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Oberverwaltungsgericht stoppt Abschiebung von Spätaussiedlern

(LR, 10.07.) Das Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gericht hat die Abschiebung ein­er Spä­taussiedler­fam­i­lie aus Kasach­stan vor­läu­fig gestoppt. 

Die Fam­i­lien­mit­glieder seien auf Grund des ihnen erteilten
Auf­nah­mebeschei­des für Spä­taussiedler vor­erst weit­er als Deutsche anzuse­hen, teilte das Gericht gestern zur Begrün­dung in Frank­furt (Oder) mit. Allerd­ings werde dieser Sta­tus erst nach der Ein­reise in einem besonderen
Ver­wal­tungsver­fahren endgültig fest­gestellt. Einen solchen Bescheid erhiel­ten Per­so­n­en, die ihre deutsche Volk­szuge­hörigkeit bele­gen kön­nen und ihren Wohn­sitz in den Repub­liken der Ex-Sow­je­tu­nion haben. 

Der Land­kreis Ost­prig­nitz-Rup­pin wollte den Angaben zufolge die Aus­reise der Fam­i­lie durch­set­zen, da sie als Aus­län­der ohne Bleiberecht gel­ten würden. 

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