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Obdachlosen-Mord: Kein Vorsatz bei der Tat?

Obdachlosen-Mord: Kein Vor­satz bei der Tat? 

D.S. Pots­dam — Im Prozess um die Ermor­dung des Dahle­witzer Obdachlosen Dieter Manzke haben zwei der fünf Vertei­di­ger in ihren Abschluss-Plä­doy­ers wiederum Milde für ihre Man­dan­ten gefordert. Den fünf Angeklagten wird von der Pots­damer Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, den 61-jähri­gen Mann im August 2001 aus Ver­ach­tung buch­stäblich zu Tode gequält zu haben. Vertei­di­gerin Sabine Ambro­sius erkan­nte für ihren Man­dan­ten, den 22-jähri­gen Uwe R., er habe als Volljähriger «wohl den Schwarzen Peter» gezo­gen. Ihm dro­ht lebenslange Haft. Er hat­te ges­tanden, das Opfer gegen Kopf und Bauch geschla­gen zu haben. Er habe jedoch keinen Tötungsvor­satz gefasst und die Sit­u­a­tion völ­lig falsch eingeschätzt, sagte die Anwältin. Heute bereue er die Tat. Einen konkreten Antrag stellte die Anwältin nicht. Für Dirk B., dem mit 17 Jahren jüng­sten Angeklagten, forderte sein Vertei­di­ger Detlef Knoch eine Strafe, die möglichst schnell zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. Dirk B. sei erst hinzugekom­men, als die Tat schon im Gange war und habe nur dreimal zugeschla­gen und sich dann zurück­ge­hal­ten. Für ihn hat­te die Staat­san­waltschaft fünf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. In ihren Schluss­worten beteuerten alle Angeklagten, die Tat täte ihnen Leid. Ob ihnen das Gericht glaubt, wird sich mor­gen zur Urteilsverkün­dung zeigen. 

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