Zur Erinnerung: Im Juni 2005 wurden in Potsdam fünf AntifaschistInnen festgenommen,
nachdem ein stadtbekannter Neonazi bei einer Auseinandersetzung eine 4 cm lange
Platzwunde davontrug. Gegen die fünf wurde wegen versuchten Mordes ermittelt. Eine
Betroffene, Julia S. saß aufgrund dieses Tatvorwurfs fünf Monate in
Untersuchungshaft.
Der Mordvorwurf gründete sich einzig auf der Einschätzung des damals ermittelnden
Staatsanwaöltes P.Petersen, die Täterinnen seien AntifaschistInnen und würden als
solche den Tod eines Nazis jederzeit beabsichtigen oder wenigstens billigend in Kauf
nehmen.
Somit erklärte er alle AntifaschistInne zu potentiellen MörderInnen.
Die gleiche Abteilung der Staatsanwaltschaft sah in einem kurz darauf folgenden
brutalen Überfall von 15 Neonazis auf einen Potsdamer Antifaschisten und dessen
Begleiter, bei dem einem Opfer mit einer abgeschlagenen Bierflasche in den Hals
gestochen wurde nur eine gefährliche Körperverletzung.
Sehr schnell nach der Festnahme der fünf Antifas gründete sich eine Soligruppe, die
sich zum Ziel setzte, die Betroffenen zu unterstützen, insbesondere die Gefangene
aus dem Knast zu holen und dem Versuch Antifaschismus zu kriminalisieren und zu
diffamieren offensiv entgegenzutreten. Durch intensive Pressearbeit, mehrere
Knastkundgebungen, Kommunikationsguerilla-Aktionen u.Ä. wurde massiver öffentliche
Druck aufgebaut, von immer mehr Seiten kam die Forderung nach Freilassung der jungen
Antifaschistin und Kritik an der eindeutig politisch motivierten und komplett
überzogenen Anklageschrift.
Das mediale Aufsehen und der massive öffentlichen Druck zwangen die
Staatsanwaltschaft in die Defensive. Petersen ließ sich monatelang verleugnen und
hielt entlastende Beweismaterialien zurück, wodurch die U‑Haft der inhaftierten
Antifaschistin künstlich verlängert wurde. Doch schließlich musste sie im November
2005 nach fünf Monaten Haft entlassen werden, nachdem die Konstrukte der
Staatsanwaltschaft öffentlich nicht mehr zu rechtfertigen waren.
Die mittlerweile bekannt gewordene Versetzung Petersens von der Abteilung für
Politische Straftaten zu den Allgemeinen Strafsachen betrachten wir als direkte
Konsequenz aus seinem Vorgehen und der politischen Niederlage, die die
Staatsanwaltschaft hinnehmen musste.
In diesem Jahr endlich wurde die Anklage vom zuständigen Richter auf gefährliche
Körperverletzung herabgestuft, da ein unabhängiges Gutachten ergab, was von Anfang
an offensichtlich war: dass überhaupt keine Tat vorliegt, die als versuchte Tötung
bewertet werden kann.
Der Prozess der fünf Antifas findet vom 7.August bis 13. September im Landgericht
Potsdam statt. Es wird mit massiver Präsenz von Neonazis aus Potsdam, Berlin und
Umgebung gerechnet, da stadtbekannte Neonazis auf der Zeugenbank sitzen werden.
Außerdem hat das Opfer Nebenklage eingereicht und wird vom, in der Naziszene
renomierten, Rechtsanwalt W.Nahrath vertreten. Dieser war Vorsitzender der
Wiking-Jugend, Redner auf verschiedenen NPD-Demonstrationen und verteidigte schon
diverse gewalttätige Neonazis in ihren Prozessen.
Wir sind dringend auf personelle Unterstüzung während des Prozesses angewiesen. Wir
würden uns freuen, wenn einzelne Gruppen zu bestimmten Terminen mobilisieren würden
und im Voraus mit uns Kontakt aufnehmen könnten. Auch finanzielle Hilfe wird immer
noch benötigt.
Voraussichtliche Prozesstermine:
Mo, 7.8. 9.00 Uhr
Mi, 9.8. 9.00 Uhr
Mo, 14.8. 9.00 Uhr
Mi, 16.8. 13.15 Uhr
Mo, 21.8. 13.15 Uhr
Mi, 23.8. 9.00 Uhr
Mo, 28.8. 13.15 Uhr
Mi, 30.8. 13.15 Uhr
Mo, 4.9. 9.00 Uhr
Mi, 6.9. 9.00 Uhr
Mo, 11.9 9.00 Uhr
Mi, 13.9. 11.30 Uhr
Spendenkonto (für Anwalts- und Prozesskosten)
Kontoinhaber: Rote Hilfe e.V. Potsdam
Kreditinstitut: Postbank Stuttgart
BLZ: 600 100 70
Kontonummer: 151907703
Verwendungszweck: soligruppe
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