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NPD will gegen Verbot des Polizeipräsidiums Widerspruch einlegen

Bei der Pots­damer Polizei herrschte gestern Hochbe­trieb. Seit Bekan­ntwer­den des geplanten und vom Präsi­den­ten des Polizeiprä­sid­i­ums, Bernd Küp­per, ver­bote­nen NPD-Auf­marsches am kom­menden Sonnabend wur­den mehrere Gegen­demon­stra­tion angemeldet.


Der amtierende Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs (SPD) und die Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung Bir­git Müller (PDS) rufen in ein­er Erk­lärung, unterze­ich­net von mehr als 50 Parteien, Ver­bän­den, den Kirchen und Einzelper­so­n­en zu ein­er Demon­stra­tion “für Tol­er­anz und friedlich­es Miteinan­der” auf. Sie soll unab­hängig davon, ob die NPD demon­stri­eren darf, am Sonnabend um 10 Uhr am Luisen­platz begin­nen und zum Alten Markt führen.

 

Der Aufruf der NPD, der sich expliz­it gegen rus­sisch-jüdis­che Ein­wan­der­er wandte, habe “Zorn und Entset­zen” aus­gelöst, heißt es in der Erk­lärung. Auf der Kundge­be­ung wer­den Jakobs, Müller sowie die Aus­län­der­beauf­tragte des Lan­des Bran­den­burg, Almuth Berg­er, sprechen.

 

Neben dieser Kundge­bung sind zahlre­iche kleinere angemeldet. So wer­den sich die Antifaschis­tis­che Aktion Pots­dam, Mit­glieder des All­ge­meinen Studieren­den Auss­chuss­es (Asta) und andere um neun Uhr am Haupt­bahn­hof tre­f­fen und später in den ver­schiede­nen Stadt­teilen demon­stri­eren, das sagte Tamás Blé­nessy vom Asta. Haup­tau­gen­merk der Demon­stran­ten seien die Bahn­höfe der Stadt. Die Demon­stra­tionsrouten hin­gen im wesentlichen davon ab, ob das Auf­marschver­bot der NPD aufge­hoben werde oder nicht. Der Lan­desvor­sitzende der NPD von Berlin und Bran­den­burg, Mario Schulz, erk­lärte, dass die Recht­san­wälte der Partei beim Ver­wal­tungs­gericht Wider­spruch ein­le­gen und bei Ablehnung bis hin zum Oberver­wal­tungs­gericht gehen wür­den. Die Press­esprecherin des Ver­wal­tungs­gerichts, Fis­ch­er-Krüger, erk­lärte gestern Nach­mit­tag, dass noch kein Wider­spruch einge­gan­gen sei. Rudi Son­ntag, Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums, sagte, dass das Prä­sid­i­um nicht von ein­er Aufhe­bung des Ver­bots aus­ge­he, da mit dem Tatbe­stand der Volksver­het­zung gute Gründe vor­lä­gen. Die Polizei habe in jedem Fall aus­re­ichend Kräfte im Ein­satz, um die Gegen­ver­anstal­tun­gen zu schützen.

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