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Polizei achtet auf Kleiderordnung

OBERHAVEL Das öffentliche Tra­gen von Klei­dungsstück­en mit dem Runen-Wappen
des “Thor-Steinar”-Labels wird auch im Kreis weit­er strikt geah­n­det. Wie der
Sprech­er der Polizei des Schutzbere­ich­es Ober­hav­el gestern auf Nachfrage
erk­lärte, wer­den bei Ver­stößen diese Klei­dungsstücke der Medi­a­tex GmbH aus
Zeesen (Dahme-Spree­wald) sichergestellt. 

Das Landgericht Pots­dam hat­te erst kür­zlich die Beschw­er­den der
Ver­ant­wortlichen der Medi­a­tex GmbH gegen die all­ge­meine Beschlagnah­mung der
mit dem “Thor-Steinar”-(Runen)-Logo verse­henen Pro­duk­te als unbegründet
ver­wor­fen. In der Entschei­dung hat sich das Landgericht Pots­dam damit der
von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vertrete­nen Auf­fas­sung angeschlossen,
wonach das Runen-Logo der Fir­ma Kennze­ichen ehemaliger
nation­al­sozial­is­tis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen zum Ver­wech­seln ähn­lich ist. Darauf
weist der Lei­t­ende Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er hin. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te im Novem­ber 2004 die Ver­wen­dung des Logos
der Fir­ma für straf­bar erachtet und als Ver­wen­den von Kennzeichen
ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen eingestuft. Die Medi­a­tex GmbH verwende
zwis­chen­zeitlich ein verän­dertes, strafrechtlich nicht relevantes
Firmenlogo. 

Im Kreis Ober­hav­el wur­den seit Sep­tem­ber 2004 ins­ge­samt 17 Ver­stöße gegen
das Tra­gen des Runen-Wap­pens geah­n­det. In allen Fällen wur­den die
Klei­dungsstücke einge­zo­gen. Auch bei der Durch­suchung eines Geschäftes in
Hen­nigs­dorf an der Haupt­straße waren Mitte Dezem­ber 2004
“Thor-Steinar”-Kleidungsstücke beschlagnahmt wor­den. Das Geschäft war ein in
der Stadt bekan­nter Tre­ff­punkt der recht­en Szene.

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