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Orthodoxe Juden wollen mehr Geld

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Stre­it um staatliche Zuschüsse für die ortho­doxe Geset­zestreue Jüdis­che Gemeinde in Pots­dam ist weit­er­hin ungelöst. Für das Jahr 2000 hat das Kul­tur­min­is­teri­um jet­zt nach einem Urteil des bran­den­bur­gis­chen Oberver­wal­tungs­gericht­es vom Mai 2005 ein­ma­lig 15 000 Euro Zuschüsse bewil­ligt, teilte Min­is­teri­umssprech­er Hol­ger Drews am Mon­tag in Pots­dam mit. Über strit­tige Zuwen­dun­gen für 2003 und 2004 sei ein neuer Gericht­ster­min beantragt worden. 

Hin­ter­grund sei, dass in diesen Jahren keine direk­ten staatlichen Zuwen­dun­gen an die Jüdis­che Lan­des­ge­meinde gezahlt wur­den, sagte Drews. Für 2001 und 2002 seien keine Förder­anträge gestellt wor­den. Ab 2005 soll die Geset­zestreue Gemeinde gemäß Staatsver­trag mit der Jüdis­chen Lan­des­ge­meinde des Zen­tral­rates der Juden unter­stützt wer­den. Der im Mai in Kraft getretene Ver­trag sieht jährliche Zuschüsse von 200 000 Euro für alle jüdis­chen Gemein­den in Bran­den­burg vor. 

Der Bescheid des Kul­tur­min­is­teri­ums für 2000 sei am Mon­tag einge­gan­gen und werde von der Gemeinde akzep­tiert, bestätigte in Pots­dam Recht­san­walt Jens Rob­bert. Der geringe Betrag wider­spreche aber dem Gebot der Gle­ich­be­hand­lung. Der Geset­zestreuen Gemeinde ste­he vielmehr die Hälfte der für die jüdis­chen Gemein­den vorge­se­henen Haushaltsmit­tel des Lan­des zu. Für das Jahr 2000 seien dies rund 75 000 Euro, für 2005 rund 100 000 Euro. 


Stre­it um generelle Förderung ungelöst


Geset­zestreue Juden kla­gen weiter

(MAZ) POTSDAM Der Stre­it um staatliche Zuschüsse für die ortho­doxe Geset­zestreue Jüdis­che Gemeinde in Pots­dam ist weit­er­hin ungelöst. Das Kul­tur­min­is­teri­um hat nur für das Jahr 2000 nach einem Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es vom Mai 2005 ein­ma­lig 15 000 Euro Zuschüsse bewil­ligt (MAZ berichtete). 

Über strit­tige Zuwen­dun­gen für 2003 und 2004 wurde ein neuer Gericht­ster­min beantragt. Hin­ter­grund sei, dass in diesen Jahren keine direk­ten staatlichen Zuwen­dun­gen an die Jüdis­che Lan­des­ge­meinde gezahlt wur­den, sagte Hol­ger Drews, Sprech­er des Kul­tur­min­is­teri­ums. Für die Jahre 2001 und 2002 seien keine Förder­anträge gestellt wor­den. Ab 2005 soll die Geset­zestreue Gemeinde gemäß Staatsver­trag mit der Jüdis­chen Lan­des­ge­meinde des Zen­tral­rates der Juden aus Mit­teln des Staatsver­trages unter­stützt wer­den. Der im Mai in Kraft getretene Ver­trag sieht jährlich 200 000 Euro Lan­deszuschüsse für alle jüdis­chen Gemein­den in Bran­den­burg vor. 

Der Bescheid des Min­is­teri­ums für 2000 sei gestern einge­gan­gen und werde von der Gemeinde akzep­tiert, bestätigte Recht­san­walt Jens Rob­bert. Der geringe Betrag wider­spreche jedoch dem Gebot der Gle­ich­be­hand­lung, kri­tisierte der Jurist. Der Geset­zestreuen Gemeinde ste­he vielmehr die Hälfte der für die jüdis­chen Gemein­den vorge­se­henen Haushaltsmit­tel des Lan­des Bran­den­burg zu. Für das Jahr 2000 seien dies rund 75 000 Euro. Mit ein­er nur nach der Zahl der Gemein­demit­glieder berech­neten gerin­geren Förderung sei die Grund­ver­sorgung der Gemeinde nicht gewährleis­tet. Über ablehnende Förderbeschei­de des Lan­des für die Jahre 2001 sowie 2003 bis 2005 sei Klage vor dem Ver­wal­tungs­gericht erhoben wor­den, so Robbert.

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