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NPD-Aufmarsch in Potsdam im Augenblick verboten

Pots­dam — Für Sam­stag, den 14.09.2002, hat der NPD-Lan­desver­band Berlin-Bran­den­burg eine öffentliche Ver­samm­lung mit anschließen­der Kundge­bung in der Stadt Pots­dam angemeldet.


Die Ver­samm­lung ste­ht unter dem The­ma “Schluß mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land uns Deutschen”.

 

Der Präsi­dent des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam hat heute diese Ver­samm­lung, die Kundge­bung sowie alle Ersatzver­anstal­tun­gen an einem anderen Ort im Bere­ich des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam verboten.

 

In der Begrün­dung des Ver­botes wird u.a. darauf Bezug genom­men, dass schon allein mit dem aus­gewählten The­ma ein­deutig eine Posi­tion, die volksver­het­zen­den Charak­ter trägt, ein­genom­men wird. Das durch den NPD-Lan­desver­band Berlin-Bran­den­burg gewählte The­ma “Schluß mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land uns Deutschen” ist hier­für auss­chlaggebend. Der öffentliche Aufruf zu dieser Ver­samm­lung mit diesem The­ma erfüllt den Straftatbe­stand des § 130 StGB, da hier u.a. ras­sis­tisch volksver­het­zend eine bes­timmte Volks­gruppe öffentlich verunglimpft wird.

 

Mit diesem The­ma wird für diese Volks­gruppe bewusst eine neg­a­tive Aus­gren­zung vorgenom­men. Diese Bew­er­tung wird von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin geteilt, die die Ein­leitung eines Ermit­tlungsver­fahrens wegen § 130 StGB angord­net hat.

 

Der Bezug auf die Zuwan­derung jüdis­ch­er Emi­granten greift Kernbe­standteile nation­al­sozial­is­tis­chen Gedankengutes auf und legt eine Ver­harm­lo­sung der Ver­brechen und Greueltat­en des NS-Regimes an der jüdis­chen Bevölkerung nahe.

 

Eine Ver­samm­lung mit einem der­ar­ti­gen The­ma erscheint beson­ders nach dem Anschlag auf die Below­er Gedenkstätte, bei dem die Auf­schrift “Juden haben kurze Beine” aufge­sprüht wurde, nicht tol­er­a­bel und gegen unsere Ver­fas­sung ins­ge­samt gerichtet.

 


 


 

Zu Kundge­bun­gen und Demon­stra­tio­nen gegen den geplanten NPD-Aufzug am kom­menden Sonnabend haben gestern der amtierende Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs, die Stadtverord­neten­ver­samm­lung und der Region­alvor­sitzende des Deutschen Gew­erkschafts­bun­des, Detlef Baer, aufge­fordert. Die Pots­damer soll­ten entsprechende Aufrufe von Parteien und Organ­i­sa­tio­nen beacht­en, heißt es in ein­er ein­stim­mig ver­ab­schiede­ten Erk­lärung. Bish­er sei der Neon­azi­auf­marsch nicht genehmigt. Seine Parolen wen­de­ten sich direkt gegen die in Pots­dam leben­den jüdis­chen Mit­bürg­er und damit gegen ein friedlich­es Miteinan­der. “Wir bedauern zutief­st, dass der Name Pots­dam durch eine solch schändliche Demon­stra­tion anti­demokratis­chen Ungeistes in den Schmutz gezo­gen wird”, heißt es.

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