Brandenburgs Polizei war erneut erfolgreich bei der Bekämpfung rechtsextremistischer und Gewalt verherrlichender Musik. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierte jetzt auf Anregung des Landeskriminalamtes (LKA) weitere elf Musik CDs und zwei DVDs, darunter die CD ‚Berühmt und berüchtigt’ der Gruppe ‚Böhse Onkelz’. Damit erhöhte sich die Zahl der auf LKA-Anregung in diesem Jahr indizierten Medien auf 29 Titel. Es handelt sich um 26 Musik-CDs und drei DVDs.
„Auch diese Zahlen machen deutlich, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus bei unserer Polizei hohe Priorität hat“, betonte Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburg ist dabei mit weitem Abstand führend im Kampf gegen rechtsextremistische und Gewalt verherrlichende Musik. Allein im vergangenen Jahr kamen zwei Drittel der Indizierungsanregungen an die Bundesprüfstelle aus Brandenburg. Gleiches gilt für dieses Jahr.“ In diesem Jahr regte das LKA bereits die Indizierung von 51 Medien, darunter 36 Musik-CDs an. Im vergangenen Jahr leitete das LKA der BPjM 79 Indizierungsanregungen zu.
„Die rechtsextremistischen Rattenfänger setzen die Hassmusik gezielt ein, um Kinder und Jugendliche für die rechtsextremistische Szene zu ködern. Mit Blick auf die Zukunft unserer Kinder müssen wir das widerliche Treiben dieser Musikgruppen und ihrer Produzenten stoppen,“ fügte Schönbohm hinzu. Angesichts der Versuche von NPD und DVU sowie anderer rechtsextremistischer Organisatoren, Musik-CDs im Bereich von Schulen und Freizeiteinrichtungen zu verteilen, rief der Innenminister insbesondere Lehrer, Erzieher und Eltern zu erhöhter Wachsamkeit auf. „Der Kampf gegen den Extremismus ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Dabei muss jeder seine besondere Verantwortung wahrnehmen.“
Bei den jetzt von der Bundesprüfstelle indizierten Medien handelt es sich um die CDs “Best of No Remorse” der Gruppe “No Remorse”, “Renegade Youth” der Gruppen “Max Resist” und “The Hooligans”, “Rocking for the golden race” der Gruppe “Dirlewanger” sowie “Pagan war Machine” der Gruppe “Grom”. Sie wurden in den Teil A der Indexliste aufgenommen. Damit dürfe sie Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Auch das Anbieten dieser CDs in Versandhandel, Kiosken und anderen Geschäften ist untersagt.
Zudem wurden folgende Scheiben im Teil B der Liste für jugendgefährdende Medien indiziert: Die CDs “Berühmt und berüchtigt” der Gruppe “Böhse Onkelz”, “Zyklon D Frontalangriff” der Gruppe “Dissau Crime”, “Alcoholocaust” der Gruppe “Jew Slaughter”, “Son of Odin” der Gruppe “No Remorse”, “Thriumph of will” der Gruppe “Das Reich”, “White Revolution” der Gruppe Final Solution”, den “Sampler – Blood & Honour – Serbia” sowie die DVDs “Live in Cottbus 1991 und “Live in Derbyshire 1993” der Gruppe “Skrewdriver”.
Wer Tonträger aus dem Teil B Kindern und Jugendlichen zugänglich macht oder überlässt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Verboten ist nach den Bestimmungen auch das Herstellen, Beziehen, vorrätig Halten, Anbieten, Ankündigen, Einführen oder Ausführen dieser Titel.