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Opfer eines Rechten wegen falscher Musik

Der Fall:

Wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung muss sich der 26-jährige Dani­lo L. aus Per­leberg vor dem Landgericht Neu­rup­pin verantworten.

Ganz Quitzö­bel feierte am 1. August 2003 als gegen 22 Uhr eine Gruppe “Rechter”, darunter der Angeklagte, zu dem Fest stieß. Stun­den später wurde Feuer­wehrmann Dieter S. zu Hil­fe gerufen. Ein junger Mann war zusam­mengeschla­gen wor­den. Er habe Puls und Herz­schlag des Mannes über­prüft und den Notarzt alarmiert, so Dieter S. gestern vor
Gericht. 

Dani­lo L. wurde von der Polizei mitgenom­men. Er ist nicht zum ersten Mal straf­fäl­lig gewor­den: 1996 kam der ungel­ernte Angeklagte wegen räu­berisch­er Erpres­sung ins Gefäng­nis. Nach zwei Jahren und drei Monat­en war er wieder frei. Ein Jahr später wurde er wegen Nöti­gung verurteilt. Bestätigt sich die Anklage, die dem 26-Jährigen
ver­sucht­en Mord vor­wirft, wird er die näch­sten Jahre im Gefäng­nis ver­brin­gen müssen. Dani­lo L. bestre­it­et nicht, Michael A. mit Springer­stiefeln getreten zu haben. Er habe aber nicht daran gedacht, sein Opfer zu töten: “Dann wäre ich nicht bis zum Ein­tr­e­f­fen der Polizei auf dem Fest geblieben, son­dern geflo­hen.” Die Staat­san­waltschaft wirft ihm vor, Michael A. getreten zu haben, weil dieser ein Anhänger der Tech­no-Musik sei, eine Musikrich­tung, die
nicht zur Weltan­schau­ung des Angeklagten passt. Er sei zwar rechts, aber kein Geg­n­er dieser Musik, hat­te Dani­lo L. gesagt. Auch die Zeu­gen hat­ten teils sehr wider­sprüch­liche Aus­sagen über den Tather­gang gemacht. Diese Wider­sprüche stellte auch der Rechtsmedi­zin­er Dr. König fest. Bei Fußtrit­ten mit Stahlkap­pen­schuhen und äußer­ster Wucht müsste Michael A. andere Ver­let­zun­gen gehabt haben. Dieser hat­te jedoch lediglich ein Schädel­hirn­trau­ma und
Bril­len­hä­matome. Für eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit auf­grund der Alko­holisierung des Angeklagten sah der Sachver­ständi­ge keinen Anhalt­spunkt. Bei Dani­lo L. war zwei Stun­den nach der Tat ein Blutalko­hol­w­ert von 1,47 Promille fest­gestellt wor­den. Mor­gen wird das Urteil erwartet.

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