Kategorien
Uncategorized

Neuruppin: Rechte Schläger müssen ins Gefängnis

Am 28.03.03 wur­den zwei rechte Schläger aus dem Raum Witt­stock vor dem Amtsgericht
Neu­rup­pin wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu Gefäng­nis­strafen verurteilt. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass Ron­ni W. (16) und Marko S. (19) am 18.
Sep­tem­ber 2002 einen aus Alge­rien stam­menden Flüchtling auf dem Bahn­hof in Perleberg
ange­grif­f­en hatten. 

Die “Vorstel­lungswelt” der Angreifer, so das Gericht, sei offensichtlich
“von recht­sori­en­tiertem Gedankengut geprägt”. Auch während des Verfahrens
hat­ten die Täter aus ihrer recht­sex­trem­istis­chen Ein­stel­lung keinen Hehl
gemacht. Offen­sichtlich hat­ten sich die bei­den davon provoziert gefühlt,
dass der algerische Flüchtling mit ein­er deutschen Fre­undin unter­wegs war.
In diesem Zusam­men­hang sei von “Rassen­schande” die Rede gewe­sen. Der
Angeklagte Marko S. habe den Betrof­fe­nen zumin­d­est ein­mal mit
Springer­stiefeln an den Kopf getreten und mit Fäusten geschla­gen. Ron­ni W.
trat auf den am Boden Liegen­den mehrere Male ein. Bei­de Angeklagten brachten
in dieses Ver­fahren schon eine beträchtliche Fülle an Vorstrafen mit. Dem
zum Tatzeit­punkt erst 15-jähri­gen Ron­ni W. hat­te ein Gutachter “schwere
Charak­ter­störun­gen” attestiert. Er war immer wieder durch äußerst
aggres­sives Ver­hal­ten aufge­fall­en. Das Gericht sprach in der
Urteils­be­grün­dung gar von ein­er “tick­enden Zeit­bombe”. Es emp­fahl, den Täter
in einem anderen Bun­des­land unterzubrin­gen, um ihm den Kon­takt zur rechten
Gefäng­nis-Szene zu erschw­eren. Grund­sät­zlich sei fraglich, so das Gericht,
ob Ron­ni W. über­haupt noch “erziehungs­fähig” sei. Ron­ni W. muss eine
Gesamt­strafe von zwei Jahren und acht Monat­en ver­büßen, Marko S. drei Jahre
und zwei Monate. Die Strafen wur­den nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot