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PDS will zweiten Sitz in Kommission

(Berlin­er Zeitung, 14.12., Andrea Bey­er­lein) POTSDAM. Während sich nach den Land­tagswahlen im Sep­tem­ber alle
Land­tagsauss­chüsse neu gebildet haben, soll die Parlamentarische
Kon­trol­lkom­mis­sion für den Ver­fas­sungss­chutz (PKK) nach dem Willen der
Koali­tion bis auf weit­eres in alter Beset­zung weit­er­ar­beit­en. Trotz
verän­dert­er Kräftev­er­hält­nisse im Par­la­ment beste­he für die Neuwahl des
Kon­troll­gremi­ums “kein Hand­lungs­be­darf”, sagte am Mon­tag der PKK-Vorsitzende
Christoph Schulze, auch par­la­men­tarisch­er Geschäfts­führer der SPD-Fraktion.
Ähn­lich äußerte sich die par­la­men­tarische Geschäfts­führerin der CDU, Saskia
Funck. Die PDS-Oppo­si­tion fordert dage­gen eine baldige Neu-Beset­zung der
PKK — und einen weit­eren Sitz. Bis­lang sind zwei SPD-Abge­ord­nete und je
ein­er von CDU und PDS vertreten. “Die verän­derte Zusam­menset­zung des
Land­tages muss sich auch in der PKK wider­spiegeln”, sagte die Abgeordnete
Ker­stin Kaiser-Nicht, gegen­wär­tig für die Sozial­is­ten Mit­glied in der
Kontrollkommission. 

Bei den Land­tagswahlen legte die PDS mit einem Ergeb­nis von knapp 28 Prozent
um fast fünf Punk­te zu. SPD und CDU ver­loren je rund sechs Prozent. Nach dem
Ver­fas­sungss­chutz-Gesetz, das die Auf­gaben der PKK regelt, kann das Gremium
bis zu fünf Mit­glieder haben. 1999 ver­ständigten sich aber alle Fraktionen,
die Zahl auf vier zu beschränken — um Ansprüche der recht­sex­tremen DVU auf
einen Sitz zu vere­it­eln. Im Gesetz heißt es: “Die parlamentarische
Oppo­si­tion muss angemessen vertreten sein.” Die Amt­szeit der PKK ist dort
nicht zwin­gend an die Leg­is­laturpe­ri­ode gekop­pelt. Das Gremi­um übe seine
Tätigkeit “auch über das Ende ein­er Wahlpe­ri­ode des Land­tages hin­aus so
lange aus, bis der nach­fol­gende Land­tag . eine neue parlamentarische
Kon­trol­lkom­mis­sion gebildet hat”, heißt es im Gesetz weiter. 

Falsch­er Bescheid 

Bis­lang bestand zwis­chen der Koali­tion und der PDS Ein­vernehmen, dass die
Neuwahl der PKK durch den Land­tag zumin­d­est so lange aus­ge­set­zt wer­den soll,
bis das Ver­fas­sungs­gericht über eine Klage Kaiser-Nichts auf Akteneinsicht
entsch­ieden hat. Dies ist am Don­ner­stag geschehen. Das Gericht hat auf
Antrag der Abge­ord­neten einen Bescheid des Innen­min­is­teri­ums als
ver­fas­sungswidrig aufge­hoben, mit dem ihr die Aktenein­sicht im Falle des
V‑Mannes Toni S. ver­wehrt wurde. Wie auch die PKK-Mehrheit hat­te das
Innen­min­is­teri­um die Auf­fas­sung vertreten, dass nur das gesamte Gremium,
nicht aber der einzelne Abge­ord­nete Aktenein­sicht beantra­gen kann. 

Ob und wann Kaiser-Nicht Ein­sicht gewährt wird, muss das Min­is­teri­um nun neu
entscheiden.

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