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Oberfeldwebel soll neun Jahre in Haft

(Frank Jansen; Tagesspiegel) Pots­dam – Das Gesicht des Angeklagten blieb masken­haft starr, selb­st als der Staat­san­walt eine über­aus harte Strafe forderte. Wegen ver­sucht­en Mordes, began­gen mit dem “glasklaren Motiv” der Frem­den­feindlichkeit, seien neun Jahre Haft schul­dan­gemessen, sagte Ankläger Peter Petersen – doch Ober­feld­webel Torsten Z. blieb reg­los, wie fast an jedem Prozesstag. Ob der Staat­san­walt mit seinem Plä­doy­er zu dem 26-Jähri­gen durch­drang, blieb ein Rät­sel. Torsten Z. saß da, die gefal­teten Hände ruht­en auf dem Tisch, als sei er im Pots­damer Landgericht ein Zuschauer und müsse sich nicht für einen lebens­ge­fährlichen Angriff auf einen Keni­an­er verantworten. 

Vielle­icht war es diese Sturheit, die den Ankläger zu einem hoch engagierten Vor­trag trieb. “Die Kette rechter Gewalt­tat­en reißt nicht ab”, sagte Petersen. Er beschwor die Richter: “Wir müssen die Zügel weit­er anziehen und noch härter bestrafen”. In der Hoff­nung, irgend­wann doch Abschreck­ung zu erreichen. 

Für den Mitangeklagten, den 30 Jahre alten Arbeit­slosen Andreas R., ver­langte der Staat­san­walt nur eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Es sei R. nur Belei­di­gung und gefährliche Kör­per­ver­let­zung nachzuweisen. Nach Ansicht Petersens hat R. trotz dumpfer Aus­län­der­feindlichkeit wed­er gewusst noch gewollt, was sein Bekan­nter aus der Bun­deswehr in der Nacht zum 18. Juli 2004 “als Exzess ver­anstal­tet hat”. 

Vor der Diskothek “Piephahn” in Brandenburg/Havel hat­ten die bei­den Angeklagten, wie berichtet, zwei Keni­an­er mit frem­den­feindlichen Sprüchen belästigt. Die Afrikan­er zogen sich zu ein­er Bushal­testelle zurück. Dort ver­set­zte zunächst Andreas R. dem Asyl­be­wer­ber Oscar M. einen wuchti­gen Hieb ins Gesicht. R. ver­fol­gte dann den anderen Keni­an­er, doch dieser kon­nte ihn besän­fti­gen. Unter­dessen zer­schlug Z. eine Bier­flasche und rammte Oscar M. eine größere Scherbe in den Hals. Die Schla­gad­er wurde nur um Mil­lime­ter ver­fehlt. Zwei junge Frauen grif­f­en ein. Eine hielt Torsten Z. fest, redete auf ihn ein und ver­hin­derte offen­bar, dass der Ober­feld­webel den stark blu­ten­den Keni­an­er erneut angriff. 

Die Vertei­di­gerin von Z. wertet den Verzicht auf eine weit­ere Attacke als “frei­willi­gen Rück­tritt” von einem ver­sucht­en Mord. Deshalb sei ihr Man­dant auss­chließlich wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu verurteilen, sagte Anwältin Doreen Weißel der Strafkam­mer. Die Vertei­di­gerin emp­fahl den Richtern sog­ar, sie soll­ten über eine Bewährungsstrafe nach­denken. Am kom­menden Dien­stag will die Kam­mer das Urteil verkün­den. Frank Jansen 

Aus­län­der­feindlichkeit als Motiv

Im Prozess gegen Ober­feld­webel fordert Staat­san­walt neun Jahre Gefängnis

(PNN) Pots­dam – Thorsten Z. wirkt unbeteiligt, als der Staat­san­walt das Geschehen in der Tat­nacht zum 18. Juli rekon­stru­iert. Mit star­rem Blick und ohne sicht­bare Regung sitzt der angeklagte Ober­feld­webel aus Bran­den­burg da, die Hände auf dem Tisch ver­schränkt. Ähn­lich teil­nahm­s­los hat der an den drei vorheri­gen Prozessta­gen (PNN berichteten) dage­sessen. Keine Reak­tion, auch nicht, als der Staat­san­walt Peter Petersen für Thorsten Z. wegen ver­sucht­en Mordes an dem Keni­an­er Oscar M. aus “glasklar” frem­den­feindlichem Motiv neun Jahre Frei­heit­sentzug fordert. Eine für die Anklage hoch ange­set­zte Strafe. Nur die leicht hochge­zo­ge­nen Augen­brauen des 26-jähri­gen Zeit­sol­dat­en ver­rat­en eine gewisse Anspannung. 

Der Staat­san­walt sieht die Tat in ein­er Kette von recht­sex­tremen Gewalt­de­lik­ten im Land, die immer zahlre­ich­er wer­den. Dem muss der Staat so weit wie möglich den Riegel vorschieben, die geset­zlichen Zügel müssen ange­zo­gen und solche Tat­en härter bestraft wer­den, fordert der Ankläger. 

Für den Mitangeklagten 30-jähri­gen Mau­r­er Andreas R. beantragt Petersen wegen Belei­di­gung und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. 100 Stun­den soll er gemein­nützige Arbeit leis­ten. “Andreas R. hat keinen Hehl aus sein­er recht­en Ein­stel­lung gemacht”, sagt der Staat­san­walt. Er hat dem Gericht berichtet, was er von Aus­län­dern hält, dass sie oft bess­er gek­lei­det sind, sich mit Geld vom Staat mehr leis­ten kön­nen, als er. Andreas R. war geständig, hat zugegeben, dass er den aus der Disko “Piephahn” in Bran­den­burg kom­menden Oscar M. und seinen keni­an­is­chen Begleit­er mit “Schlampe”, “du stinkst” und “Geh nach Hause in dein Land” beschimpft hat. Er ist den bei­den Schwarzen gefol­gt und hat Oscar M. mit solch­er Kraft eine Ohrfeige ver­set­zt, dass der Keni­an­er zu Boden ging. 

Anders Thorsten Z. Vom ersten Prozesstag an gibt er vor, sich nicht an die Tat zu erin­nern. Am zweit­en Ver­hand­lungstag brachte seine Anwältin sog­ar einen Unbekan­nten Drit­ten ins Spiel, der sich ange­blich unter Bran­den­burg­ern damit gebrüstet haben sollte, dem Keni­an­er die tiefe Wunde zuge­fügt zu haben. In der gestri­gen Vertei­di­gungsrede der Anwältin ist davon allerd­ings keine Rede mehr. Vielmehr räumt sie nun den Tatvor­wurf, der ihrem Man­dan­ten gemacht wird, ein. Niedrige Beweg­gründe aber sieht sie in der Tat nicht, eine recht­sex­treme Ein­stel­lung könne ihrem Man­dan­ten nicht nachgewiesen werden. 

Am Dien­stag spricht der Richter das Urteil.

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