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Nun doch: Prozess wegen Flyer

Nach dem das Amts­gericht Rathenow die Eröff­nung des Hauptver­fahrens gegen zwei Antifaschis­ten am 24. Sep­tem­ber 2003 abgelehnt hat­te, legte die Staat­san­waltschaft vor dem Landgericht Pots­dam erfol­gre­ich Beschw­erde ein. Am 10.
Feb­ru­ar 2004 find­et nun der nichtöf­fentlichen Prozess gegen die zum Tatzeit­punkt 15 und 17-jähri­gen Jugendlichen in Rathenow statt. 

Hin­ter­grund der Restrik­tions-Maß­nah­men der Staats­ge­walt waren ange­blich von den Beschuldigten hergestellte und ver­bre­it­ete Fly­er, die mit aus Inter­net­seit­en über­nomme­nen Motiv­en auf eine antifaschis­tis­che Ver­anstal­tung im Januar
2003 in Rathenow hin­wiesen. Nach Ansicht der Staat­san­waltschaft stell­ten die ver­wen­de­ten Bilder den Straftats­be­stand der Auf­forderung zu Gewaltaktionen
dar, ins­beson­dere der in der Szene ver­bre­it­ete Slo­gan „Lets toast the rich…with our choice of cock­tail“ riefen bei den Behör­den Hor­rorszenar­ien hervor. 

Das die bewor­bene Ver­anstal­tung der „Antifaschis­tis­chen Front Rathenow“ selb­st nach Ein­schätzung der Polizei friedlich blieb und es zu kein­er Zeit davor oder danach zu Bran­dan­schläge auf wie auch immer definier­bare „Reiche“ gekom­men war spielt für die Staat­san­waltschaft aber anscheinend keine Rolle, sie will ein Exem­pel statuieren. 

Fragt sich nur ob Staat­san­waltschaft gegen Rathenows Nation­al­is­ten genau­so „gewis­senhaft“ ermit­telt, die in ihren, in ein­er Auflage von mehr als 1000, ver­bre­it­eten Aufk­le­bern im Jahr 2003 u.a. NS – Kriegsver­brech­er und ein
Deutsch­land in den Gren­zen von 1941 glo­ri­fizierten — erfahrungs­gemäß nicht. 

Wir fordern die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen die bei­den Antifas. 

Rote Hil­fe Rathenow

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