NPD-Demo in Potsdam erlaubt, aber eingeschränkt
Die für den 21. Dezember von Herrn Worch angemeldete NPD-Versammlung wurde durch das Polizeipräsidium Potsdam erheblich eingeschränkt. In den Auflagen wird insbesondere die Benutzung von Transparenten strafbaren Inhalts, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sowie das Mitführen von Trommeln, Fackeln, und Fahnen, außer der Bundesflagge, der Bundesländerfahnen sowie der Reichsflagge, untersagt.
Weiterhin wurde das Rufen von Parolen wie “nationaler Widerstand” und das Skandieren der Parole “Ruhm und Ehre der Waffen — SS” und Äußerungen, die das NS-Regime und seine Organisationen glorifizieren oder verharmlosen, untersagt. Mangels Aussicht auf Erfolg kein Verbot der NPD-Versammlung ausgesprochen, so die Polizei.
Die Potsdamer Innenstadt sowie der Hauptbahnhof stehen nicht als Versammlungsort zur Verfügung. Es werden geeignete Strecken außerhalb der Innenstadt für derartige Versammlungen gesucht.
Bis zum 16.12. lagen bei der Polizei zwei Anmeldungen für Gegendemonstrationen vor. Eine Gegendemonstrationen wurde durch die Voltaire-Gesamtschule angemeldet. Dieser Demo schließen sich die Stadtverordnetenversammlung Potsdam, der Oberbürgermeister, der Ausländerbeirat, der Asta, der Kirchenkreis Potsdam das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie weitere Bündnisse und Organisationen an. Eine zweite Gegendemo wurde durch die AG Antirassismus angemeldet.