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Neuruppin: Rechtsextreme im Visier der Justiz

NEURUPPIN Die Ermit­tlun­gen zum Angriff zweier rech­tex­tremer Jugendlich­er auf Polizis­ten in Neu­rup­pin sind an das Polizei Prä­sid­i­um Pots­dam übergeben wor­den. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat das Ver­fahren gegen 23 Leute ein­geleit­et, die an den Auss­chre­itun­gen am Woch­enende beteiligt waren. 

Bei einem Handge­menge mit ein­er Gruppe von 43 über­wiegend recht­sex­tremen Jugendlichen und Män­nern waren zwei Beamte ver­let­zt wor­den. Anwohn­er hat­ten die Polizei gerufen, als eine zunächst kleine Gruppe aus­län­der­feindliche Parolen skandierte. Das Polizeiprä­sid­i­um sucht nun weit­ere Zeugen.
Unter­dessen hat sich der lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er gestern „besorgt über die zunehmende Gewalt­bere­itschaft Recht­sex­tremer gegenüber der Polizei im Nor­den des Land Bran­den­burg“ geäußert. Nach einem Vor­fall am 2. Juli an der Tankstelle in Witt­stock seinen Polizeibeamte „in kurz­er zeitlich­er Folge erneut Opfer von Straftat­en recht­sex­tremer und gewalt­bere­it­er Jugendlich­er und Her­anwach­sender“ geworden. 

Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin werde in bei­den Ver­fahren „jedes rechtlich zuläs­sige Mit­tel ergreifen, um den Tätern und Gle­ich­gesin­nten nach­haltig zu begeg­nen“, kündigte Gerd Schnittch­er in einem Schreiben an. Nur so könne ver­hin­dert wer­den, dass sich der­ar­tige Über­griffe Recht­sex­tremer auf Polizeibeamte wieder­holen oder gar häufen. 

Gegen die 23 beschuldigten im Neu­rup­pin­er Fall ermit­telt die Staat­san­waltschaft wegen Wider­standes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, Land­friedens­bruch und Sachbeschädi­gung. Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren gel­ten als Haupt­täter. Bei­de sind laut Staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per lediglich „unwesentlich vor­be­lastet“. Gegen den 17-Jähri­gen ist ein beschle­u­nigtes Ver­fahren geset­zlich nicht zuge­lassen. Im Fall des 18-Jähri­gen prüft die Staat­san­waltschaft derzeit noch, ob ein beschle­u­nigtes Ver­fahren geeignet ist.

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