Ein kamerunischer Student wurde von einem Polizisten außer Dienst
rassistisch beleidigt und geschlagen. Als Polizeibeamte am Tatort
eintrafen, nannten sie das Opfer einen „Neger”.
Im Mai 2006 zeigte in Cottbus der aus Kamerun stammende Student Oscar M.
einen Polizisten an. Der Beamte, der außer Dienst war und getrunken
hatte, habe ihn rassistisch beleidigt, ins Gesicht geschlagen und einen
Tritt versetzt. Oscar M. setzte sich zur Wehr, wobei der Angreifer
verletzt wurde. Dieser hat seinerseits Anzeige gegen Oscar M. gestellt.
Erst als der Student Wochen später an die Öffentlichkeit ging wurde der
Fall bekannt. Der Cottbuser Oberbürgermeister Frank Szymanski
kritisierte das Schweigen der Polizei und erklärte, er hätte informiert
werden wollen; die Cottbuser Landtagsabgeordnete Martina Münch sprach
von „Verschleierung“.
Bislang nicht öffentlich bekannt geworden ist eine zweite Anzeige gegen
die am Tatort eingesetzten Beamten. Diese hatten Oscar M. für Umstehende
hörbar als „Neger“ bezeichnet. Daraufhin beschwerten sich Zeugen bei den
Polizisten. Oscar M., der Hilfe von den Beamten erwartet hatte, war
schockiert über die abwertende und rassistische Bezeichnung. Eine
Reaktion auf diese Vorwürfe von der Polizei, etwa eine Stellungnahme zum
Verhalten der Beamten oder eine an den Geschädigten gerichtete
Entschuldigung, ist nicht bekannt. Oscar M. hat Strafanzeige wegen
Beleidigung gestellt.
Dies ist kein Einzelfall. Die Opferperspektive erfährt regelmäßig, dass
sich Polizeibeamte gegenüber Opfern rechter Gewalt diskriminierend
verhalten. Anzeigen gegen Polizeibeamte führen jedoch nur selten zu
Anklageerhebungen. Das ist hinreichend dokumentiert, ebenso wie die
Gründe dafür: Eine falsch verstandene „Kollegialität“ verhindert, dass
Verdächtige ermittelt und bestraft werden. Straftaten von Polizeibeamten
werden nach Möglichkeit verschwiegen und abgestritten. Die Cottbuser
Polizei ist mit ihrem Schweigen bislang genau diesem Muster gefolgt.
Die Staatsanwaltschaft ist deshalb gefordert, deutlich zu machen, dass
Gewalt und Diskriminierung nicht geduldet werden – auch dann nicht, wenn
die Tatverdächtigen Polizisten sind. Die Opferperspektive fordert die
Staatsanwaltschaft auf, Anklage zu erheben.
Für Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Gesa Köbberling oder Ulf Bünermann, Opferperspektive, Telefon: 0331
8170000