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Politische Verantwortung für Naziaufmarsch liegt beim Verwaltungsgericht

Poli­tis­che Ver­ant­wor­tung für den „Nation­al­sozial­is­tis­chen Auf­marsch in Halbe“ liegt bei den Ver­wal­tungs­gericht­en – Poli­tis­ch­er Wille des Amt
Schenken­länd­chen fol­gt eben­falls dem Anliegen recht­sex­trem­istis­ch­er Parteien und
Gruppierungen

Ca. 550 Alt- und Neon­azis haben am 15. Novem­ber in Halbe mehrere Stun­den bis in den frühen Abend hinein, ihr auf nation­al­sozial­is­tis­ch­er Tra­di­tion basieren­des soge­nan­ntes Heldenge­denken, zele­bri­ert. Der Nazi­auf­marsch wurde vor allem von den Pro­tag­o­nis­ten des Recht­ster­ror­is­mus und ihrem Anhang aus dem Kam­er­ad­schaftsspek­trum soge­nan­nter Freier Nation­al­is­ten bestimmt. 

Wir stellen fest, das die zuständi­gen Ver­wal­tungs­gerichte sich mit ihren Urteilen ein­deutig auf die Seite der Recht­sex­trem­is­ten gestellt haben. Das ursprüngliche Ver­bot des Nazi­auf­marschs von Halbe wurde vom Polizeipräsidium
Frankfurt/Oder u. a. damit begrün­det, das die Ver­anstal­tung „als Ver­her­rlichung des Nation­al­sozial­is­mus zu ver­ste­hen ist“. Dieser richti­gen Ein­schätzung der
Polizei woll­ten das Ver­wal­tungs­gericht und Oberver­wal­tungs­gericht in Frankfurt/Oder nicht folgen. 

Weit­er­hin empfind­en wir es als wider­lich, das dass Amt Schenken­länd­chen ein­er­seits eine gebührende Ehrung der Opfer des deutschen Faschis­mus, also den
sowjetischen/ukrainischen Zwangsar­bei­t­erIn­nen und den eben­falls dort ruhen­den 57 ermorde­ten Wehrma­chts­de­ser­teuren auf dem Wald­fried­hof Halbe ver­weigert hat, ander­er­seits der recht­sex­tremen Partei DVU für den 15.11. eine
Kranznieder­legung auf dem Fried­hof genehmigte. Auch hier stellen wir fest, das der poli­tis­che Wille des Amt Schenken­länd­chen ein­deutig Rechts ange­siedelt ist. 

Trotz­dem gelang es am 15.11. auf den Grab­steinen der
sowjetischen/ukrainischen Zwangsar­bei­t­erIn­nen rote Rosen im Gedenken niederzulegen. 

Eben­falls wur­den hier­mit die 57 ermorde­ten Wehrma­chts­de­ser­teure geehrt. Das Betreten des Fried­hofs wurde erst nach einein­halb­stündi­ger Ver­hand­lung mit der polizeilichen Ein­sat­zleitung genehmigt. Die Aufla­gen hier­für waren eine abgrundtiefe Belei­di­gung aller Opfer des deutschen Faschis­mus. Lediglich der Vor­sitzende der
Bun­desvere­ini­gung Opfer der NS-Mil­itär­jus­tiz e.V. Lud­wig Bau­mann und ein Begleit­er durften den Wald­fried­hof Halbe zur Ehrung betreten, allerd­ings nur mit polizeilich­er Begleitung. Lud­wig Bau­mann emp­fand diese Sit­u­a­tion als Dif­famierung und Verachtung. 

Auf der antifaschis­tis­chen Kundge­bung, die außer­halb der Sichtweite des Nazi­auf­marschs stat­tfind­en musste, gab es her­vor­ra­gende Rede­beiträge u. a. von Hein­rich Fink und Lud­wig Bau­mann. Ins­ge­samt fan­den ca. 350 AntifaschistInnen
den Weg nach Halbe. Die Ver­suche von der abgeschirmten Antifa-Kundge­bung direkt zur Naziroute vorzu­drin­gen wur­den von der Polizei unter­bun­den. Somit kon­nte der Nazi­auf­marsch unge­hin­dert stattfinden.

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