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Polizisten unter “Rambo”-Verdacht

(LR, 23.2.) Das Son­dere­in­satzkom­man­do (SEK) rückt an, wenn es gilt, gefährliche
Straftäter festzunehmen. Im Novem­ber 2002 sollen die mask­ierten Spezialisten
jedoch ungerecht­fer­tigt einen Sprem­berg­er bru­tal über­wältigt und dabei
ver­let­zt haben. Zwei Krim­i­nal­beamte, die den Ein­satz aus­lösten, stehen
deshalb seit gestern als Angeklagte vor dem Cot­tbuser Amts­gericht. Der
Vor­wurf gegen sie: Frei­heits­ber­aubung und Kör­per­ver­let­zung im Amt. 

Es ist ein Nach­mit­tag Ende Novem­ber 2002 als die Kassiererin einer
Tankstelle in Sprem­berg ihren Augen nicht traut. Mask­ierte umstellen
plöt­zlich einen Mann, der ger­ade Ben­zin zapft. Wenige Augen­blicke später
liegt Jens P. am Boden. “Ich habe mich furcht­bar erschrock­en. Ich dachte,
das ist ein Über­fall, die rauben den aus” , erzählte die Kassiererin gestern
als Zeu­g­in vor dem Cot­tbuser Amts­gericht. Sie habe deshalb sofort über 110
die Polizei gerufen. Die war jedoch schon da. Die mask­ierten Män­ner, die von
der Kassiererin für Krim­inelle gehal­ten wur­den, waren Ange­hörige des
Bran­den­burg­er Son­dere­in­satzkom­man­dos (SEK).

Verbindung zur Rockerszene 

Hin­ter­grund des SEK-Ein­satzes war ein bizarrer und möglicher­weise auch mit
Gewal­tan­dro­hung geführter Stre­it um einen Hund, in den Jens P. und sein
Fre­und Stef­fen R., genan­nt “Eisen” , maßge­blich ver­wick­elt waren. Beiden
Sprem­berg­ern wer­den Verbindun­gen zum Motor­rad-Club “Gremi­um” nachgesagt.
Mit­glieder dieses in ganz Deutsch­land, Polen und Griechen­land agieren­den Ro
cker­clubs ste­hen immer wieder im Ver­dacht, in Rauschgift- und Waffenhandel
ver­strickt zu sein und sich als Schuldenein­treiber zu betäti­gen. Sie sollen
auch Kon­tak­te zur recht­sradikalen Szene haben. Vor einem Jahr löste die
Polizei in Sprem­berg auf dem Clubgelände des MC “Gremi­um” ein Rockertreffen
auf und beschlagnahmte Rauschgift, Mess­er und eine Schreckschusspistole. 

Dementsprechend fiel die Begrün­dung aus, mit der die jet­zt angeklagten
Cot­tbuser Beamten über das Polizeiprä­sid­i­um in Frank­furt (Oder) im November
2002 das SEK anforderten. Es sei um eine Fes­t­nahme wegen räuberischer
Erpres­sung gegan­gen, die Verdächti­gen gal­ten als gewalt­bere­it und
möglicher­weise bewaffnet, schilderte der damals in Frank­furt Dienst habende
Krim­i­nal­rat die ihm vorgelegten Infor­ma­tio­nen. Das habe aus­gere­icht, um beim
Lan­deskrim­i­nalamt die Spezial­is­ten zu bestellen. 

Dass die Staat­san­waltschaft Cot­tbus zu diesem Zeit­punkt nicht von einer
räu­berischen Erpres­sung, son­dern eventuell nur von ein­er Nöti­gung ausging,
wusste er nicht. “Bei ein­er Nöti­gung oder Bedro­hung hät­ten wir aber auch
nicht anders gehan­delt” , ver­sichert der Kriminalrat. 

Aus­gelöst hat­te die ganze Polizeiak­tion ein Hund, der in Sprem­berg mehrmals
den Besitzer wech­selte. Die Odyssee des Box­er­mis­chlings begann damit, dass
der ursprüngliche Besitzer, Rene V., den Vier­bein­er an einen Mann abgab, der
kurz darauf ins Gefäng­nis musste. So kam der Hund zu ein­er Gast­wirtin. Aus
deren Kneipe nahm ihn eines Tages die dama­lige Fre­undin von Rene V. einfach
wieder mit zum früher­er Eigen­tümer. Der verkaufte den Hund erneut weiter. 

