Politische Verantwortung für den „Nationalsozialistischen Aufmarsch in Halbe“ liegt bei den Verwaltungsgerichten – Politischer Wille des Amt
Schenkenländchen folgt ebenfalls dem Anliegen rechtsextremistischer Parteien und
Gruppierungen
Ca. 550 Alt- und Neonazis haben am 15. November in Halbe mehrere Stunden bis in den frühen Abend hinein, ihr auf nationalsozialistischer Tradition basierendes sogenanntes Heldengedenken, zelebriert. Der Naziaufmarsch wurde vor allem von den Protagonisten des Rechtsterrorismus und ihrem Anhang aus dem Kameradschaftsspektrum sogenannter Freier Nationalisten bestimmt.
Wir stellen fest, das die zuständigen Verwaltungsgerichte sich mit ihren Urteilen eindeutig auf die Seite der Rechtsextremisten gestellt haben. Das ursprüngliche Verbot des Naziaufmarschs von Halbe wurde vom Polizeipräsidium
Frankfurt/Oder u. a. damit begründet, das die Veranstaltung „als Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verstehen ist“. Dieser richtigen Einschätzung der
Polizei wollten das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder nicht folgen.
Weiterhin empfinden wir es als widerlich, das dass Amt Schenkenländchen einerseits eine gebührende Ehrung der Opfer des deutschen Faschismus, also den
sowjetischen/ukrainischen ZwangsarbeiterInnen und den ebenfalls dort ruhenden 57 ermordeten Wehrmachtsdeserteuren auf dem Waldfriedhof Halbe verweigert hat, andererseits der rechtsextremen Partei DVU für den 15.11. eine
Kranzniederlegung auf dem Friedhof genehmigte. Auch hier stellen wir fest, das der politische Wille des Amt Schenkenländchen eindeutig Rechts angesiedelt ist.
Trotzdem gelang es am 15.11. auf den Grabsteinen der
sowjetischen/ukrainischen ZwangsarbeiterInnen rote Rosen im Gedenken niederzulegen.
Ebenfalls wurden hiermit die 57 ermordeten Wehrmachtsdeserteure geehrt. Das Betreten des Friedhofs wurde erst nach eineinhalbstündiger Verhandlung mit der polizeilichen Einsatzleitung genehmigt. Die Auflagen hierfür waren eine abgrundtiefe Beleidigung aller Opfer des deutschen Faschismus. Lediglich der Vorsitzende der
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. Ludwig Baumann und ein Begleiter durften den Waldfriedhof Halbe zur Ehrung betreten, allerdings nur mit polizeilicher Begleitung. Ludwig Baumann empfand diese Situation als Diffamierung und Verachtung.
Auf der antifaschistischen Kundgebung, die außerhalb der Sichtweite des Naziaufmarschs stattfinden musste, gab es hervorragende Redebeiträge u. a. von Heinrich Fink und Ludwig Baumann. Insgesamt fanden ca. 350 AntifaschistInnen
den Weg nach Halbe. Die Versuche von der abgeschirmten Antifa-Kundgebung direkt zur Naziroute vorzudringen wurden von der Polizei unterbunden. Somit konnte der Naziaufmarsch ungehindert stattfinden.