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PDS fordert in V‑Mann-Affäre Akteneinsicht

Kersin Kaiser-Nicht: Vor­würfe gegen Ver­fas­sungss­chutz müssen aufgek­lärt werden

(MAZ, 12.7.) POTSDAM — In der Affäre um den ehe­ma­li­gen V‑Mann des Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutzes, Toni St., hat die PDS-Frak­tion gestern Akteneinsicht
bei der Lan­desregierung beantragt. Es müsse aufgek­lärt wer­den, “welche Rolle
der Ver­fas­sungss­chutz bei der Pla­nung und Aus­führung von schw­eren Straftaten
gespielt” habe, begrün­dete die innen­poli­tis­che Sprecherin der Fraktion,
Ker­stin Kaiser-Nicht, den Antrag in Pots­dam. Die Abge­ord­nete war zuvor in
der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tages zwei Mal mit
entsprechen­den Anträ­gen gescheitert. 

Der V‑Mann Toni St. hat mit recht­sex­tremen CD gehan­delt, er wurde im
ver­gan­genen Jahr von Berlin­er Ermit­tlern festgenom­men. Im Dezem­ber wurde er
vom Landgericht Berlin verurteilt. Dabei hät­ten die Richter schwere Vorwürfe
gegen die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde in Bran­den­burg erhoben, betonte
Kaiser-Nicht. 

Die Ver­fas­sungss­chützer sollen laut Landgericht in “einem bish­er nicht
bekan­nten Maße Straftat­en eines V‑Mannes begün­stigt” haben, sagte
Kaiser-Nicht. Diese Vor­würfe dürften nicht unwider­sprochen im Raum stehen
bleiben, unter­strich die PDS-Poli­tik­erin. Es müsse über­prüft werden,
inwieweit die Struk­tur und die Entschei­dungsver­läufe beim Verfassungsschutz
mit für den Fall ver­ant­wortlich seien. Poli­tis­che Bew­er­tun­gen reicht­en dazu
nicht aus. Ohne entsprechende Aktenein­sicht seien die Vor­würfe nicht
aufzuk­lären, erk­lärte Kaiser-Nicht weiter.

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