Familie Bayer droht das Opfer einer Verwaltungsposse zu werden. Zwar
hatte das Oberverwaltungsgericht Anfang Juli entschieden, dass die aus
Kasachstan stammende und in Neuruppin lebende Familie nicht abgeschoben
werden darf. Ivan und Ella Bayer, die beide Arbeit haben, sowie die
Töchter Nathalie und Alexandra gelten als “Status-Deutsche” und nicht
als Ausländer (die MAZ berichtete). Dennoch erhielten sie ihre deutschen
Pässe nicht zurück.
Diese galten zwar bis 2006, doch mussten Ivan und Ella Bayer die
Dokumente bei der Meldebehörde im Neuruppiner Rathaus abgeben.
Stattdessen erhielten sie jetzt vom Kreis ihre alten kasachischen Pässe
zurück — mit dem Zusatz, dass sie nur zwei Jahre gültig sind. “Das ist
doch eine Frechheit”, empört sich Rosswieta Funk. Die Neuruppiner
CDU-Frau kümmert sich seit Jahren um die Familie und hat die
Unterschriftenaktion mitinitiiert, bei der sich über 5000 Leute gegen
die vom Kreis angedrohte Ausweisung der Familie aussprachen.
Auch Jörg von Freymann, Anwalt der Familie Bayer, ist erstaunt.
Behandelt der Kreis die Familie damit doch als Ausländer, obwohl das
Gericht die Bayers zu “Status-Deutschen” erklärt hat. Von Freymann hat
deshalb erst einmal einen anderen Weg versucht und Mitte August bei der
Meldebehörde im Neuruppiner Rathaus die Rückgabe der deutschen Pässe für
Familie Bayer beantragt. Was kam, war eine Ablehnung. Die Pässe seien
laut Verwaltungsvorschrift formal erloschen. Und das könnte nicht
rückgängig gemacht werden, auch wenn das Oberverwaltungsgericht anderer
Meinung sei, hieß es. Jedoch will sich das Rathaus nochmals mit dem
Innenministerium verständigen. Was dabei rauskommt, ist offen. Neue
deutsche Pässe können Ivan und Ella Bayer jedenfalls nicht beantragen.
Das geht nur bei der ersten Einreise nach Deutschland als Spätaussiedler.