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Notlösung Anstalt: Uwe K. eingewiesen


Was tun mit dem ent­lasse­nen Sex­u­altäter? Bran­den­burg psy­chi­a­trisiert ihn kurz­er­hand — ein umstrit­ten­er Weg

BERLIN Die Stadt Brandenburg/Havel hat beantragt, den jüngst ent­lasse­nen Sex­u­altäter Uwe K. in einem psy­chi­a­trischen Kranken­haus unterzubrin­gen. Am Mon­tag wurde von Amt­sarzt Uwe Peters der entsprechende Antrag gestellt. Das örtliche Amts­gericht gab gestern dem Antrag statt. Der Mann war bere­its am Mon­tag in eine Klinik gebracht worden. 

Der Fall ist brisant, weil Uwe K. ver­mut­lich gar nicht psy­chisch krank ist. Uwe K. hat­te von 1992 bis 1995 neun Mäd­chen verge­waltigt. Er lebte in Falkensee in sozial schwieri­gen Ver­hält­nis­sen, die Mäd­chen aus der Nach­barschaft kamen frei­willig zu ihm, weil er sich um sie küm­merte. Er miss­brauchte ihr Ver­trauen. Das Landgericht Pots­dam verurteilte K. zunächst zu 14 Jahren Haft plus anschließen­der Sicherungsver­wahrung. Der Bun­des­gericht­shof bean­standete dies aber, weil es in den neuen Län­dern bis 1995 keine Sicherungsver­wahrung gab. 

Da es in der Haft keine neuen gravieren­den Vor­fälle gab, kon­nte auch keine nachträgliche Sicherungsver­wahrung beantragt wer­den. Die Bran­den­burg­er Lan­desregierung forderte deshalb vom Bund eine Geset­zesän­derung, um “Alt­fälle” wie K. nicht ent­lassen zu müssen. Immer­hin hat­ten zwei Gutachter bei K. “unver­min­dert fortbeste­hende Gefährlichkeit” attestiert. Auch der Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg beze­ich­nete K. als tick­ende Zeitbombe. 

Am 25. Jan­u­ar wurde K. aus der Haft ent­lassen, einige Tage früher, als die Lan­desregierung dachte, weil ihm — wie vie­len Häftlin­gen — die zeitweise rechtswidrig schlechte Bezahlung für Knas­tar­beit straf­min­dernd angerech­net wurde. Das hat­te die Staat­san­waltschaft der Lan­desregierung aber nicht mitgeteilt. 

K. war nach Darstel­lung des Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­ums wie vorge­se­hen in ein betreutes Wohn­heim für ent­lassene Strafge­fan­gene einge­zo­gen. Dort wollte man auch ver­hin­dern, dass er wieder soziale Kon­tak­te zu jun­gen Mäd­chen aufn­immt. Zudem wurde ihm eine Ther­a­pie aufgegeben, er musste Schul­höfe und Kindergärten meiden. 

Doch weil die Aufre­gung um seinen Fall plöt­zlich so groß war, wurde K. Ende let­zter Woche von der Polizei mit Bil­li­gung des Amts­gerichts in Vor­beuge­haft genom­men, um eine “Gefährdungs­analyse” zu erstellen. Und das, obwohl fast alles nach Plan gelaufen ist — bis auf die Kom­mu­nika­tion­spanne über den Ent­las­sung­ster­min, für die K. nichts konnte. 

Da die Vor­beuge­haft max­i­mal vier Tage dauern darf, wäre K. gestern ent­lassen wor­den. Doch am Mon­tag zauberte die Bran­den­burg­er Stadtver­wal­tung plöt­zlich die Idee aus dem Hut, K. in die Psy­chi­a­trie zu steck­en. Nach dem Bran­den­burg­er Psy­chisch-Kranken-Gesetz ist dies jedoch nur möglich, wenn K. durch “krankheits­be­d­ingtes Ver­hal­ten” eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Die bloße Gefährlichkeit genügt also nicht, sie muss krankhafte Ursachen haben. Doch von ein­er psy­chis­chen Erkrankung des Häftlings war bish­er nie die Rede gewe­sen. Son­st hätte man ihn ja auch erst gar nicht ent­lassen. Amt­sarzt Uwe Peters hat­te vor seinem über­raschen­den Antrag am Mon­tag mit K. gesprochen und die bish­eri­gen Gutacht­en zu Rate gezogen.

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