(LR, 10.07.) Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht hat die Abschiebung einer Spätaussiedlerfamilie aus Kasachstan vorläufig gestoppt.
Die Familienmitglieder seien auf Grund des ihnen erteilten
Aufnahmebescheides für Spätaussiedler vorerst weiter als Deutsche anzusehen, teilte das Gericht gestern zur Begründung in Frankfurt (Oder) mit. Allerdings werde dieser Status erst nach der Einreise in einem besonderen
Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt. Einen solchen Bescheid erhielten Personen, die ihre deutsche Volkszugehörigkeit belegen können und ihren Wohnsitz in den Republiken der Ex-Sowjetunion haben.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wollte den Angaben zufolge die Ausreise der Familie durchsetzen, da sie als Ausländer ohne Bleiberecht gelten würden.