Obdachlosen-Mord: Kein Vorsatz bei der Tat?
D.S. Potsdam — Im Prozess um die Ermordung des Dahlewitzer Obdachlosen Dieter Manzke haben zwei der fünf Verteidiger in ihren Abschluss-Plädoyers wiederum Milde für ihre Mandanten gefordert. Den fünf Angeklagten wird von der Potsdamer Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den 61-jährigen Mann im August 2001 aus Verachtung buchstäblich zu Tode gequält zu haben. Verteidigerin Sabine Ambrosius erkannte für ihren Mandanten, den 22-jährigen Uwe R., er habe als Volljähriger «wohl den Schwarzen Peter» gezogen. Ihm droht lebenslange Haft. Er hatte gestanden, das Opfer gegen Kopf und Bauch geschlagen zu haben. Er habe jedoch keinen Tötungsvorsatz gefasst und die Situation völlig falsch eingeschätzt, sagte die Anwältin. Heute bereue er die Tat. Einen konkreten Antrag stellte die Anwältin nicht. Für Dirk B., dem mit 17 Jahren jüngsten Angeklagten, forderte sein Verteidiger Detlef Knoch eine Strafe, die möglichst schnell zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dirk B. sei erst hinzugekommen, als die Tat schon im Gange war und habe nur dreimal zugeschlagen und sich dann zurückgehalten. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. In ihren Schlussworten beteuerten alle Angeklagten, die Tat täte ihnen Leid. Ob ihnen das Gericht glaubt, wird sich morgen zur Urteilsverkündung zeigen.