(Berliner Zeitung, 14.12., Andrea Beyerlein) POTSDAM. Während sich nach den Landtagswahlen im September alle
Landtagsausschüsse neu gebildet haben, soll die Parlamentarische
Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKK) nach dem Willen der
Koalition bis auf weiteres in alter Besetzung weiterarbeiten. Trotz
veränderter Kräfteverhältnisse im Parlament bestehe für die Neuwahl des
Kontrollgremiums “kein Handlungsbedarf”, sagte am Montag der PKK-Vorsitzende
Christoph Schulze, auch parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion.
Ähnlich äußerte sich die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Saskia
Funck. Die PDS-Opposition fordert dagegen eine baldige Neu-Besetzung der
PKK — und einen weiteren Sitz. Bislang sind zwei SPD-Abgeordnete und je
einer von CDU und PDS vertreten. “Die veränderte Zusammensetzung des
Landtages muss sich auch in der PKK widerspiegeln”, sagte die Abgeordnete
Kerstin Kaiser-Nicht, gegenwärtig für die Sozialisten Mitglied in der
Kontrollkommission.
Bei den Landtagswahlen legte die PDS mit einem Ergebnis von knapp 28 Prozent
um fast fünf Punkte zu. SPD und CDU verloren je rund sechs Prozent. Nach dem
Verfassungsschutz-Gesetz, das die Aufgaben der PKK regelt, kann das Gremium
bis zu fünf Mitglieder haben. 1999 verständigten sich aber alle Fraktionen,
die Zahl auf vier zu beschränken — um Ansprüche der rechtsextremen DVU auf
einen Sitz zu vereiteln. Im Gesetz heißt es: “Die parlamentarische
Opposition muss angemessen vertreten sein.” Die Amtszeit der PKK ist dort
nicht zwingend an die Legislaturperiode gekoppelt. Das Gremium übe seine
Tätigkeit “auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtages hinaus so
lange aus, bis der nachfolgende Landtag . eine neue parlamentarische
Kontrollkommission gebildet hat”, heißt es im Gesetz weiter.
Falscher Bescheid
Bislang bestand zwischen der Koalition und der PDS Einvernehmen, dass die
Neuwahl der PKK durch den Landtag zumindest so lange ausgesetzt werden soll,
bis das Verfassungsgericht über eine Klage Kaiser-Nichts auf Akteneinsicht
entschieden hat. Dies ist am Donnerstag geschehen. Das Gericht hat auf
Antrag der Abgeordneten einen Bescheid des Innenministeriums als
verfassungswidrig aufgehoben, mit dem ihr die Akteneinsicht im Falle des
V‑Mannes Toni S. verwehrt wurde. Wie auch die PKK-Mehrheit hatte das
Innenministerium die Auffassung vertreten, dass nur das gesamte Gremium,
nicht aber der einzelne Abgeordnete Akteneinsicht beantragen kann.
Ob und wann Kaiser-Nicht Einsicht gewährt wird, muss das Ministerium nun neu
entscheiden.