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Neonazi-Demo in Halbe: Politiker schelten die Justiz

(Thorsten Met­zn­er, Tagesspiegel) Pots­dam — Bran­den­burgs Poli­tik hat das Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es (OVG) Frank­furt (Oder) zum Neon­azi-Auf­marsch in Halbe mit Ent­täuschung, aber auch Kri­tik aufgenom­men. Wie berichtet, greift nach Auf­fas­sung des Gerichts das erst im April vom Land­tag ver­ab­schiedete „Gedenkstät­ten­schutzge­setz“ nicht, um Neon­azis vom Sol­daten­fried­hof in Halbe fernzuhal­ten. Das OVG begrün­det dies damit, dass der Wald­fried­hof in Halbe – anders als beispiel­sweise die Gedenkstätte Ravens­brück – vom Lan­des­ge­set­zge­ber nicht zu einem beson­ders geschützten Ort im Sinne des Ver­samm­lungs­ge­set­zes erk­lärt wor­den sei. 

„Wir wer­den das Urteil gründlich prüfen“, sagte Wolf­gang Brandt, Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums. Bis­lang sehe man keine Ver­säum­nisse auf Seit­en der Lan­desregierung. „Auch ein Oberver­wal­tungs­gericht kann sich irren“, sagte Ralf Holzschu­ber, selb­st Anwalt und recht­spoli­tis­ch­er Sprech­er der SPD-Land­tags­frak­tion. Zwar bedauerte auch PDS-Frak­tion­schefin Dag­mar Enkel­mann die OVG-Entschei­dung, doch sieht sie auch Ver­säum­nisse des Schön­bohm-Min­is­teri­ums: „Das Gesetz war mit heißer Nadel gestrickt.“ 

Innen­min­is­teri­um und Koali­tions-Experten ver­weisen auf die kom­plizierte Recht­slage: Die Ver­samm­lungs­frei­heit sei ein Grun­drecht, geschützt durch Bun­desrecht. Tat­säch­lich hat­te der Bun­destag Anfang 2005 Ein­schränkun­gen im Ver­samm­lungs­ge­setz beschlossen, um wenig­stens das Holo­caust-Mah­n­mal in Berlin und Gedenkstät­ten in früheren NS-Konzen­tra­tionslagern vor recht­sex­tremen Pro­voka­tio­nen zu schützen. 

Dieser Schutz sei auf Gedenkstät­ten begren­zt, erläutert Min­is­teri­umssprech­er Brandt und erin­nerte daran, dass Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) im Bun­des­ge­setz auch Sol­daten­fried­höfe wie Halbe schützen lassen wollte, damit aber abblitzte. Um Halbe trotz­dem vor Neon­azi-Aufmärschen zu bewahren, hat­te Bran­den­burg zusät­zlich das Lan­des-Gräberge­setz ver­schärft, was das Frank­furter OVG – anders als das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus – aber nicht mitträgt. 

In der Koali­tion hofft man nun, dass sich diese Bew­er­tung im Zuge der Fusion mit dem Berlin­er Oberver­wal­tungs­gericht zum 1. Juli 2005 ändert. Sven Petke, CDU-Gen­er­alsekretär und Recht­sauss­chussvor­sitzen­der im Land­tag: „Das gemein­same Gericht kommt vielle­icht zu Urteilen mit größer­er Akzeptanz.“

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