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Antifaschismus

Patrick K. zum Vorletzten

Pren­zlau — Gestern wurde vor dem Amts­gericht Pren­zlau nach drei Ver­hand­lungsta­gen der sich selb­st nicht mehr zur recht­en Szene zäh­lende Patrick K. wegen zweier Gewalt­de­lik­te und Belei­di­gung unter Ein­beziehung vorheriger Urteile zu eine Gesamthaft­strafe von einem Jahr und acht Monat­en verurteilt. In einem Fall wurde er frei gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hoff­nung von Patrick K., der sich seit dem 10. Okto­ber let­zten Jahres in Unter­suchung­shaft befind­et , dass er die Zeit bis zum reg­ulären Haf­tantritt in Frei­heit ver­brin­gen kön­nte, erfüllte sich nicht. Der Strafrichter, der in sein­er Urteils­be­grün­dung von ein­er „Lust am Schla­gen“ sprach, sah die Wieder­hol­ungs­ge­fahr nach wie vor gegeben und schick­te Patrick K. zurück in die Haf­tanstalt Neuruppin-Wulckow.

Zum Drit­ten …

Drei weit­ere Angeklagte aus Tem­plin und Lychen wur­den im sel­ben Ver­fahren wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu sechs, sechs und acht Monat­en Haft verurteilt. Wobei die bei­den sechsmonati­gen Haft­strafen zu zwei Jahren auf Bewährung aus­ge­set­zt wurden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier 23 bis 40-jähri­gen Män­ner am 5.10.2008 in ein­er Lych­en­er Gast­stätte zwei weit­ere Kneipengäste gemein­sam ver­prügelt hat­ten. Es sei zu Nieder­schlä­gen in der Her­ren­toi­lette, im Gas­traum und vor der Gast­stätte gekom­men. Das Gericht sprach hier von ein­er Kneipen­schlägerei, wobei die Opfer keine große Nei­gung zeigten vor Gericht auszusagen.

Erst am gestri­gen drit­ten Ver­hand­lungstag gelang es dem Gericht mit Polizeiun­ter­stützung, die Opfer als Zeu­gen anzuhören. Klare Worte fand der Richter für den Wirt der Gast­stätte. Der habe bei sein­er Aus­sage in manchen Punk­ten vor Gericht schlichtweg gelogen.

Zum Zweit­en …

Vom Vor­wurf, dass Patrick K. am Abend des 3. Sep­tem­ber 2008 in Tem­plin Wern­er Ue. mehrfach mit der Faust zu Boden geschla­gen habe, wurde Patrick K. freige­sprochen. Er hat­te von Anfang an die Tat bestritten.

Die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Woh­nung aus beobachtet hat­te, bestätigte vor Gericht am ersten Prozesstag, dass sie Patrick K. als Täter erkan­nt habe. Ihr zuvor von der Anklage­bank kurzfristig in den Zeu­gen­stand gewech­sel­ter Brud­er, der 30-jährige Nor­men H., hat­te aus­ge­sagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewe­sen sei. Er behauptete, dass er Patrick K. vorher bere­its nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunk­en gewe­sen, dass er die Haustür nicht mehr habe auf­schließen kön­nen. Trotz dieser Aus­sage ihres Brud­ers blieb Edna H. dabei, dass sie Patrick K. ein­deutig als Täter erkan­nt habe.

Auch hier warf der Richter der Zeu­g­in in sein­er mündlichen Urteils­be­grün­dung eine bewusste Falschaus­sage vor und riet sowohl ihrem gestern zu sechs Monat­en Haft auf Bewährung verurteil­ten Brud­er als auch Patrick K. ein­mal darüber nachzu­denken, was die junge Frau gegen sie habe.

Zum Ersten …

Patrick K. hat­te vor Gericht bere­its am ersten Ver­hand­lungstag zugegeben, dass er 24. April 2008 in Tem­plin einen Punk, der ihm völ­lig unbekan­nt war, mit den Worten „komm her, du Scheiß Zecke“ beschimpft und Niedergeschla­gen habe. Nur die Tritte gegen den am Boden liegen­den Punk bestritt er. Der Richter sprach ihn auch in diesem Punkt schuldig und bew­ertete diese Tat als poli­tisch motiviert.

Rechter Schläger Patrick K.

Patrick K. gehört oder gehörte zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins auch wenn er sich im Laufe dieses Ver­fahrens von seinen ehe­ma­li­gen Kam­er­aden dis­tanzierte. Einige Rechte dis­tanzierten sich gegenüber „gegenrede.info“ auch von ihm. Er sei ein gefährlich­er Schläger, der wegges­per­rt gehöre.

Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war und bestätigte eine zehn­monatige Freiheitsstrafe.

Am 19. März wird er sich in seinem näch­sten Ver­fahren gemein­sam mit den Brüdern M. und Tino G. vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten müssen, weil die vier jun­gen Män­ner im Dezem­ber 2007 zwei Punks in der Sparkasse am Tem­plin­er „Pub“ ange­grif­f­en haben sollen.

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