Kategorien
Uncategorized

Neonazi gesteht Racheakt gegen türkischen Imbiss

(BM, M. Lukasche­witsch) Neu­rup­pin — Karsten G., wegen ver­sucht­en Mordes an sechs Men­schen angeklagter Neon­azi aus Rathenow, wollte gestern beim Prozes­sauf­takt vor dem
Landgericht Neu­rup­pin erst ein­mal klarstellen: “Mit mein­er poli­tis­chen Auf­fas­sung haben die Tatvor­würfe nichts zu tun”, beteuerte der 27-jährige ehe­ma­lige Chef der 1997 vom Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um verbotenen
recht­sradikalen “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el”. Die Staat­san­waltschaft wirft ihm vor, am Abend des 3. Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres zwei Molo­tow-Cock­tails auf
die Dön­er-Gast­stätte “Sch­a­bal­ala” in Hen­nigs­dorf (Ober­hav­el) geschleud­ert zu haben. 

G. räumte gestern lediglich ein, er habe ein “Zeichen” set­zen wollen, dass “die so was nicht mit mir machen dür­fen”. Damit meinte er den türkischen
Inhab­er und einen türkischen Angestell­ten des Dön­er-Restau­rants. Dort tauchte G. an jen­em Abend gegen 20 Uhr wieder auf, nach­dem er Stun­den zuvor von Inhab­er Buhan A. (48) wegen ein­er Schlägerei mit einem anderen Gast
hin­aus­ge­wor­fen wor­den war. Bei sich trug G. zwei Brand­sätze. Einen davon zün­dete er an und ver­suchte, in die Gast­stätte zu gelan­gen. Offen­bar — so der Vor­wurf der Staat­san­waltschaft — um “Türken abz­u­fack­eln”. Doch Buhatian
A., ein stäm­miger Kurde, der im Lokal als Tre­senkraft arbeit­ete, stemmte sich gegen die Tür. 

Daraufhin schleud­erte Karsten G. zwei bren­nende Flaschen gegen die Scheibe des Imbiss­es. Der türkische Angestellte und die fünf deutschen Gäste hat­ten Glück: Der Brand­satz durch­schlug nur eine Scheibe der Dop­pelver­glasung. Der
zweite prallte von der Tür ab, ohne zu zer­brechen. Hät­ten die Brand­sätze die Scheiben durch­schla­gen, so wären die Fol­gen wom­öglich tödlich gewe­sen: Hin­ter dem Tre­sen befand sich eine Gasflasche. 

Der “Denkzettelver­sion” wider­sprach gestern der als Zeuge geladene Dön­er-Inhab­er: “Du sollst Angst haben, wir wer­den euch töten”, das seien die Worte von G. gewe­sen, als Buhan A. ihn vor die Tür setzte. 

G. war in den Imbiss gekom­men, um den Betreiber dazu zu bewe­gen, von ein­er Belei­di­gungsklage Abstand zu nehmen. Ein “recht­sori­en­tiert­er” Fre­und von G. hat­te Buhan A. mit aus­län­der­feindlichen Schmähun­gen über­zo­gen. Doch Buhan A.
bestand darauf, dass sich der Übeltäter bei ihm erst entschuldigen solle. G. erwiderte, dies sei inakzept­abel: “Du hast uns den Krieg erk­lärt.” Dann
schlug er grund­los und ohne Vor­war­nung einen Gast. Buhan A. schmiss ihn aus dem Lokal. 

Auf ver­sucht­en Mord ste­hen zwis­chen drei und 15 Jahren Gefäng­nis­strafe. Der Prozess wird mor­gen fortgesetzt. 

Ver­suchter Mord oder schwere Brandstiftung?

Dem Neon­azi Karsten G. wird vorge­wor­fen, mit Molo­tow-Cock­tails das Leben von sieben Men­schen gefährdet zu haben

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff und Jens Blanken­nagel) NEURUPPIN. Bran­nte der Molo­tow-Cock­tail bere­its, als Karsten G. im Sep­tem­ber 2003 in Hen­nigs­dorf (Ober­hav­el) in einen türkischen Imbiss ein­drin­gen wollte? Oder hat der 27-Jährige den Brand­satz erst angezün­det, nach­dem ihm
der Wirt den Zutritt ver­wehrte? Das ist die zen­trale Frage in dem Prozess vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Denn dort muss sich der ein­stige Vor­sitzende der recht­sex­tremen “Freien Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” seit Dien­stag ver­ant­worten. Die Anklage wirft dem Neon­azi ver­sucht­en Mord in sieben Fällen vor, weil er das Lokal mit bren­nen­dem Brand­satz betreten wollte — son­st wäre
die Tat nur schwere Brandstiftung. 

Am 3. Sep­tem­ber war G. gegen 16 Uhr in das Bistro gekom­men. Er wollte den Wirt von ein­er Anzeige wegen Belei­di­gung abbrin­gen, die der Wirt gegen einen Fre­und von G. erstat­tet hat­te. Der Wirt erk­lärte sich dazu nur bere­it, wenn
sich der Fre­und bei ihm entschuldigt. Daraufhin soll der bere­its reich­lich betrunk­ene G. auf einen Gast eingeprügelt haben. Der Wirt, der aus­sagte, in der Türkei beim Geheim­di­enst gear­beit­et zu haben, schlug zurück, warf den
Ran­dalier­er raus und alarmierte die Polizei. G. soll gebrüllt haben: “Wir töten euch und eure Kinder. Wir fack­eln hier. Kanaken.” 

