Donnerstag 11 Uhr. Ein Gruppe Jugendlicher bewegt sich mit einem Kranz zur
«Gedenkstätte für die Opfer von Diktatur und Gewaltherrschaft und dem
Mahnmal für Freiheit, Demokratie und Gerechtkeit» wie das einstige
VVN-Ehrenmal am Springbrunnen in Finsterwalde offiziell heißt. Auf weißer
Schleife steht in goldenen Buchstaben: «Zum Gedenken den Opfern von
Faschimus und staatlichem Terror.» Der 60. Jahrestag der Befreiung des
Konzentrationslagers Ausch-witz ist, so sagen die acht jungen Leute, die
sich «Autonome Antifa Finsterwalde» nennen, auf RUNDSCHAU-Nachfrage, ihnen
Anlass, der Opfer zu gedenken, aber auch darauf aufmerksam zu machen, dass
die Gefahr bestehe, dass «all die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem
Nationalsozialismus in Vergessenheit geraten.» Sie verweisen auf die
NPD-Auftritte im sächsischen Landtag und fordern mehr Aufklärung und
staatliche Restriktionen gegen rechte Propaganda. Allerdings: Die acht
jungen Leute sind «aus Selbstschutz» , wie sie sagen, vermummt und erwecken
so öffentliche Aufmerksamkeit. «Ein Bürger hat uns informiert» , sagt später
Polizeisprecherin Ines Filohn und erklärt damit, dass am Ende der
Kranzniederlegung die Polizei einschreitet. Den jungen Leuten wird ein
Verstoß gegen das Demonstrations- und Versammlungsrecht und gegen das
Vermummungsverbot vorgeworfen. Alain Mundt, Berliner Rechtsanwalt eines der
jungen Männer, sieht das anders. «Das war gar keine Versammlung» , und damit
könne auch kein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorliegen. Auch ein
Vermummungsverbot gelte nur für Versammlungen. Für besonders skurill und
«völlig überzogen» hält Mundt, dass die Beamten den Gedenkkranz konfisziert
haben. Ein von der Polzei begründeter «Anfangsverdacht wegen Verunglimpfung
des Staates» , wie Polizeisprecherin Ines Filohn das begründete, sei nicht
nachvollziehbar. Mundt will bei Gericht gegen das von der Polizei
angekündigte Strafverfahren vorgehen.
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