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Opfer rechter Gewalt soll abgeschoben werden

Die Härte­fal­lkom­mis­sion des Lan­des Bran­den­burg wird in ein­er der näch­sten Sitzun­gen zum ersten Mal über ein Opfer rechter Gewalt entschei­den. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert ein Bleiberecht als Wiedergut­machung für den Angriff.

Am 25. März 2004 befand sich Djim­ta­hadoum M., ein 31-jähriger Asyl­be­wer­ber aus dem Tschad, auf dem Weg vom Jüter­boger Bahn­hof zum Asyl­be­wer­ber­heim, als er von drei Per­so­n­en ras­sis­tisch beschimpft und von einem Recht­en geschla­gen wurde. Die kör­per­lichen Ver­let­zun­gen waren ver­gle­ich­sweise glimpflich, umso stärk­er waren jedoch die psy­chis­chen Auswirkun­gen. So wie es die Inten­tion der ras­sis­tis­chen Täter war, wirk­te der Angriff in hohem Maße ein­schüchternd und Angst ein­flößend. Schon vorher hat­te Djim­ta­hadoum M. unter Depres­sio­nen gelit­ten, eine Folge der bedrück­enden Lebenssi­t­u­a­tion in Jüter­bog, nun kamen Panikat­tack­en und psy­cho­so­ma­tis­che Störun­gen hinzu. 

Doch Djim­ta­hadoum M. kapit­ulierte nicht vor der all­ge­gen­wär­ti­gen Bedro­hung. Er engagierte sich in ein­er Vielzahl von Pro­jek­ten, so u.a. in einem von Flüchtlin­gen selb­st organ­isierten Com­put­er-Pro­jekt, in der Kirchenge­meinde Jüter­bog und in der tschadis­chen Exilop­po­si­tion. Auch stand er, dank der Hil­fe von Unter­stützern, die Kon­fronta­tion mit dem Täter vor Gericht durch. 

Die Kör­per­ver­let­zung, motiviert durch das ras­sis­tis­che Ziel, einen Aus­län­der zu vertreiben, weil er Aus­län­der ist, wurde mit ein­er Frei­heitsstrafe verurteilt. Doch seit Dezem­ber dro­ht die Aus­län­der­be­hörde mit der Abschiebung. Sein dama­liger Anwalt hat­te das Asylver­fahren nicht betrieben, mit den Kon­se­quen­zen ist jet­zt Djim­ta­hadoum M. bedro­ht. Und das, obwohl Djim­ta­hadoum M. drin­gend ein­er psy­chother­a­peutis­chen Behand­lung bedarf, wie eine Gutach­terin feststellte. 

»Die ras­sis­tis­chen Über­griffe«, so Djim­ta­hadoum M. in einem Brief an die Bun­deskan­z­lerin, »die Iso­la­tion, die Erniedri­gung, die Frem­den­feindlichkeit und die soziale Aus­gren­zung, die ich von Seit­en der Behör­den und der ort­san­säs­si­gen Bevölkerung erfuhr, hat­ten das uneinge­s­tandene Ziel, mich moralisch und physisch der­art zu mis­shan­deln, dass ich das Land schließlich frei­willig ver­lassen würde.« Was für einen exponierten Exilop­po­si­tionellen wie ihn der wahrschein­liche Tod bedeuten würde. Seine neue Anwältin bemüht sich daher um eine Wieder­auf­nahme des Asylverfahrens. 

Der Vere­in Opfer­per­spek­tive appel­liert an die Härte­fal­lkom­mis­sion, sich für ein Bleiberecht für Djim­ta­hadoum M. einzuset­zen. »Es kann nicht sein«, so Kay Wen­del, »dass der Staat auf indi­rek­te Weise die Inten­tion der Straßen­schläger ver­längert, wenn auch nicht mit roher Gewalt, son­dern ›nur‹ durch Abschiebung. Ein Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt, dem die Täter ein Aufen­thalt­srecht tatkräftig abge­sprochen haben, ver­di­ent als Wiedergut­machung, dass eben diese Inten­tion in ihr Gegen­teil verkehrt wird – Hil­fe für das Opfer statt Abschiebung. Das wäre im übri­gen auch ein deut­lich­es Sig­nal an die Täter, dass sie das Gegen­teil von dem erre­ichen, was sie in ihrem Hass anstreben.« 

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