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Potsdam/Nauen: Anklage gegen rechte Stadtguerilla

Maik Schneider, Dennis W, Christopher L, Christian B 2015
Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat, gemäß Pressemit­teilung vom 27. Juli 2016, gegen sechs Neon­azis aus Nauen wegen ver­schieden­er Delik­te, darunter den Bran­dan­schlag auf eine als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge gedachte Sporthalle, Anklage erhoben.
Den Angeschuldigten Den­nis W., Christo­pher L., Chris­t­ian B. und Thomas E. wird darüber hin­aus die Grün­dung und Mit­glied­schaft in ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, dem Nauen­er NPD Stadtverord­neten Maik Schnei­der zusät­zlich die rädels­führerschaftliche Beteili­gung zur Last gelegt .
Das Ver­fahren soll vor der Staatss­chutzkam­mer des Landgericht­es Pots­dam stattfinden.
Ins­ge­samt hat die Staat­san­waltschaft in sieben Punk­ten Anklage gegen die mut­maßliche krim­inelle Vere­ini­gung erhoben:
1.) In der Störung der Nauen­er Stadtverord­neten­ver­samm­lung vom 12. Feb­ru­ar 2015 sieht die Staat­san­waltschaft den Tatvor­wurf der Nöti­gung ver­wirk­licht. Klage erhoben wird jedoch lediglich gegen Maik Schnei­der. Den­nis W., der eben­falls bei der Störung anwe­send war, wird dies­bezüglich offen­bar nicht angeklagt.
2.) Im Fall des Bran­dan­schlages auf den PKW eines pol­nis­chen Geschädigten am 17. Mai 2015 am Karl-Bernau-Ring in Nauen erhebt die Staat­san­waltschaft Anklage wegen gemein­schaftlich­er Brand­s­tiftung. Geklagt wird gegen Maik Schnei­der und Den­nis W.
3.) Hin­sichtlich der Zün­dung eines nicht zuge­lasse­nen Sprengkör­pers am 1. Juni 2015 an einem Unter­stand ein­er LIDL-Fil­iale in Nauen erhob die Staat­san­waltschaft Anklage wegen Her­beiführung ein­er Sprengstof­f­ex­plo­sion und Beschädi­gung ein­er Sache von bedeu­ten­dem Wert. Angeklagt ist in diesem Fall Den­nis W.
4.) Wegen Farbbeutel­würfe auf das Nauen­er Büros der Partei „Die Linke“ am 7. Juni 2016 erhob die Staat­san­waltschaft Anklage wegen gemein­schaftliche Sachbeschädi­gung. Angeklagt wer­den dies­bezüglich Maik Schnei­der, Christo­pher L. und Thomas Frank E.
5.) Im Verkleben von Schlössern des Parteibüros der „Linken“ am 9. Juni 2015 in Nauen, sieht die Staat­san­waltschaft eben­falls den Straftatbe­stand der Sachbeschädi­gung ver­wirk­licht. Angeklagt wird deswe­gen Den­nis W.
6.) Aber­mals eine Sachbeschädi­gung sieht die Staat­san­waltschaft im Abbren­nen ein­er mobilen Toi­lette auf der Baustelle des Über­gangswohn­heimes für Asyl­suchende am Walde­mar­damm in Nauen, in der Nacht vom 30. zum 31. Juli 2015. Anklage erhoben wird hier gegen Christo­pher L.
7.) Im Fall des Bran­dan­schlages auf die als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge geplante Sporthalle des OSZ Nauen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015, erhebt die Staat­san­waltschaft Anklage wegen Brand­s­tiftung. Geklagt wird gegen Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Chris­t­ian B., Thomas Frank E. sowie Sebas­t­ian F.
Ermit­telt wurde gegen die oben genan­nten Tatverdächti­gen übri­gens auch noch in weit­eren Fällen. Auf­grund man­gel­nder Beweise wur­den fol­gende Ver­fahren jedoch gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt:
8.) Sachbeschädi­gung unter Ver­wen­dung ein­er Graf­fi­tisch­ablone mit dem Schriftzug „Heimatliebe ist kein Ver­brechen“ am 15. und 16. April 2015.
9.) Brand­s­tiftung an einem Pkw von Kom­mu­nalpoli­tik­ern der Partei „Die Linke“ zwis­chen dem 12. und 13. Feb­ru­ar 2016.
Über­haupt nicht auf der Anklage­liste der Staat­san­waltschaft erscheint – erstaunlicher­weise – die zunächst Angeschuldigte Frauke K. Einen Grund dafür gab die Behörde nicht an.

Eine Antwort auf „Potsdam/Nauen: Anklage gegen rechte Stadtguerilla“

Wer ern­sthaft glaubt, dass in Nauen e r s t durch die mas­siv­en und schw­eren Angriffe und Anschläge, die Exis­tens jen­er krim­inellen Vere­ini­gung der ter­ror­isieren­den Neon­azis in Nauen bestätigt ist, der irrt!
Wie immer und über­all gibt es alamierende Vorze­ichen, die aber offen­bar vor Ort nie­mand erkan­nt hat oder erken­nen wollte, die ignori­ert wurden.….….…

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