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Panteón Rococó-Prozess: Rechte Schläger verurteilt

Am 3. Juli 2007 sprach das Amts­gericht Oranien­burg vier Män­ner der
gemein­schaftlichen gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig. Die
Angeklagten hat­ten am 15. Okto­ber 2005 Mit­glieder der mexikanischen
Ska-Band Pan­teón Rococó auf ein­er Auto­bah­n­rast­stätte bei Neu­rup­pin aus
ras­sis­tis­chen Motiv­en attackiert. 

Den­nis O. und Sebas­t­ian B. wur­den nach Jugend­strafrecht ver­warnt; die
bei­den müssen Bußgelder in Höhe von 200 bzw. 300 Euro entricht­en. Andy
S. wurde nach Erwach­se­nen­strafrecht zu acht Monat­en Freiheitsstrafe
verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt wur­den. Enrico
S. wurde in Verbindung mit ein­er weit­eren Straf­sache zu einem Jahr und
drei Monat­en Frei­heit­sentzug verurteilt. 

Laut Zeu­ge­naus­sagen waren die vier Angeklagten, die als Mit­glieder der
recht­en Szene erkennbar waren, den Abend des 14. Okto­ber 2005 über auf
der Rast­stätte Linu­mer Bruch durch aggres­sives Ver­hal­ten aufgefallen.
Als sie in der Nacht auf zwei Mit­glieder von Pan­teón Rococó trafen,
belei­digten und attack­ierten sie diese. Andere Musik­er, die in dem
Reise­bus der Band gewartet hat­ten, kamen ihren bedrängten Kol­le­gen zu
Hil­fe. Obwohl die Mexikan­er nun deut­lich in der Überzahl waren, wurden
sie von den Angeklagten bis zum Tour­bus ver­fol­gt. Ein­er der Musiker
wurde mit ein­er Flasche niedergeschla­gen. Als sich die Bandmitglieder
schließlich zur Wehr set­zten, erlit­ten auch mehrere Angreifer
Verletzungen. 

Die Angeklagten räumten vor Gericht ein, dass sie die Band­mit­glieder mit
den Worten „Ihr habt in Deutsch­land nichts zu suchen“ beschimpft haben;
einen aus­län­der­feindlichen Hin­ter­grund habe die Tat jedoch nicht gehabt.
Eben­falls bestrit­ten die Angeklagten ihre rechte Gesin­nung, zu der sich
einige bei der polizeilichen Vernehmung noch freimütig bekan­nt hatten.
Beson­ders vehe­ment wies der Vertei­di­ger Markus Rosch­er, Autor der
recht­en Jun­gen Frei­heit, ein ras­sis­tis­ches Motiv zurück. Davon
ließ sich das Gericht jedoch nicht beein­druck­en. Der Richter sah es als
erwiesen an, dass die rechte Ein­stel­lung der Angeklagten der Grund für
den Angriff war. Er betonte, dass die Mit­glieder der mexikanis­chen Band
„sich mit Recht zur Wehr geset­zt“ hätten. 

Nicht ver­han­delt wurde das Ver­hal­ten der von der mexikanis­chen Band
her­beigerufe­nen Polizeibeamten. Diese hat­ten den Band­bus mit
Streifen­wa­gen block­iert, den Musik­ern die Pässe abgenom­men und dem
Bus­fahrer einem Dro­gen­test unter­zo­gen. Auf der Polizei­wache rieten
Beamte den Mexikan­ern schließlich von ein­er Anzeige ab. Anschließend
erk­lärte die Polizei öffentlich, dass ein frem­den­feindlich­es Motiv nicht
erkennbar sei. Der Man­ag­er hat deshalb Anzeige gegen die Polizeibeamten
gestellt. Das Ermit­tlungsver­fahren ist noch nicht abgeschlossen

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