Hund oder Geld 

Die Gast­wirtin soll dann Stef­fen R., alias “Eisen” , beauf­tragt haben, den
entwen­de­ten Hund zurück­zu­holen. Vor Gericht sagt die 33-Jährige jedoch, ein
richtiger Auf­trag sei das nicht gewe­sen “Der sollte sich nur mal umgucken” ,
wiegelt sie ab. Doch “Eisen” nahm die Sache gle­ich in die Hand. Er habe Rene
V. angerufen und beschimpft, aber nicht bedro­ht, ver­sichert der 38-Jährige:
“Der hat von alleine ange­boten, die 400 Euro Erlös für den Hund
her­auszugeben.” Möglicher­weise, so räumt er ein, habe Rene V. vor ihm aber
auch ohne Dro­hung Angst gehabt. 

Das kann man sich leicht vorstellen. Stef­fen R. ist wie sein vom SEK
über­wältigter Fre­und Jens P. muskel­bepackt und kahlköp­fig. Nur ein schmaler,
wenige Mil­lime­ter hoher Haarstreifen zieht sich in der Mitte über seinen
Schädel. Sein schwarzes Kapuzen-Sweat­shirt span­nt über Schul­tern und
Ober­ar­men. Auf dem kräfti­gen Hals zieht sich eine Tätowierung bis unter das
Ohr empor. Nach der Über­gabe der ersten Hun­der­ate an “Eisen” war Rene V. zur
Polizei gegan­gen und hat­te Anzeige erstattet. 

Von den Vertei­di­gerin­nen der bei­den angeklagten Polizis­ten zu seinen
Vorstrafen befragt, wird “Eisen” ein­sil­big. Mit zehn Kilo­gramm Haschisch sei
er mal erwis­cht wor­den, sagt er, das sei aber schon lange her. Auch eine
Kör­per­ver­let­zung habe es gegeben, später noch andere Ermittlungsverfahren,
aber keine Verurteilung. “Da waren mehr Sachen ohne Gewalt als mit” , fasst
er zusammen. 

Auch gegen Jens P. gab es Ermit­tlun­gen, die eingestellt wur­den. Eine
Vorstrafe wegen Kör­per­ver­let­zung ist aktenkundig. Nur aus Gefäl­ligkeit für
seinen Fre­und “Eisen” will er im Novem­ber 2002 zu ein­er Tankstelle gefahren
sein, um dort die zweite Rate für die Hun­de­bezahlung in Emp­fang zu nehmen.
Gegen die SEK-Beamten, die ihn kurz danach an ein­er anderen Tankstelle in
der Stadt fes­t­nah­men, erhebt er schwere Vorwürfe. 

Schläge und Tritte 

Mit Sturmhauben über dem Kopf und vorge­hal­te­nen Pis­tolen seien sie auf ihn
zugestürzt und hät­ten ihn sofort, ohne eine Infor­ma­tion, worum es gin­ge, zu
Boden gewor­fen. Er schildert Schläge ins Gesicht, Schläge und Tritte in den
Rück­en. “Ich wurde gefes­selt und geknebelt, Schuhe und Strümpfe wur­den mir
aus­ge­zo­gen, Pullover und Jacke über den Kopf gestülpt, sodass ich nichts
mehr sehen kon­nte” , beschreibt er die Fes­t­nahme. In dieser Lage habe er
trotz des kalten Novem­ber­wet­ters min­destens eine halbe Stunde auf der Erde
gele­gen, bevor er in den Polizeige­wahrsam nach Cot­tbus abtransportiert
wurde. Erst spät am Abend wurde er wieder auf freien Fuß geset­zt. Lippe und
Kinn seien aufge­platzt gewe­sen, das linke Auge geschwollen und auf einem Ohr
habe er zeitweise nichts mehr gehört, klagt Jens P. vor Gericht. Zwei Wochen
sei er deshalb krank gewesen. 

Haft­be­fehl abgelehnt 

Die Anklage gegen die bei­den Krim­i­nal­beamten stützt sich vor allem darauf,
dass ein­er der bei­den am Tag des SEK-Ein­satzes früh verge­blich bei der
Cot­tbuser Staat­san­waltschaft ver­sucht hat­te, Haft­be­fehle wegen räuberischer
Erpres­sung gegen Jens P. und Stef­fen R. zu bekom­men. Die zuständige
Staat­san­wältin lehnte das ab. Die angeklagten Polizis­ten ließen Jens K.
trotz­dem kurz darauf durch das SEK festnehmen. 

Was sie dazu bewogen hat, woll­ten sie vor dem Cot­tbuser Amts­gericht aus
Grün­den polizeilich­er Geheimhal­tung nur hin­ter ver­schlosse­nen Türen
erzählen. Auch der Leit­er des SEK-Ein­satzes berichtete nur unter Ausschluss
der Öffentlichkeit, was sich an der Sprem­berg­er Tankstelle abge­spielt hat.
Am kom­menden Mittwoch wer­den weit­ere Zeu­gen aus­sagen. Darunter wird auch die
Cot­tbuser Staat­san­wältin sein, die der Polizei die gewün­scht­en Haftbefehle
verweigerte.

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