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Polizei legt Beschwerde ein

(MAZ) FRANKFURT (ODER) — Die Polizei hat Beschw­erde gegen die gerichtliche
Genehmi­gung der für Sonnabend in Halbe (Dahme-Spree­wald) geplanten
recht­sex­tremen Demon­stra­tion ein­gelegt. Die Beschw­erde sei am Dien­stag beim
Oberver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht wor­den, sagte der Sprech­er des
Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), Peter Sal­en­der. Das Verwaltungsgericht
Frank­furt hat­te am Vortag ein polizeilich­es Ver­bot aufgehoben. 

Die Polizei hoffe auf eine schnelle Entschei­dung. Sollte die Kundge­bung am
Vortag des Volk­strauertages genehmigt wer­den, kämen mehr als 1000 Polizisten
und Gren­zschützer zum Ein­satz. Sie sollen laut Sal­en­der gewalttätige
Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Teil­nehmern der recht­en Kundge­bung und einer
unter Aufla­gen genehmigten Gegen­demon­stra­tion ver­hin­dern. Die Polizei hatte
auch einen für den Volk­strauertag selb­st geplanten Neonazi-Aufmarsch
ver­boten. Dage­gen klagten die Ver­anstal­ter nicht. 

Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) hat­te dem Ver­anstal­ter der
Demon­stra­tion am Mon­tag vor­läu­fi­gen Rechtss­chutz gegen ein
Ver­samm­lungsver­bot gewährt. Die Polizei hat­te ihr Ver­bot mit dem Gesetz für
Kriegs­gräber­stät­ten begrün­det, das die Würde der Toten und ihrer Angehörigen
schützt. Mit Aufla­gen für die Demon­stra­tion könne einem dro­hen­den Eingriff
in dieses Gesetz aber hin­re­ichend begeg­net wer­den, hat­ten die Richter
argumentiert. 

Der Wald­fried­hof Halbe ist der größte deutsche Sol­daten­fried­hof. Auf ihm
sind etwa 22000 Sol­dat­en und Zivilis­ten bestat­tet, die bei ein­er der letzten
Kesselschlacht­en des Zweit­en Weltkriegs im Früh­jahr 1945 ums Leben kamen. 

Polizei hält an Ver­bot von Nazi-Demo fest

(Tagesspiegel) Halbe. Das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) ver­sucht weit­er, den für
Sonnabend angekündigten Neon­azi-Auf­marsch in Halbe zu ver­hin­dern. Nachdem
das Frank­furter Ver­wal­tungs­gericht am Mon­tag das Ver­bot der Demonstration
aufge­hoben hat, werde nun Beschw­erde beim Oberverwaltungsgericht
ein­gere­icht, sagte Polizeipräsi­dentin Win­friede Schreiber. Die Behörde hält
die Ver­anstal­tung unter dem Mot­to “Heldenge­denken 2003” für unvere­in­bar mit
dem Kriegs­gräberge­setz, vor allem mit dem darin enthal­te­nen unbegrenzten
Ruherecht. Auf dem Wald­fried­hof in Halbe liegen unge­fähr 22000 Sol­dat­en und
Zivilis­ten begraben. 

Die rechte Szene kon­nte in den Jahren 1990 und 1991 in Halbe martialische
Aufmärsche ver­anstal­ten, danach nicht mehr. Im ver­gan­genen Jahr gelang es
der Polizei, mit Bezug auf das bran­den­bur­gis­che Feiertags­ge­setz die für den
Volk­strauertag angemeldete Recht­sex­trem­is­ten- Demon­stra­tion zu ver­bi­eten. Um
das Gesetz zu umge­hen, wurde dies­mal eine Demon­stra­tion in Halbe für den
Sonnabend, den Vortag des Volk­strauertages, angemeldet.

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