entschei­dung des OVG sei in den näch­sten Tagen zu rech­nen, hieß es.

Unter­dessen haben Recht­sex­trem­is­ten für Sam­stag eine Kundge­bung am Fried­hof in Seelow (Märkisch-Oder­land) angemeldet. Anmelder sei der Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch, sagte der Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), Peter Sal­en­der, am Mon­tagabend. Die Ver­anstal­tung sei unter dem gle­ichen Mot­to und für die gle­iche Zeit angekündigt wie die Kundge­bung am größten deutschen Sol­daten­fried­hof in Halbe.

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