Kategorien
Uncategorized

Neun Parteien treten zur Wahl an

(MAZ, 20.8.) POTSDAM/BERLIN Die Linkspartei.PDS darf am 18. Sep­tem­ber in Bran­den­burg zur
Bun­destagswahl antreten. Acht weit­ere Parteien ließ der Landeswahlausschuss
auf sein­er Sitzung am gestri­gen Fre­itag in Pots­dam zu. Sechs Parteien wurden
wegen Form­fehlern abgelehnt. Zuvor hat­ten Ver­fas­sungsrechtler Zweifel an der
Zuläs­sigkeit der Lis­ten­verbindung der Linkspartei mit der WASG angemeldet. 

Ins­ge­samt 15 Parteien hät­ten zuvor frist­gemäß ihre Kandidatenlisten
ein­gere­icht, sagte Lan­deswahlleit­er Peter Kir­mße. Davon wur­den SPDCDU,
Linkspartei.PDS, die FDP, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, die NPD, Die Grauen — Graue
Pan­ther, 50 Plus-Bürg­er- und Wäh­lerini­tia­tive für Bran­den­burg sowie die
Marx­is­tisch-Lenin­is­tis­che Partei Deusch­lands (MLPD) zur Wahl zugelassen. 

Sechs Parteien wur­den wegen Form­fehlern vom Auss­chuss abgelehnt und dürfen
sich damit nicht an der Bun­destagswahl beteili­gen. Das sind die
Anar­chis­tis­che Pogo-Partei Deutsch­lands (APPD), die Partei Rechtsstaatliche
Offen­sive (Offen­sive D), Pro Deutsche Mitte — Ini­tia­tive Pro D‑Mark (Pro
DM), die Allianz für Gesund­heit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG),
die Fam­i­lien-Partei Deutsch­lands (Fam­i­lie) sowie die Wendis­che Volkspartei
(SLS).

Zwar hät­ten auch diese ihre Unter­la­gen ter­min­gerecht ein­gere­icht, doch die
so genan­nten Unter­stützung­sun­ter­schriften seien nicht aus­re­ichend gewesen,
sagte Kir­mße. Die meis­ten bracht­en lediglich knapp über 100 zusam­men. 2000
sind jedoch für alle Parteien erforder­lich, die bish­er noch nicht im
Bun­destag oder in den Par­la­menten der Län­der vertreten waren. 

Die Lan­desliste der Wendis­chen Volkspartei (SLS) wurde zudem vom
Lan­deswahlauss­chuss nicht zuge­lassen, da der Bun­deswahlauss­chuss in seiner
Sitzung am 12. August die Vere­ini­gung als nicht berechtigt für einen
Vorschlag zur Wahl anerkan­nt hat­te. Für die Zulas­sung der recht­sex­tremen NPD
votierten nur drei Mit­glieder des Lan­deswahlauss­chuss­es, während sich fünf
der Stimme enthiel­ten. Da es keine Gegen­stim­men gab, kann die Partei dennoch
antreten. 

In Berlin treten 14 Parteien zur Bun­destagswahl an. Der Landeswahlausschuss
ließ dort nur eine Partei nicht zu: Die Allianz für Gesund­heit, Frieden und
soziale Gerechtigkeit hat­te nicht genü­gend Unterstützungs-Unterschriften
eingereicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot