INFORIOT Am Donnerstag wurden vor dem Amtsgericht in Lübben zwei Neonazis verurteilt. Sie hatten im Mai 2006 auf einer Geburtstagsparty einen 15-Jährigen geschlagen und verletzt weil dieser zuvor lautstark seinen Unmut darüber bekundet hatte, dass Rechtsextremisten auf der Feier geduldet werden. Das Opfer hatte bei dem Angriff unter anderem eine Gehirnerschütterung erlitten. Marco Sch. erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, der Mitangeklagte Marc Kl. kam mit einer Verwarnung und 40 Arbeitsstunden davon.
Empörend war das Aussageverhalten einiger ZeugInnen am Donnerstag (vorher hatte es bereits einen weiteren Verhandlungstag gegeben). Diese äußerten Verständnis für das Verhalten der Täter. Kevin F. sagte aus, dass das Opfer durch Äußerungen wie “Nazis raus” schließlich provoziert und genervt hätte. Die beiden Angeklagten hatte er ebenfalls als Neonazis identifiziert, doch, so F.: “Jeder hat halt seine Meinung”. Zeugin Christin B. sagte: “Ich hätte auch zugehauen”.
Der Tatanteil der beiden Angeklagten war in etwa gleich — die enorm unterschiedlichen Urteile wurden vom Gericht mit den unterschiedlichen Hintergründen der Angeklagten begründet. Marc Kl., dessen Unterarm mit Runentatoos verziert ist, war nicht vorbestraft und bei der Tat minderjährig. Marco Sch. hingegen hat ein langes Vorstrafenregister. Unter anderem wegen Körperverletzungen und dem Singen von antisemitischen Liedern (“Lasst die Messer flutschen in den Judenleib”) wurde er schon verurteilt und war bei der Tat auf Bewährung. Aktuell ist er zusätzlich eines schweren Raubes am Neujahrstag 2007 beschuldigt. Ein Verfahren wegen eines Vorfalls, bei dem er auf ein anderes Opfer mit einer Holzlatte einschlug, war gar ohne Konsequenzen eingestellt worden. Der Richter merkte an, dass er mildernd für Marco Sch. berücksichtigte, dass dieser bisher den Eindruck gewonnen habe, wegen seiner Taten nie zur Verantwortung gezogen sondern immer “mit Samthandschuhen” angefasst werden würde.