Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat, gemäß Pressemitteilung vom 27. Juli 2016, gegen sechs Neonazis aus Nauen wegen verschiedener Delikte, darunter den Brandanschlag auf eine als Notunterkunft für Flüchtlinge gedachte Sporthalle, Anklage erhoben.
Den Angeschuldigten Dennis W., Christopher L., Christian B. und Thomas E. wird darüber hinaus die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, dem Nauener NPD Stadtverordneten Maik Schneider zusätzlich die rädelsführerschaftliche Beteiligung zur Last gelegt .
Das Verfahren soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Potsdam stattfinden.
Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft in sieben Punkten Anklage gegen die mutmaßliche kriminelle Vereinigung erhoben:
1.) In der Störung der Nauener Stadtverordnetenversammlung vom 12. Februar 2015 sieht die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf der Nötigung verwirklicht. Klage erhoben wird jedoch lediglich gegen Maik Schneider. Dennis W., der ebenfalls bei der Störung anwesend war, wird diesbezüglich offenbar nicht angeklagt.
2.) Im Fall des Brandanschlages auf den PKW eines polnischen Geschädigten am 17. Mai 2015 am Karl-Bernau-Ring in Nauen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung. Geklagt wird gegen Maik Schneider und Dennis W.
3.) Hinsichtlich der Zündung eines nicht zugelassenen Sprengkörpers am 1. Juni 2015 an einem Unterstand einer LIDL-Filiale in Nauen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Beschädigung einer Sache von bedeutendem Wert. Angeklagt ist in diesem Fall Dennis W.
4.) Wegen Farbbeutelwürfe auf das Nauener Büros der Partei „Die Linke“ am 7. Juni 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Angeklagt werden diesbezüglich Maik Schneider, Christopher L. und Thomas Frank E.
5.) Im Verkleben von Schlössern des Parteibüros der „Linken“ am 9. Juni 2015 in Nauen, sieht die Staatsanwaltschaft ebenfalls den Straftatbestand der Sachbeschädigung verwirklicht. Angeklagt wird deswegen Dennis W.
6.) Abermals eine Sachbeschädigung sieht die Staatsanwaltschaft im Abbrennen einer mobilen Toilette auf der Baustelle des Übergangswohnheimes für Asylsuchende am Waldemardamm in Nauen, in der Nacht vom 30. zum 31. Juli 2015. Anklage erhoben wird hier gegen Christopher L.
7.) Im Fall des Brandanschlages auf die als Notunterkunft für Flüchtlinge geplante Sporthalle des OSZ Nauen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Brandstiftung. Geklagt wird gegen Maik Schneider, Dennis W., Christopher L., Christian B., Thomas Frank E. sowie Sebastian F.
Ermittelt wurde gegen die oben genannten Tatverdächtigen übrigens auch noch in weiteren Fällen. Aufgrund mangelnder Beweise wurden folgende Verfahren jedoch gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt:
8.) Sachbeschädigung unter Verwendung einer Graffitischablone mit dem Schriftzug „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ am 15. und 16. April 2015.
9.) Brandstiftung an einem Pkw von Kommunalpolitikern der Partei „Die Linke“ zwischen dem 12. und 13. Februar 2016.
Überhaupt nicht auf der Anklageliste der Staatsanwaltschaft erscheint – erstaunlicherweise – die zunächst Angeschuldigte Frauke K. Einen Grund dafür gab die Behörde nicht an.
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Eine Antwort auf „Potsdam/Nauen: Anklage gegen rechte Stadtguerilla“
Wer ernsthaft glaubt, dass in Nauen e r s t durch die massiven und schweren Angriffe und Anschläge, die Existens jener kriminellen Vereinigung der terrorisierenden Neonazis in Nauen bestätigt ist, der irrt!
Wie immer und überall gibt es alamierende Vorzeichen, die aber offenbar vor Ort niemand erkannt hat oder erkennen wollte, die ignoriert wurden.….….…