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Systematisch zusammengetreten

NEURUPPIN Für fünf Jahre und sechs Monate muss der 21-Jährige im Prozess um
den mis­shan­del­ten Fußgänger hin­ter Git­ter. Den Wit­ten­berg­er hat­te Richterin
Bach­er als den beze­ich­net, “der die wesentliche Arbeit geleis­tet habe”. Die
sechs Angeklagten wur­den gestern am Landgericht Neu­rup­pin zu Haftstrafen
zwis­chen zwei Jahren und sechs Monat­en sowie fün­fein­halb Jahren verurteilt.
Zwei der Täter kamen mit ein­er Bewährungsstrafe davon. “Das war nicht
ein­fach nur eine Prügelei. Hier wurde ein Men­sch systematisch
zusam­mengeschla­gen. Es war nur Zufall, dass er über­lebt hat”, resümierte die
Richterin. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Glöwen­er und die
19-jährige Per­leberg­erin dem späteren Opfer am 16. August 2003 auf der
Straße zwis­chen Glöwen und Stor­beck­shof zuerst begeg­net waren. Dort ergab
sich eine Prügelei, wohl weil der Geschädigte mit­ten auf der Straße lief.
“Das kon­nte nicht voll­ständig gek­lärt wer­den”, räumte die Rich­terin ein. 

Weil er ver­let­zt wurde, rief der Glöwen­er auf ein­er Fam­i­lien­feier zwei
Kumpels zusam­men, die mit ihm das Opfer auf­suchen soll­ten. Ange­blich hatte
der Mann die schwan­gere Fre­undin des 21-jähri­gen Wit­ten­berg­ers getreten.
Spätestens während der Fahrt schilderte der 25-Jährige, worum es ging. Vor
Ort begann man sofort, auf das Opfer einzuschla­gen — “ohne dass es auf eine
Pro­voka­tion angekom­men wäre”, so die Rich­terin. Mit Stahlkappenschuhen
trat­en sie zu, der 21-jährige Wit­ten­berg­er haupt­säch­lich gegen den Kopf. Als
das Opfer flücht­en kon­nte, richtete der 25-Jährige die Schein­wer­fer seines
Wagens aufs Gebüsch. Die Fre­undin schrie: “Da ist das Schwein!” Später hatte
sie die jun­gen Män­ner zum Aufhören bewegt. 

Wieder bei der Fam­i­lien­feier, rief kurz darauf ein bis dahin völlig
unbeteiligter 18-Jähriger aus Klein Lep­pin dazu auf, noch einmal
zurück­z­u­fahren. Auch dies­mal war der Wit­ten­berg­er dabei. Zwei Zeu­gen hatten
das Opfer inzwis­chen am Straßen­rand gefun­den und die Polizei gerufen. Als
die jun­gen Män­ner ein­trafen, macht­en sie erfol­gre­ich klar, dass es besser
sei, wenn die bei­den jet­zt ver­schwinden wür­den. Erneut trat­en und schlugen
die Täter auf den blu­tend am Boden liegen­den Mann ein. Der Wittenberger
schlug ihm außer­dem eine Bier­flasche auf den Kopf. 

Nur für den 21-Jähri­gen hat das Gericht einen bed­ingten Tötungsvorsatz
fest­gestellt. “Trotz der Gefährlichkeit der Tritte ist den anderen nicht
nachzuweisen, dass sie erkan­nt haben, dass der Mann daran hätte sterben
kön­nen”, so die Rich­terin. Sie wun­derte sich, dass fast alle Män­ner aktiv
wur­den, obwohl sie über­haupt nicht betrof­fen waren. Ins­ge­samt beka­men die
Angeklagten recht hohe Strafen, die sich eher an den Anträ­gen des
Staat­san­waltes als an denen der Vertei­di­ger orientierten.

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