NEURUPPIN Für fünf Jahre und sechs Monate muss der 21-Jährige im Prozess um
den misshandelten Fußgänger hinter Gitter. Den Wittenberger hatte Richterin
Bacher als den bezeichnet, “der die wesentliche Arbeit geleistet habe”. Die
sechs Angeklagten wurden gestern am Landgericht Neuruppin zu Haftstrafen
zwischen zwei Jahren und sechs Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Zwei der Täter kamen mit einer Bewährungsstrafe davon. “Das war nicht
einfach nur eine Prügelei. Hier wurde ein Mensch systematisch
zusammengeschlagen. Es war nur Zufall, dass er überlebt hat”, resümierte die
Richterin.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Glöwener und die
19-jährige Perlebergerin dem späteren Opfer am 16. August 2003 auf der
Straße zwischen Glöwen und Storbeckshof zuerst begegnet waren. Dort ergab
sich eine Prügelei, wohl weil der Geschädigte mitten auf der Straße lief.
“Das konnte nicht vollständig geklärt werden”, räumte die Richterin ein.
Weil er verletzt wurde, rief der Glöwener auf einer Familienfeier zwei
Kumpels zusammen, die mit ihm das Opfer aufsuchen sollten. Angeblich hatte
der Mann die schwangere Freundin des 21-jährigen Wittenbergers getreten.
Spätestens während der Fahrt schilderte der 25-Jährige, worum es ging. Vor
Ort begann man sofort, auf das Opfer einzuschlagen — “ohne dass es auf eine
Provokation angekommen wäre”, so die Richterin. Mit Stahlkappenschuhen
traten sie zu, der 21-jährige Wittenberger hauptsächlich gegen den Kopf. Als
das Opfer flüchten konnte, richtete der 25-Jährige die Scheinwerfer seines
Wagens aufs Gebüsch. Die Freundin schrie: “Da ist das Schwein!” Später hatte
sie die jungen Männer zum Aufhören bewegt.
Wieder bei der Familienfeier, rief kurz darauf ein bis dahin völlig
unbeteiligter 18-Jähriger aus Klein Leppin dazu auf, noch einmal
zurückzufahren. Auch diesmal war der Wittenberger dabei. Zwei Zeugen hatten
das Opfer inzwischen am Straßenrand gefunden und die Polizei gerufen. Als
die jungen Männer eintrafen, machten sie erfolgreich klar, dass es besser
sei, wenn die beiden jetzt verschwinden würden. Erneut traten und schlugen
die Täter auf den blutend am Boden liegenden Mann ein. Der Wittenberger
schlug ihm außerdem eine Bierflasche auf den Kopf.
Nur für den 21-Jährigen hat das Gericht einen bedingten Tötungsvorsatz
festgestellt. “Trotz der Gefährlichkeit der Tritte ist den anderen nicht
nachzuweisen, dass sie erkannt haben, dass der Mann daran hätte sterben
können”, so die Richterin. Sie wunderte sich, dass fast alle Männer aktiv
wurden, obwohl sie überhaupt nicht betroffen waren. Insgesamt bekamen die
Angeklagten recht hohe Strafen, die sich eher an den Anträgen des
Staatsanwaltes als an denen der Verteidiger orientierten.