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Neonazis verurteilt

INFORIOT Am Don­ner­stag wur­den vor dem Amts­gericht in Lübben zwei Neon­azis verurteilt. Sie hat­ten im Mai 2006 auf ein­er Geburt­stagspar­ty einen 15-Jähri­gen geschla­gen und ver­let­zt weil dieser zuvor laut­stark seinen Unmut darüber bekun­det hat­te, dass Recht­sex­trem­is­ten auf der Feier geduldet wer­den. Das Opfer hat­te bei dem Angriff unter anderem eine Gehirn­er­schüt­terung erlit­ten. Mar­co Sch. erhielt eine Haft­strafe von zwei Jahren ohne Bewährung, der Mitangeklagte Marc Kl. kam mit ein­er Ver­war­nung und 40 Arbeitsstun­den davon.

Empörend war das Aus­sagev­er­hal­ten einiger Zeug­In­nen am Don­ner­stag (vorher hat­te es bere­its einen weit­eren Ver­hand­lungstag gegeben). Diese äußerten Ver­ständ­nis für das Ver­hal­ten der Täter. Kevin F. sagte aus, dass das Opfer durch Äußerun­gen wie “Nazis raus” schließlich provoziert und gen­ervt hätte. Die bei­den Angeklagten hat­te er eben­falls als Neon­azis iden­ti­fiziert, doch, so F.: “Jed­er hat halt seine Mei­n­ung”. Zeu­g­in Christin B. sagte: “Ich hätte auch zugehauen”.

Der Tatan­teil der bei­den Angeklagten war in etwa gle­ich — die enorm unter­schiedlichen Urteile wur­den vom Gericht mit den unter­schiedlichen Hin­ter­grün­den der Angeklagten begrün­det. Marc Kl., dessen Unter­arm mit Runen­ta­toos verziert ist, war nicht vorbe­straft und bei der Tat min­der­jährig. Mar­co Sch. hinge­gen hat ein langes Vorstrafen­reg­is­ter. Unter anderem wegen Kör­per­ver­let­zun­gen und dem Sin­gen von anti­semi­tis­chen Liedern (“Lasst die Mess­er flutschen in den Juden­leib”) wurde er schon verurteilt und war bei der Tat auf Bewährung. Aktuell ist er zusät­zlich eines schw­eren Raubes am Neu­jahrstag 2007 beschuldigt. Ein Ver­fahren wegen eines Vor­falls, bei dem er auf ein anderes Opfer mit ein­er Hol­zlat­te ein­schlug, war gar ohne Kon­se­quen­zen eingestellt wor­den. Der Richter merk­te an, dass er mildernd für Mar­co Sch. berück­sichtigte, dass dieser bish­er den Ein­druck gewon­nen habe, wegen sein­er Tat­en nie zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen son­dern immer “mit Samthand­schuhen” ange­fasst wer­den würde.

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