Nach dem Rauss­chmiss gab G. keine Ruhe. “Ich wollte ihnen zeigen, dass sie es mit mir nicht ein­fach so machen kön­nen. Aber ich hat­te bes­timmt kein frem­den­feindlich­es Motiv”, sagte der in Schlips und Kra­gen erschienene
Angeklagte. Er sei mit der S‑Bahn nach Berlin gefahren und habe dort bei Bekan­nten noch zwei, drei Bier getrunk­en. Die leeren Flaschen habe er mit Ben­zin gefüllt und einen Stoff­fet­zen in die Flaschen gehängt. So für seinen
Rachefeldzug aus­gerüstet, fuhr er zurück nach Hen­nigs­dorf. Doch er kam nicht ins Bistro, weil ein Kell­ner von innen die Tür zuhielt. G. warf zwei Brand­sätze gegen Tür und Scheiben. Doch sie durch­schlu­gen nur eine der
bei­den Sicher­heitss­cheiben und bran­nten ab, ohne die Gäste im Bistro zu gefährden. 

Der Kell­ner, der einen Dol­metsch­er brauchte, machte vor Gericht wider­sprüch­liche Angaben. Zunächst gab er an, G. habe an der Tür gerüt­telt und in der anderen Hand eine Flasche gehal­ten — die noch nicht brannte.
Später sagte er, der Molo­tow-Cock­tail habe bere­its gebran­nt, als G. ins Lokal wollte. Das hat­te er auch bei der ersten Polizeivernehmung gesagt. Da war aber kein Dol­metsch­er anwe­send. Und obwohl der Kell­ner kein deutsches
Wort lesen kann, unter­schrieb er das Pro­tokoll. “Mal wieder eine Glan­zleis­tung unser­er Polizei”, bemerk­te der Vor­sitzende Richter. 

Für den Anwalt von G. war der Zeuge willkom­men. Zumal der Kell­ner in sein­er zweit­en Vernehmung angegeben hat­te, G. sei mit ein­er Plas­tik­tüte vor dem Bistro aufge­taucht. “Damit sind die Aus­sagen wohl wert­los”, sagte Peter Stöc­kicht. Der Anwalt ist in der recht­en Szene kein Unbekan­nter. Der NPD-Mann vertei­digte bekan­nte Neon­azis wie Man­fred Roed­er oder den Obdachlosen­mörder von Ahlbeck, Gun­nar Doege. Außer­dem ver­tritt er die “Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene” (HNG). Er vertrat
auch G., als dessen recht­sex­treme “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” 1997 vom bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­ter ver­boten wor­den war. Danach wid­mete sich G. ver­stärkt der HNG-Arbeit und war bis zu sein­er Ver­haf­tung für das Lay­out der
recht­sex­trem­istis­chen Vere­in­szeitung verantwortlich. 

Der Prozess wird am Don­ner­stag fortgesetzt. 

Imbiss-Anschlag: Täter gesteht

(TAZ) NEURUPPIN dpa Im Prozess wegen des Bran­dan­schlags auf einen türkischen Imbiss im bran­den­bur­gis­chen Hen­nigs­dorf (Ober­hav­el) hat ein wegen ver­sucht­en Mordes Angeklagter ein Geständ­nis abgelegt. “Damit wollte ich denen einen
Denkzettel für vorherige Prügel ver­passen”, sagte der 27-Jährige vor dem Landgericht Neu­rup­pin gestern. Die Staat­san­waltschaft wirft dem gel­ern­ten Bürokauf­mann, der zeitweise Chef der recht­en Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el war,
ver­sucht­en Mord und ver­suchte schwere Brand­s­tiftung vor. Er hat­te nach einem Stre­it am Abend des 3. Sep­tem­ber 2003 zwei bren­nende Molo­tow­cock­tails auf das Lokal gewor­fen, in dem sich sieben Men­schen aufhiel­ten. Ver­let­zt wurde
nie­mand. Doch habe er aus Aus­län­der­feindlichkeit her­aus den Tod der sieben Imbiss­gäste in Kauf genom­men, so die Staat­san­waltschaft in ihrer Anklage. 

Bran­dan­schlag auf Türken­im­biss war “Racheakt”

27-jähriger Angeklagter geste­ht die Tat

(LR) Im Prozess um einen Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss in Hen­nigs­dorf hat der Angeklagte ein Geständ­nis abgelegt. “Damit wollte ich denen einen
Denkzettel für vorherige Prügel ver­passen”, sagte der 27-Jährige gestern vor dem Landgericht Neuruppin. 

Die Staat­san­waltschaft wirft dem gel­ern­ten Bürokauf­mann, der zeitweise Chef der recht­en Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el war, ver­sucht­en Mord und ver­suchte schwere Brand­s­tiftung vor. Er hat­te nach einem Stre­it zwei Molotowcocktails
auf das Lokal gewor­fen, in dem sich sieben Men­schen aufh
iel­ten. Verletzt
wurde niemand. 

Auf ver­sucht­en Mord ste­ht Frei­heitsstrafe zwis­chen drei und 15 Jahren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot