OBERHAVEL Das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken mit dem Runen-Wappen
des “Thor-Steinar”-Labels wird auch im Kreis weiter strikt geahndet. Wie der
Sprecher der Polizei des Schutzbereiches Oberhavel gestern auf Nachfrage
erklärte, werden bei Verstößen diese Kleidungsstücke der Mediatex GmbH aus
Zeesen (Dahme-Spreewald) sichergestellt.
Das Landgericht Potsdam hatte erst kürzlich die Beschwerden der
Verantwortlichen der Mediatex GmbH gegen die allgemeine Beschlagnahmung der
mit dem “Thor-Steinar”-(Runen)-Logo versehenen Produkte als unbegründet
verworfen. In der Entscheidung hat sich das Landgericht Potsdam damit der
von der Staatsanwaltschaft Neuruppin vertretenen Auffassung angeschlossen,
wonach das Runen-Logo der Firma Kennzeichen ehemaliger
nationalsozialistischer Organisationen zum Verwechseln ähnlich ist. Darauf
weist der Leitende Neuruppiner Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher hin.
Das Landgericht Neuruppin hatte im November 2004 die Verwendung des Logos
der Firma für strafbar erachtet und als Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen eingestuft. Die Mediatex GmbH verwende
zwischenzeitlich ein verändertes, strafrechtlich nicht relevantes
Firmenlogo.
Im Kreis Oberhavel wurden seit September 2004 insgesamt 17 Verstöße gegen
das Tragen des Runen-Wappens geahndet. In allen Fällen wurden die
Kleidungsstücke eingezogen. Auch bei der Durchsuchung eines Geschäftes in
Hennigsdorf an der Hauptstraße waren Mitte Dezember 2004
“Thor-Steinar”-Kleidungsstücke beschlagnahmt worden. Das Geschäft war ein in
der Stadt bekannter Treffpunkt der rechten Szene.