Polizeieinsatz mit Haftbefehl
(MAZ) POTSDAMER VORSTADT Die Polizei sucht einen fünften Verdächtigen für den Angriff linker Jugendlicher auf einen Rechtsextremen am 19. Juni vor dem Café Heider. Mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts verschafften sich am Donnerstagmorgen gegen 8 Uhr rund 30 Beamte in Helm und Vollschutz Zutritt zum alternativen Wohnprojekt in der Zeppelinstraße 25. Der Einsatztrupp bekam aber keine Auskunft, wo im Haus der Gesuchte wohnt; deshalb wurde das gesamte Objekt durchsucht — erfolglos.
Der Verein Brandenburger Lebensart (B.L.A. e.V.) als Betreiber des Wohnprojektes protestierte gestern gegen den Polizeieinsatz und nannte ihn “offensichtlich rechtswidrig”. Man habe die Komplettdurchsuchung nur geduldet, weil sich Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und zehn Jahren auf dem Gelände befanden und man eine Gewalteskalation vermeiden wollte. Mittlerweile habe man sich anwaltlichen Beistand geholt.
Gewalt nicht aufkommen zu lassen, war nach Auskunft des Potsdamer Polizeichefs Ralf Marschall der Grund für die Massivität des Einsatzes. Man habe einen mutmaßlichen “Gewalttäter” gesucht, sagte Marschall gestern der MAZ: “Wir zeigten Stärke und machten klar, dass wir bei Bedarf hart durchgreifen”. Nur eine Streife zu schicken, hätte das Risiko mit sich gebracht, unverrichteter Dinge wieder gehen zu müssen. Dann Verstärkung anzufordern, hätte möglicherweise dazu geführt, dass sich die Bewohner verbarrikadieren. “Wäre das passiert, wären wir da durch gegangen”, stellte Marschall klar.
Beim Übergriff vom 19. Juni hatten vier junge Leute der linken Szene einen 17-Jährigen der rechten Szene mit einem Totschläger verprügelt und den am Boden Liegenden getreten. Von den vier Haftbefehlen waren erst zwei und später auch ein dritter außer Vollzig gesetzt worden; eine junge Frau sitzt noch in Untersuchungshaft. Bei ihr handelt es sich offenbar um die Vorsitzende des Chamäleon-Vereins, dessen Räume in der Silvesternacht 2002 von Rechten angegriffen worden waren. Für zwei dieser Angreifer endete ein Prozess Mitte Juni mit Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen.