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NPD darf Festsaal nicht nutzen

WILDAU. Die recht­sex­treme NPD darf für eine Wahlkampfver­anstal­tung nicht den Fest­saal im Volk­shaus Wildau (Dahme-Spree­wald) nutzen. Ein Eilantrag des NPD-Lan­desver­ban­des gegen die Entschei­dung der Gemeinde sei abgewiesen wor­den, teilte das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus gestern mit. Der NPD ste­he wed­er nach der Gemein­de­ord­nung noch nach dem Gle­ich­be­hand­lungs­grund­satz ein Nutzungsrecht zu. Die Gemein­den seien geset­zlich nicht verpflichtet, Räume für Parteiver­anstal­tun­gen bere­itzuhal­ten. Die Entschei­dung sei noch nicht recht­skräftig, erk­lärte das Gericht. 

Die NPD will nach eige­nen Angaben nun heute Abend am S‑Bahnhof Wildau demon­stri­eren. Als Red­ner der Ver­anstal­tung ist unter anderen der NPD-Vor­sitzende Udo Voigt angekündigt. 80 Teil­nehmer wer­den erwartet.

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