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Thor Steinar-Waren beschlagnahmt

NEURUPPIN/ZEESEN Die Polizei hat gestern bei der Fir­ma Medi­a­tex GmbH in Zeesen
(Dahme-Spree­wald) Waren der Marke “Thor Steinar” beschlagnahmt. Die Aktion
sei von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin ange­ord­net wor­den, teilte ein
Sprech­er mit. Die Fir­ma stellt nach Ansicht der Anklage­be­hörde Artikel mit
einem ver­fas­sungswidri­gen Logo her. 

Die Staat­san­waltschaft berief sich bei der Durch­suchungsanord­nung auf eine
Entschei­dung des Landgerichts Neu­rup­pin. Dieses hat­te am Vor­mit­tag die
Beschw­erde eines Trägers von Bek­lei­dung der Marke “Thor Steinar”
zurück­gewiesen. Dem­nach ist der Tra­gen solch­er Klei­dung straf­bar. Es handelt
sich um den Straftatbe­stand des Ver­wen­dens verfassungswidriger
Organ­i­sa­tio­nen oder Kennze­ichen, die diesen zum Ver­wech­seln ähn­lich sind.
Bei dem Logo der Marke sind zwei Runen so miteinan­der kom­biniert, dass sie
für Eingewei­hte die Dop­pel-Sig-Rune der ehe­ma­li­gen Waf­fen-SS zeigen. 

Nach Angaben der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat mit dem Landgericht
erst­mals ein so genan­ntes Kol­le­gial­gericht die Auf­fas­sung der Anklagebehörde
bestätigt. Zuvor hat­ten sich bere­its die Amts­gerichte Pren­zlau und Königs
Wuster­hausen mit dem Fall befasst. 

Das Amts­gericht Königs Wuster­hausen hat­te bere­its am 9. Novem­ber einen
Durch­suchungs­beschluss für die Räume des Her­stellers gefasst. Die
Beschlagnahme war jedoch zunächst von der Generalsstaatsanwaltschaft
ver­hin­dert wor­den. Sprech­er Rolf Grünebaum begrün­dete das mit der
umstrit­te­nen Recht­slage. Die Anklage­be­hörde habe zunächst abge­wartet, wie
das Landgericht mit den Beschw­er­den gegen die Amtsgerichichtsentscheidungen
umge­he. Erst mit der Entschei­dung des Landgerichts habe es eine hinreichende
Rechtssicher­heit für die Durch­suchun­gen gegeben. Doch auch dage­gen könne das
Unternehmen noch Rechtsmit­tel einlegen. 

Die Polizei hat­te bere­its im März begonnen, gegen Ver­wen­der des
Runen-Wap­pens Strafver­fahren einzuleit­en. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
sagte, jet­zt sei die Auf­fas­sung der Polizei bestätigt wor­den. “Dass sich in
unserem Land Recht­sex­trem­is­ten offen mit dem Sym­bol der Waf­fen-SS schmücken,
kann nicht toleriert wer­den”, betonte der Innen­min­is­ter. Der Ver­such, das
Runen-Sym­bol in einem Marken­l­o­go zu kaschieren, zeige, mit welchen Methoden
die recht­sex­trem­istis­che Szene neuerd­ings ver­suche, ihre Ide­olo­gien in die
Mitte der Gesellschaft zu tragen. 

Auch Bil­dungsmin­is­ter Hol­ger Rup­precht (partei­los) begrüßte das Vorge­hen der
Jus­tizbe­hör­den. Bere­its vor den Gericht­sentschei­dun­gen hät­ten die Leiter
mehrerer bran­den­bur­gis­ch­er Schulen das Tra­gen von “Thor-Steinar”-Kleidung an
den Ein­rich­tun­gen verboten.

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