Offener Brief einer Gruppe von
Flüchtlingen aus Bosnien und Kosova zum Bleiberecht an das Land Brandenburg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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wir sind Menschen aus Bosnien und dem Kosova, die ihr Land auf Grund der Kriegssituation vor vielen Jahren verlassen mussten. Wir leben schon seit vielen Jahren in Deutschland, unsere Kinder sind hier zur Welt gekommen und besuchen die deutsche Schule. Sie haben ihr Heimatland noch nie gesehen und sprechen nur noch wenig ihre Muttersprache. Seit vielen Jahre schon warten wir hier in Deutschland, es ist klar wir können nicht zurück in unser Land, der Krieg hat uns jede Lebensgrundlage geraubt, viele von uns sind stark traumatisiert.
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Wir kamen in der Hoffnung hier ein neues Lebens zu beginnen und unseren Kindern eine Zukunft erarbeiten zu können, aber auch das ist uns nicht möglich. Auch hier in Deutschland können wir keinen Neuanfang starten, da uns nicht die Möglichkeit dazu gegeben wird. Die Situation ständig mit einer kurzfristig verlängerten Duldung zu leben oder mit einem nicht entschiedenen Asylantrag ist unerträglich. Die ständige Angst vor der Abschiebung lässt uns die Erlebnisse des Krieges nicht vergessen und ein Neuanfang ist nicht möglich. In keinem anderen €päischen Land, nur in Deutschland werden Bürgerkriegsflüchtlinge so eingeengt und so lange ohne Perspektive gelassen. Diese Perspektivlosigkeit lässt uns verzweifeln und macht uns krank.
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Mit Sicherheit kennen Sie bereits die Forderungen der Bleiberechtskampagne von pro Asyl e.V., unterstützt von zahlreichen Prominenten, denen wir uns voll anschließen. Folgende Bleiberechtsregelung ist auch unabhängig von dem Zuwanderungsgesetz aus oben genannten Gründen dringend erforderlich:
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Alleinstehende Flüchtlinge, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten
Familien, die sich seit mindestens 3 Jahren in Deutschland aufhalten
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Traumatisierte Flüchtlinge
Opfer rassistischer Gewalt
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sollen ein gesichertes Recht auf Bleiberecht erhalten.
Wir werden uns in dieser Frage auch an den €päischen Menschenrechtsgerichtshof wenden.