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Offener Brief von Flüchtlingen ans Land

Offen­er Brief ein­er Gruppe von
Flüchtlin­gen aus Bosnien und Koso­va zum Bleiberecht an das Land Brandenburg. 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

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wir sind Men­schen aus Bosnien und dem Koso­va, die ihr Land auf Grund der Kriegssi­t­u­a­tion vor vie­len Jahren ver­lassen mussten. Wir leben schon seit vie­len Jahren in Deutsch­land, unsere Kinder sind hier zur Welt gekom­men und besuchen die deutsche Schule. Sie haben ihr Heimat­land noch nie gese­hen und sprechen nur noch wenig ihre Mut­ter­sprache. Seit vie­len Jahre schon warten wir hier in Deutsch­land, es ist klar wir kön­nen nicht zurück in unser Land, der Krieg hat uns jede Lebens­grund­lage ger­aubt, viele von uns sind stark traumatisiert. 

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Wir kamen in der Hoff­nung hier ein neues Lebens zu begin­nen und unseren Kindern eine Zukun­ft erar­beit­en zu kön­nen, aber auch das ist uns nicht möglich. Auch hier in Deutsch­land kön­nen wir keinen Neuan­fang starten, da uns nicht die Möglichkeit dazu gegeben wird. Die Sit­u­a­tion ständig mit ein­er kurzfristig ver­längerten Dul­dung zu leben oder mit einem nicht entsch­iede­nen Asy­lantrag ist unerträglich. Die ständi­ge Angst vor der Abschiebung lässt uns die Erleb­nisse des Krieges nicht vergessen und ein Neuan­fang ist nicht möglich. In keinem anderen €päis­chen Land, nur in Deutsch­land wer­den Bürg­erkriegs­flüchtlinge so eingeengt und so lange ohne Per­spek­tive gelassen. Diese Per­spek­tivlosigkeit lässt uns verzweifeln und macht uns krank. 

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Mit Sicher­heit ken­nen Sie bere­its die Forderun­gen der Bleiberecht­skam­pagne von pro Asyl e.V., unter­stützt von zahlre­ichen Promi­nen­ten, denen wir uns voll anschließen. Fol­gende Bleiberecht­sregelung ist auch unab­hängig von dem Zuwan­derungs­ge­setz aus oben genan­nten Grün­den drin­gend erforderlich: 

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Alle­in­ste­hende Flüchtlinge, die sich seit min­destens 5 Jahren in Deutsch­land aufhalten 

Fam­i­lien, die sich seit min­destens 3 Jahren in Deutsch­land aufhalten 

Unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge

Trau­ma­tisierte Flüchtlinge 

Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt

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sollen ein gesichertes Recht auf Bleiberecht erhalten.
Wir wer­den uns in dieser Frage auch an den €päis­chen Men­schen­rechts­gericht­shof wenden. 

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