Prenzlau — Gestern wurde vor dem Amtsgericht Prenzlau nach drei Verhandlungstagen der sich selbst nicht mehr zur rechten Szene zählende Patrick K. wegen zweier Gewaltdelikte und Beleidigung unter Einbeziehung vorheriger Urteile zu eine Gesamthaftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. In einem Fall wurde er frei gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Hoffnung von Patrick K., der sich seit dem 10. Oktober letzten Jahres in Untersuchungshaft befindet , dass er die Zeit bis zum regulären Haftantritt in Freiheit verbringen könnte, erfüllte sich nicht. Der Strafrichter, der in seiner Urteilsbegründung von einer „Lust am Schlagen“ sprach, sah die Wiederholungsgefahr nach wie vor gegeben und schickte Patrick K. zurück in die Haftanstalt Neuruppin-Wulckow.
Zum Dritten …
Drei weitere Angeklagte aus Templin und Lychen wurden im selben Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs, sechs und acht Monaten Haft verurteilt. Wobei die beiden sechsmonatigen Haftstrafen zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier 23 bis 40-jährigen Männer am 5.10.2008 in einer Lychener Gaststätte zwei weitere Kneipengäste gemeinsam verprügelt hatten. Es sei zu Niederschlägen in der Herrentoilette, im Gastraum und vor der Gaststätte gekommen. Das Gericht sprach hier von einer Kneipenschlägerei, wobei die Opfer keine große Neigung zeigten vor Gericht auszusagen.
Erst am gestrigen dritten Verhandlungstag gelang es dem Gericht mit Polizeiunterstützung, die Opfer als Zeugen anzuhören. Klare Worte fand der Richter für den Wirt der Gaststätte. Der habe bei seiner Aussage in manchen Punkten vor Gericht schlichtweg gelogen.
Zum Zweiten …
Vom Vorwurf, dass Patrick K. am Abend des 3. September 2008 in Templin Werner Ue. mehrfach mit der Faust zu Boden geschlagen habe, wurde Patrick K. freigesprochen. Er hatte von Anfang an die Tat bestritten.
Die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Wohnung aus beobachtet hatte, bestätigte vor Gericht am ersten Prozesstag, dass sie Patrick K. als Täter erkannt habe. Ihr zuvor von der Anklagebank kurzfristig in den Zeugenstand gewechselter Bruder, der 30-jährige Normen H., hatte ausgesagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewesen sei. Er behauptete, dass er Patrick K. vorher bereits nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunken gewesen, dass er die Haustür nicht mehr habe aufschließen können. Trotz dieser Aussage ihres Bruders blieb Edna H. dabei, dass sie Patrick K. eindeutig als Täter erkannt habe.
Auch hier warf der Richter der Zeugin in seiner mündlichen Urteilsbegründung eine bewusste Falschaussage vor und riet sowohl ihrem gestern zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilten Bruder als auch Patrick K. einmal darüber nachzudenken, was die junge Frau gegen sie habe.
Zum Ersten …
Patrick K. hatte vor Gericht bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben, dass er 24. April 2008 in Templin einen Punk, der ihm völlig unbekannt war, mit den Worten „komm her, du Scheiß Zecke“ beschimpft und Niedergeschlagen habe. Nur die Tritte gegen den am Boden liegenden Punk bestritt er. Der Richter sprach ihn auch in diesem Punkt schuldig und bewertete diese Tat als politisch motiviert.
Rechter Schläger Patrick K.
Patrick K. gehört oder gehörte zur gewalttätigen rechtsextremen Szene Templins auch wenn er sich im Laufe dieses Verfahrens von seinen ehemaligen Kameraden distanzierte. Einige Rechte distanzierten sich gegenüber „gegenrede.info“ auch von ihm. Er sei ein gefährlicher Schläger, der weggesperrt gehöre.
Im November 2008 stellte das Landgericht Neuruppin in einer Berufungsverhandlung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herbst 2007 maßgeblich beteiligt war und bestätigte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe.
Am 19. März wird er sich in seinem nächsten Verfahren gemeinsam mit den Brüdern M. und Tino G. vor dem Amtsgericht in Prenzlau verantworten müssen, weil die vier jungen Männer im Dezember 2007 zwei Punks in der Sparkasse am Templiner „Pub“ angegriffen haben sollen.