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Ohne Ausweis geht nichts an der Grenze

(LR, 8.5.) Dür­fen Straftäter jet­zt unkon­trol­liert über die Gren­ze oder nicht? Gerüchte
verun­sicherten in den let­zten Tage die Guben­er. Doch der Bundesgrenzschutz
beruhigt. Zwar wur­den Dat­en im Fah­n­dungssys­tem gelöscht, doch schwere
Straftäter kom­men trotz­dem nicht so ein­fach durch die Kon­trollen an den
Grenzen. 

An den Gren­zübergän­gen Guben und Gubinek wer­den weit­er­hin genau die
Ausweis­pa­piere über­prüft. So kon­nte der Bun­des­gren­zschutz Guben in dieser
Woche sieben Polen aufhal­ten, die mit Haft­be­fehl, unter anderem wegen
Steuer­hin­terziehung, gesucht wur­den. Vier von ihnen durften nach Deutschland
ein­reisen, nach­dem sie die geforderte Geld­strafe bezahlten, drei mussten die
Strafe im Gefäng­nis abbüßen, weil sie nicht genug Geld hatten. 

Der Fall zeigt, dass ent­ge­gen manch­er Gerüchte nicht alle Straftat­en von
Polen wegen des EU-Beitritts aus den Fah­n­dungssys­te­men gelöscht wurden.
Weg­fie­len Ein­träge, «wenn jemand vorher gegen die Aufenthaltsbestimmungen
ver­stoßen hat­te» , sagte Clau­dia Skowronek, Press­esprecherin des
Bun­des­gren­zschutzes Ost. Das hing mit dem Artikel 96 des Schengener
Durch­führungsübereinkom­mens zusam­men, das die Spe­icherung von Straftat­en bei
Drit­taus­län­dern vorschrieb. Da Polen aber jet­zt keine Drittausländer,
son­dern EU-Bürg­er sind, mussten diese gelöscht wer­den. Ihre Straftaten
wer­den in den nationalen Sys­te­men erfasst. 

Als EU-Bürg­er dür­fen sie jet­zt auch nur noch ein­er Min­destkon­trolle, das
heißt der Über­prü­fung des Per­son­alausweis­es, unter­zo­gen wer­den, so lange
kein Ver­dacht auf eine Straftat beste­ht. Vor dem 1. Mai waren eine
Fah­n­dungskon­trolle und auch eine Durch­suchung meist üblich, bestätigt
Clau­dia Skowronek. 

Während es in eini­gen Gren­zstädten zu Quere­len kam, weil Fußgänger meinten,
auch ohne Papiere ins Nach­bar­land gelan­gen zu kön­nen, kon­nte das für Guben
nicht bestätigt wer­den. Kinder brauchen weit­er­hin einen Kinder­ausweis oder
müssen im Reisep­a­ss der Eltern einge­tra­gen sein, um die Gren­ze über­queren zu
dür­fen. Für den Gren­züber­tritt müssen auch weit­er­hin die Übergänge benutzt
wer­den. Durch die Neiße zu schwim­men ist weit­er­hin nicht erlaubt. Auch Lkw
wer­den weit­er­hin stich­probe­nar­tig auf Verkehrssicher­heit über­prüft. Von
Mon­tag bis Mittwoch stell­ten die Beamten bei 24 von 37 Fahrzeu­gen Mängel
fest. Drei Lkw durften nicht weit­er­fahren, weil die Schä­den zu gravierend
waren.

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