Nach dem das Amtsgericht Rathenow die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Antifaschisten am 24. September 2003 abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Potsdam erfolgreich Beschwerde ein. Am 10.
Februar 2004 findet nun der nichtöffentlichen Prozess gegen die zum Tatzeitpunkt 15 und 17-jährigen Jugendlichen in Rathenow statt.
Hintergrund der Restriktions-Maßnahmen der Staatsgewalt waren angeblich von den Beschuldigten hergestellte und verbreitete Flyer, die mit aus Internetseiten übernommenen Motiven auf eine antifaschistische Veranstaltung im Januar
2003 in Rathenow hinwiesen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellten die verwendeten Bilder den Straftatsbestand der Aufforderung zu Gewaltaktionen
dar, insbesondere der in der Szene verbreitete Slogan „Lets toast the rich…with our choice of cocktail“ riefen bei den Behörden Horrorszenarien hervor.
Das die beworbene Veranstaltung der „Antifaschistischen Front Rathenow“ selbst nach Einschätzung der Polizei friedlich blieb und es zu keiner Zeit davor oder danach zu Brandanschläge auf wie auch immer definierbare „Reiche“ gekommen war spielt für die Staatsanwaltschaft aber anscheinend keine Rolle, sie will ein Exempel statuieren.
Fragt sich nur ob Staatsanwaltschaft gegen Rathenows Nationalisten genauso „gewissenhaft“ ermittelt, die in ihren, in einer Auflage von mehr als 1000, verbreiteten Aufklebern im Jahr 2003 u.a. NS – Kriegsverbrecher und ein
Deutschland in den Grenzen von 1941 glorifizierten — erfahrungsgemäß nicht.
Wir fordern die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Antifas.