(Berliner Zeitung) POTSDAM. Der Streit um staatliche Zuschüsse für die orthodoxe Gesetzestreue Jüdische Gemeinde in Potsdam ist weiterhin ungelöst. Für das Jahr 2000 hat das Kulturministerium jetzt nach einem Urteil des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom Mai 2005 einmalig 15 000 Euro Zuschüsse bewilligt, teilte Ministeriumssprecher Holger Drews am Montag in Potsdam mit. Über strittige Zuwendungen für 2003 und 2004 sei ein neuer Gerichtstermin beantragt worden.
Hintergrund sei, dass in diesen Jahren keine direkten staatlichen Zuwendungen an die Jüdische Landesgemeinde gezahlt wurden, sagte Drews. Für 2001 und 2002 seien keine Förderanträge gestellt worden. Ab 2005 soll die Gesetzestreue Gemeinde gemäß Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde des Zentralrates der Juden unterstützt werden. Der im Mai in Kraft getretene Vertrag sieht jährliche Zuschüsse von 200 000 Euro für alle jüdischen Gemeinden in Brandenburg vor.
Der Bescheid des Kulturministeriums für 2000 sei am Montag eingegangen und werde von der Gemeinde akzeptiert, bestätigte in Potsdam Rechtsanwalt Jens Robbert. Der geringe Betrag widerspreche aber dem Gebot der Gleichbehandlung. Der Gesetzestreuen Gemeinde stehe vielmehr die Hälfte der für die jüdischen Gemeinden vorgesehenen Haushaltsmittel des Landes zu. Für das Jahr 2000 seien dies rund 75 000 Euro, für 2005 rund 100 000 Euro.
Streit um generelle Förderung ungelöst
Gesetzestreue Juden klagen weiter
(MAZ) POTSDAM Der Streit um staatliche Zuschüsse für die orthodoxe Gesetzestreue Jüdische Gemeinde in Potsdam ist weiterhin ungelöst. Das Kulturministerium hat nur für das Jahr 2000 nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom Mai 2005 einmalig 15 000 Euro Zuschüsse bewilligt (MAZ berichtete).
Über strittige Zuwendungen für 2003 und 2004 wurde ein neuer Gerichtstermin beantragt. Hintergrund sei, dass in diesen Jahren keine direkten staatlichen Zuwendungen an die Jüdische Landesgemeinde gezahlt wurden, sagte Holger Drews, Sprecher des Kulturministeriums. Für die Jahre 2001 und 2002 seien keine Förderanträge gestellt worden. Ab 2005 soll die Gesetzestreue Gemeinde gemäß Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde des Zentralrates der Juden aus Mitteln des Staatsvertrages unterstützt werden. Der im Mai in Kraft getretene Vertrag sieht jährlich 200 000 Euro Landeszuschüsse für alle jüdischen Gemeinden in Brandenburg vor.
Der Bescheid des Ministeriums für 2000 sei gestern eingegangen und werde von der Gemeinde akzeptiert, bestätigte Rechtsanwalt Jens Robbert. Der geringe Betrag widerspreche jedoch dem Gebot der Gleichbehandlung, kritisierte der Jurist. Der Gesetzestreuen Gemeinde stehe vielmehr die Hälfte der für die jüdischen Gemeinden vorgesehenen Haushaltsmittel des Landes Brandenburg zu. Für das Jahr 2000 seien dies rund 75 000 Euro. Mit einer nur nach der Zahl der Gemeindemitglieder berechneten geringeren Förderung sei die Grundversorgung der Gemeinde nicht gewährleistet. Über ablehnende Förderbescheide des Landes für die Jahre 2001 sowie 2003 bis 2005 sei Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben worden, so Robbert.