(MAZ, 20.8.) POTSDAM/BERLIN Die Linkspartei.PDS darf am 18. September in Brandenburg zur
Bundestagswahl antreten. Acht weitere Parteien ließ der Landeswahlausschuss
auf seiner Sitzung am gestrigen Freitag in Potsdam zu. Sechs Parteien wurden
wegen Formfehlern abgelehnt. Zuvor hatten Verfassungsrechtler Zweifel an der
Zulässigkeit der Listenverbindung der Linkspartei mit der WASG angemeldet.
Insgesamt 15 Parteien hätten zuvor fristgemäß ihre Kandidatenlisten
eingereicht, sagte Landeswahlleiter Peter Kirmße. Davon wurden SPD, CDU,
Linkspartei.PDS, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die NPD, Die Grauen — Graue
Panther, 50 Plus-Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg sowie die
Marxistisch-Leninistische Partei Deuschlands (MLPD) zur Wahl zugelassen.
Sechs Parteien wurden wegen Formfehlern vom Ausschuss abgelehnt und dürfen
sich damit nicht an der Bundestagswahl beteiligen. Das sind die
Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Partei Rechtsstaatliche
Offensive (Offensive D), Pro Deutsche Mitte — Initiative Pro D‑Mark (Pro
DM), die Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG),
die Familien-Partei Deutschlands (Familie) sowie die Wendische Volkspartei
(SLS).
Zwar hätten auch diese ihre Unterlagen termingerecht eingereicht, doch die
so genannten Unterstützungsunterschriften seien nicht ausreichend gewesen,
sagte Kirmße. Die meisten brachten lediglich knapp über 100 zusammen. 2000
sind jedoch für alle Parteien erforderlich, die bisher noch nicht im
Bundestag oder in den Parlamenten der Länder vertreten waren.
Die Landesliste der Wendischen Volkspartei (SLS) wurde zudem vom
Landeswahlausschuss nicht zugelassen, da der Bundeswahlausschuss in seiner
Sitzung am 12. August die Vereinigung als nicht berechtigt für einen
Vorschlag zur Wahl anerkannt hatte. Für die Zulassung der rechtsextremen NPD
votierten nur drei Mitglieder des Landeswahlausschusses, während sich fünf
der Stimme enthielten. Da es keine Gegenstimmen gab, kann die Partei dennoch
antreten.
In Berlin treten 14 Parteien zur Bundestagswahl an. Der Landeswahlausschuss
ließ dort nur eine Partei nicht zu: Die Allianz für Gesundheit, Frieden und
soziale Gerechtigkeit hatte nicht genügend Unterstützungs-Unterschriften
eingereicht.