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Plädoyer für den genetischen Fingerabdruck

Vor dem Hin­ter­grund der bei­den spek­takulären Fah­n­dungser­folge sprach sich
Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm gestern für eine Ausweitung des
genetis­chen Fin­ger­ab­drucks zur Bekämp­fung von Straftat­en aus. 

Man könne mit wis­senschaftlichen Meth­o­d­en sich­er­stellen, dass ein Missbrauch
aus­ge-schlossen wird, sagte Schön­bohm. «Der genetis­che Fin­ger­ab­druck sollte
über­all dort rechtlich möglich sein, wo heute von Tatverdächti­gen ein
nor­maler Fin­ger­ab­druck genom­men wird.» Bis­lang dür­fen nur von verurteilten
Kap­i­talver­brech­ern Gen­proben genom­men werden. 

Die jüng­sten Fah­n­dungser­folge seien nur durch «ver­fein­erte Analysemethoden»
möglich gewor­den, sagte Axel Lüd­ders. Früher habe man aus einer
Zigaret­tenkippe die Blut­gruppe ermit­teln kön­nen, heute lasse sich eine
DNA-Spur nach­weisen. Im Fall Ann Christin M. sei man fündig gewor­den, weil
die dama­lige DDR-Volk­spolizei akribisch Spuren des Tatortes auf einer
Mül­lkippe gesichert und ein­ge­lagert hat­te, sagte der Potsdamer
Polizeipräsi­dent Bruno Küp­pers. Da Kap­i­talver­brechen nicht ver­jähren, werden
solche Spuren in Asser­vatenkam­mern ein­ge­lagert. Erst kür­zlich kon­nte auf
ein­er dieser Spuren des Mordes an Ann Chrsitin T. dank der neuen Tech­nik in
gerin­gen Men­gen eine fremde DNA-Spur nachgewiesen — und als Erbgut von
Mörder Uwe W. iden­ti­fiziert wer­den. Von ihm lagert in der Gen­datei des
Bun­deskrim­i­nalamtes eine DNA-Probe, da er wegen eines Sex­u­alver­brechens in
Haft ist. 

Schön­bohm äußerte die Hoff­nung, dass mith­il­fe der DNA-Analyse weitere
Alt­fälle aufgek­lärt wer­den kön­nen. Er wies darauf hin, dass sich die
Arbeits­be­din­gun­gen der Experten mit dem geplanten Neubau eines
krim­i­nal­wis­senschaftlichen Zen­trums des Lan­deskrim­i­nalamts in Eberswalde
weit­er verbessern wür­den. Bis­lang wirken die DNA-Experten des Brandenburger
LKA noch unter beengten Ver­hält­nis­sen in Berlin-Joachimsthal. 

In den Asser­vatenkam­mern des Lan­des-Krim­i­nalamtes ein­ge­lagerte Spuren von
ungek­lärten Kap­i­talver­brechen wür­den mit neuen Meth­o­d­en unter­sucht, sagte
Lüdders. 

Man arbeite derzeit eine Liste von «deut­lich unter 50 Fällen» , die zum Teil
bis weit in die 80er-Jahre zurück­re­ichen, par­al­lel zur Aufk­lärung aktueller
Straftat­en ab. 

Es sei auf diesem Wege bere­its gelun­gen, mehrere Verge­wal­ti­gun­gen aus den
90er-Jahren aufzuk­lären, betonte der LKA-Direktor.

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