WILDAU. Die rechtsextreme NPD darf für eine Wahlkampfveranstaltung nicht den Festsaal im Volkshaus Wildau (Dahme-Spreewald) nutzen. Ein Eilantrag des NPD-Landesverbandes gegen die Entscheidung der Gemeinde sei abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht Cottbus gestern mit. Der NPD stehe weder nach der Gemeindeordnung noch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ein Nutzungsrecht zu. Die Gemeinden seien gesetzlich nicht verpflichtet, Räume für Parteiveranstaltungen bereitzuhalten. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, erklärte das Gericht.
Die NPD will nach eigenen Angaben nun heute Abend am S‑Bahnhof Wildau demonstrieren. Als Redner der Veranstaltung ist unter anderen der NPD-Vorsitzende Udo Voigt angekündigt. 80 Teilnehmer werden erwartet.