NEURUPPIN Mit deutlich höheren Strafen für die Angeklagten endete ein revisionsverfahren vor dem Neuruppiner Landgericht. Die Tat vom Mai 2001 hatte einiges Aufsehen erregt: (Siehe auch: Pressemitteilung der Opferperspektive vom 23.02.2002) Vier junge Männer hatten in Wittstock eine Wohnung gestürmt, in der sich ein dunkelhäutiger Deutscher aufhielt. Der damals 19-Jährige war über den Balkon entkommen, hatte sich aber dabei verletzt. In erster Instanz verurteilte das Neuruppiner Amtsgericht den Angeklagten Dennis E. zu 18 Monaten und seinen Bruder Daniel zu 15 Monaten Gefängnis. Karsten St. Musste laut Urteil vom März 2002 für 13 Monate hinter Gitter, der Angeklagte Sven K. wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte waren nach dem Urteil in Revision gegangen, die vor dem Landgericht verhandelt wurde. Laut Landgerichtssprecher Frank Jüttner wurde nun der ursprünglich frei gesprochene Sven K. wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Dennis und Daniel E. müssen für 21 Monate hinter Gitter, Karsten St. Für 18 Monate. Die Verurteilten sind erneut in Revision gegangen, über die jetzt das Oberlandesgericht zu verhandeln hat.