Aufgrund einer Klage eines Landesverbandes der JungdemokratInnen/Junge Linke muss das Innenministerium den erst im Mai vorgestellten Verfassungsschutzbericht nachbearbeiten.
Nach der Anhörung am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam stimmte das Innenministerium zu, nachträglich eine Ergänzung in den aktuellen Verfassungsschutzbericht aufzunehmen. Auf der ersten Seite, noch vor dem Vorwort und Konterfei von Jörg Schönbohm, wird ein Zusatz eingefügt. Dieser besagt, dass JungdemokratInnen/Junge Linke im vorliegenden Bericht nicht als extremistisch bezeichnet werden.
Der Verein hatte geklagt, weil einige seiner Veranstaltungen und Aktionen
im Kapitel Linksextremismus aufgeführt wurden. Vor Gericht
blieb die Geheimbehörde allen Anwesenden eine plausible Begründung
für diese Einschätzung schuldig.
Aus Sicht der JungdemokratInnen sollte mit der Nennung vor allem
ein kritischer Jugendverband mundtot gemacht haben. Die im Bericht
genannten Aktionen richteten sich beispielsweise gegen Fesselungen
von MigrantInnen in der Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt.
Die Abschiebehaftanstalt ist, genauso wie die Verfassungsschutzbehörde,
dem Innenministerium unterstellt. Der Verdacht einer Retourkutsche
liegt also nicht fern.
Weitere Ereignisse, die dem Verfassungsschutz erwähnenswert
schienen, waren zahlreiche Aufrufe der JungdemokratInnen zu Demonstrationen
gegen Naziaufmärsche.
Marina Raschke, Sprecherin des Vereins, sagte dazu: „Es ist aberwitzig,
wenn Jörg Schönbohm bei der Vorstellung seines Berichtes
wörtlich erklärt, dass er sich den Anstieg rechtsextremer Gewalttaten
im Land nicht erklären kann und auf der anderen Seite im selben
Bericht Menschen, die sich Nazis entgegenstellen, diffamiert. Es ist
uns klar, dass das Innenministerium es nicht gut finden kann, dass
wir nicht nur über Nazis reden, sondern eben auch darauf hinweisen,
dass staatliche Stellen nicht selten rassistisch diskriminieren.“
Der Verfassungsschutz selbst sei, wie die zahlreichen V‑Mann Affären
im Land zeigten, nicht ganz unschuldig an dem Erstarken der
Naziszene. Man müsse sich nur daran erinnern, das z.B. die CD
„Noten des Hasses“ der Naziband „White Aryan Rebells“ aber auch
Produktionen der mittlerweile verbotenen Band „Landser“ z.T. erst
durch die Beteiligung des V‑Mannes Toni Stadler möglich wurden, so
die Sprecherin Marina Raschke weiter.
Nach neuesten Berichten fordert die Behörde per Weisung von der
Universität Potsdam die Weitergabe von Tatsachen und personenbezogenen
Daten „mit möglichem extremistischem Hintergrund“. Man
darf gespannt sein, welchen Skandal der brandenburgische Geheimdienst
als nächstes produziert.