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Polizei verhindert Hooligan-Konzert in Dallgow

DALLGOW‑DÖBERITZ Mit einem Großaufge­bot hat die Polizei gestern Abend einen Auftritt der Hooli­gan-Gruppe “Kat­e­gorie C” in Dall­gow-Döberitz (Havel­land) ver­hin­dert. Befürchtet wurde, dass bis zu 800 Per­so­n­en aus der Hooli­gan-Szene anreisen wür­den, um die Musik der Bre­mer Band zu hören. 

Der Ver­anstal­tung­sort, das Dall­go­w­er “Volk­shaus”, war von ein­er Pri­vat­per­son vor Wochen von der Gemeinde angemietet wor­den. Szenekundi­ge Beamte aus Berlin hat­ten von dem geplanten Konz­ert erfahren und Bürg­er­meis­ter Hans-Gün­ter Hep­pe informiert. Dieser wandte sich an die Bran­den­burg­er Polizei, die ihm emp­fahl, den Mietver­trag ein­seit­ig zu brechen. 

Das geschah, und ein Antrag der Ver­anstal­ter auf einst­weilige Anord­nung, das Konz­ert doch noch zuzu­lassen, wurde vom Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht gestern abgelehnt. 

Obwohl den Ver­anstal­tern seit Tagen klar war, dass kein Konz­ert in Dall­gow-Döberitz stat­tfind­et, ver­sucht­en diese gestern gegen 14 Uhr, Getränke und Ton­tech­nik in Dall­gow-Döberitz abzu­laden. Von den Polizeibeamten wur­den umge­hend Platzver­weise gegen 15 Per­so­n­en aus­ge­sprochen, diese kamen dem auch nach, so dass nie­mand in Gewahrsam genom­men wer­den musste. 

Rings um Dall­gow-Döberitz hat­ten Beamte der Lan­de­sein­satzein­heit LESE sowie der Bere­itschaft­spolizei und des Bun­des­gren­zschutzes umfan­gre­iche Kon­trollen organ­isiert. So wur­den Passier­stellen auf der Bun­desstraße 5 aus Rich­tung des Auto­bah­n­ringes A 10 und aus Rich­tung Berlin-Span­dau sowie in der Nach­barstadt Falkensee ein­gerichtet. Allerd­ings ver­sucht­en kaum Hooli­gans, mit dem Auto anzureisen. Die Polizei ver­mutet, dass viele im let­zten Augen­blick tele­fonisch von den Ver­anstal­tern gewarnt wor­den waren. Bis zum Nach­mit­tag war das Konz­ert noch auf der Inter­net­seite der Band “Kat­e­gorie C” mit Anfahrtshin­weisen angekündigt. Berlin­er Polizis­ten wiesen am Ost­bahn­hof rund 100 Hooli­gans ab, die offen­sichtlich mit dem Zug anreisen woll­ten. “Kat­e­gorie C” ist nicht nur ein Band­name, son­dern auch Fachaus­druck der Polizei für beson­ders gewalt­bere­ite, “harte” Hooligans. 

Polizei ver­hin­dert Hooligan-Konzert

Über 50 Platzver­weise bei Dallgow-Döberitz

(Berlin­er Zeitung) Die Polizei hat am Fre­itagabend ein Hooli­gan-Konz­ert in Dall­gow-Döberitz (Havel­land) ver­hin­dert. Es wur­den mehr als 50 Platzver­weise erteilt, teilte die Polizei am Sonnabend mit. Gewalt­same Zwis­chen­fälle hat es den Angaben zufolge nicht gegeben. Das Konz­ert sollte im gemein­deeige­nen Dall­go­w­er Volk­shaus stat­tfind­en. Allerd­ings hat­te die Gemeinde den Mietver­trag gekündigt, als bekan­nt wurde, um welche Art von Konz­ert es sich han­delt. Das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht lehnte eine einst­weilige Anord­nung ab, das Konz­ert doch noch zuzu­lassen. Zu der Ver­anstal­tung, für die auch im Inter­net gewor­ben wurde, soll­ten bis zu 800 Men­schen anreisen.

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