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Opferperspektive fordert Anklage gegen Cottbuser Polizisten

Ein kamerunis­ch­er Stu­dent wurde von einem Polizis­ten außer Dienst
ras­sis­tisch belei­digt und geschla­gen. Als Polizeibeamte am Tatort
ein­trafen, nan­nten sie das Opfer einen „Neger”.

Im Mai 2006 zeigte in Cot­tbus der aus Kamerun stam­mende Stu­dent Oscar M.
einen Polizis­ten an. Der Beamte, der außer Dienst war und getrunken
hat­te, habe ihn ras­sis­tisch belei­digt, ins Gesicht geschla­gen und einen
Tritt ver­set­zt. Oscar M. set­zte sich zur Wehr, wobei der Angreifer
ver­let­zt wurde. Dieser hat sein­er­seits Anzeige gegen Oscar M. gestellt.
Erst als der Stu­dent Wochen später an die Öffentlichkeit ging wurde der
Fall bekan­nt. Der Cot­tbuser Ober­bürg­er­meis­ter Frank Szymanski
kri­tisierte das Schweigen der Polizei und erk­lärte, er hätte informiert
wer­den wollen; die Cot­tbuser Land­tagsab­ge­ord­nete Mar­ti­na Münch sprach
von „Ver­schleierung“.

Bis­lang nicht öffentlich bekan­nt gewor­den ist eine zweite Anzeige gegen
die am Tatort einge­set­zten Beamten. Diese hat­ten Oscar M. für Umstehende
hör­bar als „Neger“ beze­ich­net. Daraufhin beschw­erten sich Zeu­gen bei den
Polizis­ten. Oscar M., der Hil­fe von den Beamten erwartet hat­te, war
schock­iert über die abw­er­tende und ras­sis­tis­che Beze­ich­nung. Eine
Reak­tion auf diese Vor­würfe von der Polizei, etwa eine Stel­lung­nahme zum
Ver­hal­ten der Beamten oder eine an den Geschädigten gerichtete
Entschuldigung, ist nicht bekan­nt. Oscar M. hat Strafanzeige wegen
Belei­di­gung gestellt.

Dies ist kein Einzelfall. Die Opfer­per­spek­tive erfährt regelmäßig, dass
sich Polizeibeamte gegenüber Opfern rechter Gewalt diskriminierend
ver­hal­ten. Anzeigen gegen Polizeibeamte führen jedoch nur sel­ten zu
Anklageer­he­bun­gen. Das ist hin­re­ichend doku­men­tiert, eben­so wie die
Gründe dafür: Eine falsch ver­standene „Kol­le­gial­ität“ ver­hin­dert, dass
Verdächtige ermit­telt und bestraft wer­den. Straftat­en von Polizeibeamten
wer­den nach Möglichkeit ver­schwiegen und abgestrit­ten. Die Cottbuser
Polizei ist mit ihrem Schweigen bis­lang genau diesem Muster gefolgt.

Die Staat­san­waltschaft ist deshalb gefordert, deut­lich zu machen, dass
Gewalt und Diskri­m­inierung nicht geduldet wer­den – auch dann nicht, wenn
die Tatverdächti­gen Polizis­ten sind. Die Opfer­per­spek­tive fordert die
Staat­san­waltschaft auf, Anklage zu erheben.

Für Infor­ma­tio­nen ste­ht Ihnen zur Ver­fü­gung:

Gesa Köb­ber­ling oder Ulf Bün­er­mann, Opfer­per­spek­tive, Tele­fon: 0331
8170000

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