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Pädagogik gegen rechts?

Die 2. Strafkam­mer des Pots­damer Landgericht­es hat am Mon­tag vier Neon­azis wegen eines bru­tal­en Angriffs auf zwei Antifaschis­ten verurteilt. Dieser hat­te sich bere­its Anfang Juli des let­zten Jahres in der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt ereignet. Ins­ge­samt 15 Neon­azis waren damals mit den Worten »Scheiß Zeck­en, wir machen euch alle« auf ihre Opfer zugestürmt, hat­ten sie bru­tal niedergeschla­gen und auf sie einge­treten. Eine junge Neo­faschistin zer­schlug einem der bei­den Antifaschis­ten eine Flasche auf dem Kopf. Ein nicht mehr zweifels­frei zu iden­ti­fizieren­der Täter ver­set­zte dem zweit­en Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals einen Stoß in den Hals und fügte ihm mehrere Schnittver­let­zun­gen zu.

Während die junge Neo­faschistin zu drei Jahren und drei Monat­en Jugend­strafe wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt wurde, erhiel­ten drei weit­ere an der Tat beteiligte Rechte im Alter von 19 bis 21 Jahren eine zur Bewährung aus­ge­set­zte Jugend­strafe von jew­eils zwei Jahren. Zudem wur­den Aufla­gen erteilt. Die Täter sollen an einem Anti­a­gres­sion­strain­ing sowie an ein­er Führung durch ein ehe­ma­liges Konzen­tra­tionslager teil­nehmen und sich schriftlich bei ihren Opfern entschuldigen.

Die zuständi­ge Staat­san­waltschaft hat­te die Neo­faschis­ten zuvor wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt. Das Pots­damer Landgericht verurteilte sie aber nur wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Der Schlag mit ein­er abge­broch­enen Flasche in das Gesicht eines der Opfer könne zwar als Mord­ver­such gew­ertet wer­den, so die Richter, eine konkrete Tötungsab­sicht sei aber nicht nachzuweisen. Dies habe unter anderem daran gele­gen, daß nicht mehr zweifels­frei gek­lärt wer­den könne, welch­er der Angreifer ver­sucht habe, dem Antifaschis­ten die abge­broch­ene Flasche in den Hals zu rammen.

Die Ini­tia­tive »Jugend engagiert in Pots­dam« kri­tisierte den Urteilsspruch der Pots­damer Richter als »päd­a­gogisch motiviert«. »Es ist für uns völ­lig unver­ständlich, warum die Richter noch immer davon aus­ge­hen, erzieherisch auf die Neon­azis ein­wirken zu kön­nen«, so eine Sprecherin der Gruppe gegenüber junge Welt. Schließlich han­dele es sich bei den Schlägern um ein­schlägig bekan­nte Neon­azis, die zum Teil wegen ander­er neo­faschis­tis­ch­er Delik­te vorbe­straft seien. Mit einem Urteil gegen sechs weit­ere an der Tat beteiligte Neon­azis wird in der kom­menden Woche gerechnet.

Unter­dessen ist in einem anderen Fall eine Anklage wegen ver­sucht­en Mordes gegen die Pots­damer Antifaschistin Julia S. und vier weit­ere Linke fal­l­en­ge­lassen wor­den. Die Staat­san­waltschaft hat­te S. vorge­wor­fen, einen Neon­azi mit einem Teleskop­schlag­stock geschla­gen zu haben (jW berichtete).

Infor­ma­tio­nen: www.jep-ev.de

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