(LR, 8.5.) Dürfen Straftäter jetzt unkontrolliert über die Grenze oder nicht? Gerüchte
verunsicherten in den letzten Tage die Gubener. Doch der Bundesgrenzschutz
beruhigt. Zwar wurden Daten im Fahndungssystem gelöscht, doch schwere
Straftäter kommen trotzdem nicht so einfach durch die Kontrollen an den
Grenzen.
An den Grenzübergängen Guben und Gubinek werden weiterhin genau die
Ausweispapiere überprüft. So konnte der Bundesgrenzschutz Guben in dieser
Woche sieben Polen aufhalten, die mit Haftbefehl, unter anderem wegen
Steuerhinterziehung, gesucht wurden. Vier von ihnen durften nach Deutschland
einreisen, nachdem sie die geforderte Geldstrafe bezahlten, drei mussten die
Strafe im Gefängnis abbüßen, weil sie nicht genug Geld hatten.
Der Fall zeigt, dass entgegen mancher Gerüchte nicht alle Straftaten von
Polen wegen des EU-Beitritts aus den Fahndungssystemen gelöscht wurden.
Wegfielen Einträge, «wenn jemand vorher gegen die Aufenthaltsbestimmungen
verstoßen hatte» , sagte Claudia Skowronek, Pressesprecherin des
Bundesgrenzschutzes Ost. Das hing mit dem Artikel 96 des Schengener
Durchführungsübereinkommens zusammen, das die Speicherung von Straftaten bei
Drittausländern vorschrieb. Da Polen aber jetzt keine Drittausländer,
sondern EU-Bürger sind, mussten diese gelöscht werden. Ihre Straftaten
werden in den nationalen Systemen erfasst.
Als EU-Bürger dürfen sie jetzt auch nur noch einer Mindestkontrolle, das
heißt der Überprüfung des Personalausweises, unterzogen werden, so lange
kein Verdacht auf eine Straftat besteht. Vor dem 1. Mai waren eine
Fahndungskontrolle und auch eine Durchsuchung meist üblich, bestätigt
Claudia Skowronek.
Während es in einigen Grenzstädten zu Querelen kam, weil Fußgänger meinten,
auch ohne Papiere ins Nachbarland gelangen zu können, konnte das für Guben
nicht bestätigt werden. Kinder brauchen weiterhin einen Kinderausweis oder
müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, um die Grenze überqueren zu
dürfen. Für den Grenzübertritt müssen auch weiterhin die Übergänge benutzt
werden. Durch die Neiße zu schwimmen ist weiterhin nicht erlaubt. Auch Lkw
werden weiterhin stichprobenartig auf Verkehrssicherheit überprüft. Von
Montag bis Mittwoch stellten die Beamten bei 24 von 37 Fahrzeugen Mängel
fest. Drei Lkw durften nicht weiterfahren, weil die Schäden zu gravierend
waren.