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NPD meldet Aufmarsch in Potsdam an

Die recht­sex­treme NPD hat für den kom­menden Sam­stag einen Auf­marsch in Pots­dam angemeldet. Dieser soll um elf Uhr vor­mit­tags am Haupt­bahn­hof mit etwa 300 Teil­nehmern begin­nen. Das hat Polizeiprä­sid­i­umssprech­er Rudi Son­ntag gestern der MAZ bestätigt. Über die Anmel­dung, die der NPD-Lan­desver­band Berlin-Bran­den­burg in der ver­gan­genen Woche ein­re­ichte, sei noch nicht entschieden. 

Dies­mal bietet das Kundge­bungsmot­to nicht — wie beim Auf­marsch im Sep­tem­ber — eine ver­fas­sungsrechtliche Hand­habe zum Ver­bot. Während die Polizei damals einen volksver­het­zen­den Ansatz für den aus­län­der­feindlichen Auf­marsch sah und die Ver­anstal­tung ver­bot, hoben die Gerichte diese Entschei­dung wieder auf. Jet­zt find­et der Marsch unter dem Mot­to “Gegen US-Ter­ror — kein Blut für Öl” statt. Trotz­dem rech­net das Polizeiprä­sid­i­um mit linken Gegen­demon­stra­tio­nen. Angemeldet aber war bis gestern Abend noch nichts. Son­ntag zufolge geht die Polizei davon aus, dass der NPD-Aufzug nicht grund­sät­zlich ver­boten wer­den kann. Die Polizei behalte sich allerd­ings auch jet­zt wieder die Möglichkeit vor, Ort, Zeit und Weg der NPD-Kundge­bung zu ändern, sagte Son­ntag. Man werde “nicht dulden, dass sich die NPD zu jed­er Zeit an jedem Ort in Pots­dam ver­sam­melt.” Dank Aufla­gen hat­te man im Sep­tem­ber bei­de Demon­stra­tions­blöcke weit­ge­hend auseinan­der gehalten. 

Soll­ten sich linke Demon­stran­ten mit Spruch­bän­dern in Pots­dam ver­sam­meln, genössen sie nicht mehr den Schutz als Spon­tandemon­stra­tion, die nicht angemeldet wer­den braucht, erk­lärte Son­ntag. Nor­maler­weise muss man eine Kundge­bung spätestens 48 Stun­den vor dem Stat­tfind­en anmelden. 

Mit der NPD habe es am Mon­ta­gnach­mit­tag ein erstes Gespräch der Polizei gegeben. Son­ntag stellt aber klar, dass es hier­bei nicht um Koop­er­a­tion geht, son­dern um die “Fes­tle­gung von Spiel­regeln” für die Kundgebung. 

Auf jeden Fall müssten Demon­stran­ten bei­der Lager damit rech­nen, auf Waf­fen oder Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen durch­sucht zu wer­den, sagte er. Das hat­te man auch im Sep­tem­ber so gehandhabt. 

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