Am 3. Juli 2007 sprach das Amtsgericht Oranienburg vier Männer der
gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die
Angeklagten hatten am 15. Oktober 2005 Mitglieder der mexikanischen
Ska-Band Panteón Rococó auf einer Autobahnraststätte bei Neuruppin aus
rassistischen Motiven attackiert.
Dennis O. und Sebastian B. wurden nach Jugendstrafrecht verwarnt; die
beiden müssen Bußgelder in Höhe von 200 bzw. 300 Euro entrichten. Andy
S. wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu acht Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Enrico
S. wurde in Verbindung mit einer weiteren Strafsache zu einem Jahr und
drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Laut Zeugenaussagen waren die vier Angeklagten, die als Mitglieder der
rechten Szene erkennbar waren, den Abend des 14. Oktober 2005 über auf
der Raststätte Linumer Bruch durch aggressives Verhalten aufgefallen.
Als sie in der Nacht auf zwei Mitglieder von Panteón Rococó trafen,
beleidigten und attackierten sie diese. Andere Musiker, die in dem
Reisebus der Band gewartet hatten, kamen ihren bedrängten Kollegen zu
Hilfe. Obwohl die Mexikaner nun deutlich in der Überzahl waren, wurden
sie von den Angeklagten bis zum Tourbus verfolgt. Einer der Musiker
wurde mit einer Flasche niedergeschlagen. Als sich die Bandmitglieder
schließlich zur Wehr setzten, erlitten auch mehrere Angreifer
Verletzungen.
Die Angeklagten räumten vor Gericht ein, dass sie die Bandmitglieder mit
den Worten „Ihr habt in Deutschland nichts zu suchen“ beschimpft haben;
einen ausländerfeindlichen Hintergrund habe die Tat jedoch nicht gehabt.
Ebenfalls bestritten die Angeklagten ihre rechte Gesinnung, zu der sich
einige bei der polizeilichen Vernehmung noch freimütig bekannt hatten.
Besonders vehement wies der Verteidiger Markus Roscher, Autor der
rechten Jungen Freiheit, ein rassistisches Motiv zurück. Davon
ließ sich das Gericht jedoch nicht beeindrucken. Der Richter sah es als
erwiesen an, dass die rechte Einstellung der Angeklagten der Grund für
den Angriff war. Er betonte, dass die Mitglieder der mexikanischen Band
„sich mit Recht zur Wehr gesetzt“ hätten.
Nicht verhandelt wurde das Verhalten der von der mexikanischen Band
herbeigerufenen Polizeibeamten. Diese hatten den Bandbus mit
Streifenwagen blockiert, den Musikern die Pässe abgenommen und dem
Busfahrer einem Drogentest unterzogen. Auf der Polizeiwache rieten
Beamte den Mexikanern schließlich von einer Anzeige ab. Anschließend
erklärte die Polizei öffentlich, dass ein fremdenfeindliches Motiv nicht
erkennbar sei. Der Manager hat deshalb Anzeige gegen die Polizeibeamten
gestellt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen