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Peinliche Panne für Schönbohm.

Auf­grund ein­er Klage eines Lan­desver­ban­des der JungdemokratInnen/Junge Linke muss das Innen­min­is­teri­um den erst im Mai vorgestell­ten Ver­fas­sungss­chutzbericht nachbearbeiten.

Nach der Anhörung am Dien­stag vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam stimmte das Innen­min­is­teri­um zu, nachträglich eine Ergänzung in den aktuellen Ver­fas­sungss­chutzbericht aufzunehmen. Auf der ersten Seite, noch vor dem Vor­wort und Kon­ter­fei von Jörg Schön­bohm, wird ein Zusatz einge­fügt. Dieser besagt, dass JungdemokratInnen/Junge Linke im vor­liegen­den Bericht nicht als extrem­istisch beze­ich­net werden.

Der Vere­in hat­te geklagt, weil einige sein­er Ver­anstal­tun­gen und Aktionen
im Kapi­tel Link­sex­trem­is­mus aufge­führt wur­den. Vor Gericht
blieb die Gehe­im­be­hörde allen Anwe­senden eine plau­si­ble Begründung
für diese Ein­schätzung schuldig.
Aus Sicht der JungdemokratIn­nen sollte mit der Nen­nung vor allem
ein kri­tis­ch­er Jugend­ver­band mund­tot gemacht haben. Die im Bericht
genan­nten Aktio­nen richteten sich beispiel­sweise gegen Fesselungen
von Migran­tInnen in der Abschiebe­haf­tanstalt Eisenhüttenstadt.

Die Abschiebe­haf­tanstalt ist, genau­so wie die Verfassungsschutzbehörde,
dem Innen­min­is­teri­um unter­stellt. Der Ver­dacht ein­er Retourkutsche
liegt also nicht fern.

Weit­ere Ereignisse, die dem Ver­fas­sungss­chutz erwähnenswert
schienen, waren zahlre­iche Aufrufe der JungdemokratIn­nen zu Demonstrationen
gegen Naziaufmärsche.

Mari­na Raschke, Sprecherin des Vere­ins, sagte dazu: „Es ist aberwitzig,
wenn Jörg Schön­bohm bei der Vorstel­lung seines Berichtes
wörtlich erk­lärt, dass er sich den Anstieg recht­sex­tremer Gewalttaten
im Land nicht erk­lären kann und auf der anderen Seite im selben
Bericht Men­schen, die sich Nazis ent­ge­gen­stellen, dif­famiert. Es ist
uns klar, dass das Innen­min­is­teri­um es nicht gut find­en kann, dass
wir nicht nur über Nazis reden, son­dern eben auch darauf hinweisen,
dass staatliche Stellen nicht sel­ten ras­sis­tisch diskriminieren.“

Der Ver­fas­sungss­chutz selb­st sei, wie die zahlre­ichen V‑Mann Affären
im Land zeigten, nicht ganz unschuldig an dem Erstarken der
Naziszene. Man müsse sich nur daran erin­nern, das z.B. die CD
„Noten des Has­s­es“ der Naz­iband „White Aryan Rebells“ aber auch
Pro­duk­tio­nen der mit­tler­weile ver­bote­nen Band „Landser“ z.T. erst
durch die Beteili­gung des V‑Mannes Toni Stadler möglich wur­den, so
die Sprecherin Mari­na Raschke weiter.

Nach neuesten Bericht­en fordert die Behörde per Weisung von der
Uni­ver­sität Pots­dam die Weit­er­gabe von Tat­sachen und personenbezogenen
Dat­en „mit möglichem extrem­istis­chem Hin­ter­grund“. Man
darf ges­pan­nt sein, welchen Skan­dal der bran­den­bur­gis­che Geheimdienst
als näch­stes produziert.

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