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Nicht liberal genug”

(MAZ, Igor Göld­ner) POTSDAM Rein for­mal ist die Härte­fal­lkom­mis­sion in Bran­den­burg unstrittig.
Sie ist Willen der rot-schwarzen Koali­tion, auch wenn die CDU dem Gremium,
das sie noch vor der Wahl bekämpft hat, nur wider­willig zustimmte. 

Ungek­lärt allerd­ings ist, wie die Kom­mis­sion, die sich um von Abschiebung
bedro­hte Aus­län­der küm­mern soll, zusam­menge­set­zt ist. Offen ist, welche
Kom­pe­ten­zen sie hat und welche Aus­nah­men es für ein Bleiberecht von
Aus­län­dern geben soll. In allen Punk­ten gehen die Mei­n­un­gen von SPD und CDU
auseinander. 

Zuständig in der Lan­desregierung ist das CDU-geführte Innen­min­is­teri­um von
Jörg Schön­bohm. Es hat einen Vorschlag für eine “Verord­nung” über die
Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion vorgelegt. Diese soll aus humanitären
Grün­den ein Bleiberecht für Aus­län­der gewähren kön­nen — gegebe­nen­falls auch
am Geset­zge­ber vor­bei. Das vier­seit­ige Papi­er mit neun Para­graphen, das der
MAZ vor­liegt, stößt bei der SPD auf Skep­sis und teil­weise auf Ablehnung. 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der SPD-Frak­tion, Brit­ta Stark, sagt, die
Schön­bohm-Verord­nung sei “nicht lib­er­al genug”. Es gebe “Diskus­sions­be­darf”.
Stark würde sich lieber am “Berlin­er Mod­ell” der Härtefallkommission
ori­en­tieren, das der rot-rote Sen­at kür­zlich vorgelegt hat. 

Nach Vorstel­lun­gen Schön­bohms soll die Kom­mis­sion max­i­mal acht Mitglieder
haben. Vor­sitzen­der ist zugle­ich der Leit­er der Geschäftsstelle, die beim
Innen­min­is­teri­um ein­gerichtet wird. Weit­ere Mit­glieder sind die Vertreter
der evan­ge­lis­chen und der katholis­chen Kirche sowie der
Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen. Zwei Sitze haben die kom­mu­nalen Spitzenverbände:
Städte- und Gemein­de­bund und Land­kreistag. Das Sozialmin­is­teri­um kann die
Aus­län­der­beauf­tragte benen­nen. Einen Sitz hat das Innen­min­is­teri­um. Um einen
Einzelfall auf die Tage­sor­d­nung zu set­zen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit
nötig. Für son­stige Entschei­dun­gen genügt die ein­fache Mehrheit. 

Die SPD sorgt sich bei dieser Zusam­menset­zung um die Unab­hängigkeit. Das hat
im Vor­feld auch schon die PDS befürchtet. Das Gremi­um dürfe kein “Anhängsel
des Innen­min­is­ters” wer­den. Brit­ta Stark (SPD) fragt deshalb: “Warum muss
eigentlich zweimal das Innen­min­is­teri­um vertreten sein?” In Berlin sei kein
einziger Sen­a­tor in der Härte­fal­lkom­mis­sion Mitglied. 

Ein “Knack­punkt” ist für die SPD auch Para­graph 5: die “Auss­chlussgründe”,
also mit welchen Aus­län­dern man sich nicht befassen wird. Allein neun werden
aufgezählt — von falschen Angaben über eine ein­geleit­ete Fah­n­dung bis zur
Straffälligkeit. 

Die CDU, was nicht son­der­lich über­raschend ist, beze­ich­net das
Schön­bohm-Papi­er als “sachgerecht und aus­ge­wogen”. Der innenpolitische
Sprech­er Sven Petke hob beson­ders die “Auss­chlussgründe her­vor. Kriminelle
Aus­län­der dürften “in kein­ster Weise” begün­stigt wer­den, sagte er. 

Die Zeit, sich in der Koali­tion zu eini­gen, drängt. Die Verord­nung der
Lan­desregierung kön­nte am 2. Jan­u­ar in Kraft treten. Die Innen­poli­tik­er von
SPD und CDU wer­den ab heute berat­en. Ende Dezem­ber entschei­det das Kabinett. 

Ein erster Fall kön­nte das Schick­sal der viet­name­sis­chen Fam­i­lie Nguyen
sein, die seit 1990 mit zwei hier gebore­nen Kindern in Bran­den­burg lebt.
Ihre bere­its ver­längerte Aufen­thalts­genehmi­gung läuft Ende Jan­u­ar ab.

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