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Neuruppiner Landgericht ahndete rassistisch motivierte Tat in Wittstock

NEURUPPIN Mit deut­lich höheren Strafen für die Angeklagten endete ein revi­sionsver­fahren vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht. Die Tat vom Mai 2001 hat­te einiges Auf­se­hen erregt: (Siehe auch: Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive vom 23.02.2002) Vier junge Män­ner hat­ten in Witt­stock eine Woh­nung gestürmt, in der sich ein dunkel­häutiger Deutsch­er aufhielt. Der damals 19-Jährige war über den Balkon entkom­men, hat­te sich aber dabei ver­let­zt. In erster Instanz verurteilte das Neu­rup­pin­er Amts­gericht den Angeklagten Den­nis E. zu 18 Monat­en und seinen Brud­er Daniel zu 15 Monat­en Gefäng­nis. Karsten St. Musste laut Urteil vom März 2002 für 13 Monate hin­ter Git­ter, der Angeklagte Sven K. wurde aus Man­gel an Beweisen freigesprochen. 

 

Sowohl Staat­san­waltschaft als auch Angeklagte waren nach dem Urteil in Revi­sion gegan­gen, die vor dem Landgericht ver­han­delt wurde. Laut Landgerichtssprech­er Frank Jüt­tner wurde nun der ursprünglich frei gesproch­ene Sven K. wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, Haus­friedens­bruch und Sachbeschädi­gung zu ein­er Gesamt-Frei­heitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Den­nis und Daniel E. müssen für 21 Monate hin­ter Git­ter, Karsten St. Für 18 Monate. Die Verurteil­ten sind erneut in Revi­sion gegan­gen, über die jet­zt das Ober­lan­des­gericht zu ver­han­deln hat. 

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