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PDS bekommt keine Akteneinsicht

(TSP) Pots­dam. Die PDS-Frak­tion hat in ihrem Bemühen, in der Affäre um den V‑Mann
Toni S. mehr Aufk­lärung zu erre­ichen, eine Nieder­lage erlit­ten. Das
Bran­den­burg­er Ver­fas­sungs­gericht wies gestern eine Organ­klage der
PDS-Abge­ord­neten gegen den Land­tag ab. Die Frak­tion wollte erre­ichen, dass
die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion, das für den Verfassungsschutz
zuständi­ge Gremi­um des Land­tags, in der V‑Mann-Affäre Aktenein­sicht im
Innen­min­is­teri­um nimmt. Ein entsprechen­der Antrag der PDS-Frak­tion wurde
jedoch im ver­gan­genen Jahr von SPD und CDU von der Tage­sor­d­nung gestrichen.
Dies hielt die PDS für ver­fas­sungswidrig und klagte vor dem
Verfassungsgericht. 

Die Affäre um den recht­sex­tremen Spitzel Toni S. hat­te Wirbel aus­gelöst. Im
Novem­ber 2002 verurteilte das Landgericht Berlin den V‑Mann, weil er
recht­sradikale Hass-CDs ver­trieben hat­te. Gegen den für Toni S. einst
zuständi­gen Beamten des Ver­fas­sungss­chutzes ist noch ein Ver­fahren anhängig. 

Gericht weist PDS-Klage ab

Ver­fas­sungsrichter gegen Akteneinsicht

LR)Das Bran­den­burg­er Ver­fas­sungs­gericht hat eine PDS-Klage zur Akteneinsicht
durch Mit­glieder der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Landtags
abgewiesen. 

Die PDS hielt einen Mehrheits­beschluss des Land­tags im Jahre 2002 für
ver­fas­sungswidrig, der Aktenein­sicht in ein­er V‑Mann-Affäre ver­sagte (die
RUNDSCHAU berichtete). 

Die Ver­fas­sungsrichter beton­ten, dass PKK-Mit­glieder einer
Geheimhal­tungspflicht unter­liegen und keine Einzel­heit­en, auch nicht zu
Ver­fahrens­fra­gen, ver­laut­en las sen dürfen. 

Gericht erschw­ert Akteneinsicht

V‑Mann-Affäre Toni S.: Ver­fas­sungs­gericht weist Klage der PDS ab

(MAZ) Die für die Überwachung des Ver­fas­sungss­chutzes zuständige
Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Pots­damer Land­tags darf sich
weit­er­hin weigern, ihr geset­zlich ver­brieftes Recht auf Akteneinsicht
wahrzunehmen. 

Mit knap­per Mehrheit hat das Lan­desver­fas­sungs­gericht gestern ein Urteil
verkün­det, nach dem der Land­tag die PKK zur Aktenein­sicht nicht auffordern
darf. Unter Hin­weis auf die Geheimhal­tungs- und Verschwiegenheitspflichten
der PKK-Mit­glieder ver­war­fen vier der sieben Richter eine entsprechende
Klage der PDS-Land­tags­frak­tion. Sachver­halte, mit denen sich die PKK geheim
befasst, dürften nicht öffentlich debat­tiert wer­den, so der Tenor des
Urteils. 

Das Urteil des Lan­desver­fas­sungs­gerichts geht auf einen Antrag zurück, den
die PDS auf dem Höhep­unkt der Affäre um den ent­tarn­ten V‑Mann Toni S. im
Sep­tem­ber 2002 im Land­tag gestellt und von dem sie sich zusätzliche
Aufk­lärung in der Spitzel-Affäre erhofft hatte. 

Die PDS wollte durch­set­zen, dass die Land­tagsmehrheit die PKK aufforderte,
Geheim­di­en­stak­ten einzuse­hen — worauf die zwei SPD-Mit­glieder und das eine
CDU-Mit­glied in der PKK frei­willig verzichteten. Mit den Stim­men der Großen
Koali­tion von SPD und CDU wurde der PDS-Antrag jedoch auch von der
Tage­sor­d­nung der Land­tagssitzung gestrichen. Eine Abstim­mung war somit
unmöglich. 

Die PDS sah daraufhin ihre Rechte als par­la­men­tarische Min­der­heit verletzt.
Da die PDS zudem die Gefahr sah, “dass kün­ftig auch andere, der
Regierungsmehrheit missliebige The­men von vorn­here­in block­iert wer­den und so
ihre par­la­men­tarische Oppo­si­tion­sar­beit block­iert wird”, reichte sich eine
Organ­klage beim Lan­desver­fas­sungs­gericht ein. Die PDS verk­lagte den
Geset­zge­ber Land­tag als Organ des Staates. 

Auch nach dem Urteil will die PDS um das Recht auf Aktenein­sicht streiten.
Ker­stin Kaiser-Nicht, die die PDS in der PKK ver­tritt, kündigte an, den
Antrag erneut zu stellen. Darüber hin­aus werde sie ihr verfassungsmäßiges
Recht in Anspruch nehmen, als Einze­lab­ge­ord­nete Ein­sicht in die Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes zu nehmen. “Ich bin sehr ges­pan­nt, welche Argu­mente die
Lan­desregierung find­et, mir dieses Recht zu verwehren.” 

Die PDS ist überzeugt, dass eine Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes in
Einzelfällen ohne Aktenein­sicht unmöglich ist. Die Partei ver­weist dabei auf
das Urteil des Berlin­er Landgerichts, das den Spitzel Toni S. im November
2002 zu ein­er zwei­jähri­gen Haft­strafe auf Bewährung verurteilt hat­te. In
sein­er Urteils­be­grün­dung hat­te das Gericht auch die Rolle des
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes als “unver­ant­wortlich und nicht
nachvol­lziehbar” gerügt. Nach Auf­fas­sung des Berlin­er Richter hat­te der
Spitzel seinen Han­del mit Nazi-CDs “mit Wis­sen und Bil­li­gung” des märkischen
Geheim­di­en­stes aufge­baut” und sei “hier­für auch noch belohnt wor­den”. Diese
Ein­schätzung basierte auf Aktenken­nt­nis und unter­schied sich offenbar
deut­lich von der Selb­st­darstel­lung des Ver­fas­sungss­chutzes in der
Kontrollkommission. 

Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um begrüßte die Entschei­dung des
Ver­fas­sungs­gerichts. Das Urteil diene der Rechtssicher­heit, sagte ein
Sprech­er. Der CDU-Vertreter in der PKK, Dierk Home­y­er, sagte, er habe mit
dem Urteil gerech­net. Er sei erfreut, dass das Gericht die Rechtsauffassung
der rot-schwarzen Koali­tion bestätigt. SPD-Frak­tion­ssprech­er Ingo Decker
sagte, jet­zt herrsche Recht­sklarheit. Die PDS sei “wie ein Tiger gestartet
und als Bettvor­leger gelandet”. PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) ermahnte
die PDS, das Urteil hinzunehmen. 

Im Gegen­satz dazu ver­schärfte die PDS gestern abend ihre Kri­tik. “Die
Mehrheit der PKK sieht ihre vornehm­ste Auf­gabe nun­mehr darin, zu verhindern,
dass die PKK ihre Kon­troll­rechte wahrn­immt”, hieß es bei der PDS. Der
Öffentlichkeit werde “vorge­gaukelt, die PKK würde umfassend den
Ver­fas­sungss­chutz kon­trol­lieren. An ein­er solchen Täuschung der
Öffentlichkeit wird sich die PDS nicht beteiligen”.

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