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Potsdam: Erster Prozesstag gegen Nauener Neonazizelle: Wirre Geständnisse und ein Verfahrensfehler

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Am Don­ner­stag begann am Landgericht Pots­dam der Prozess gegen die Bran­den­burg­er Neon­azis Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Thomas Frank E., und Sebas­t­ian F. Den Sechs Angeklagten wird vorge­wor­fen eine krim­inelle Vere­ini­gung gebildet zu haben und als diese zwis­chen dem 12. Feb­ru­ar 2015 und dem 25. August 2015 mehrere, zum Teil schwere Straftat­en in Nauen (Land­kreis Havel­land) began­gen zu haben.
Nicht alle Delik­te kamen zur Anklage
Aus ein­er lan­gen Liste von straf­baren Verge­hen hat die Staat­san­waltschaft allerd­ings nur fol­gende für aus­re­ichend beleg­bar zur Klageer­he­bung gesehen:
1.) Am 12. Feb­ru­ar 2015 soll Maik Schnei­der eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung, die auf dem Gelände des evan­ge­lis­chen Gemein­dezen­trums Nauen stat­tfand, durch Rufen von aus­län­der­feindlichen Parolen so gestört haben, dass die Sitzung aus Angst vor weit­er­er Eskala­tion abge­brochen wurde.
2.) Am 17.05.2015 soll Den­nis W. auf­grund eines zuvor gefassten Plans mit Maik S. mit ein­er Axt eine Scheibe des Fahrzeugs des Geschädigten K. eingeschla­gen und das Fahrzeug später mit­tels ein­er Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben, was der Maik S. beobacht­en haben soll.
3.) Am 01.06.2015 soll Den­nis W. gemäß dem Willen der Gruppe eine Zylin­der­bombe vor ein­er LIDL — Fil­iale in Nauen gezün­det haben, wodurch ein Sach­standen in Höhe von mehr als 9.000,00 € an dem Gebäude entstand.
4.) Im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni 2015 soll Maik S. den Christo­pher L. beauf­tragt haben, das Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Farbbeuteln zu bew­er­fen. Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen dies sodann in die Tat umge­set­zt haben, wodurch an der Fas­sade des Haus­es ein Schaden in Höhe von ca. 6.000,00 € ent­standen ist.
5.) Den­nis W. soll zudem am 09.06.2016 in Wahrnehmung des Grup­pen­wil­lens das Türschloss, und das Briefkas­ten­schloss zu dem Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Sekun­den­kle­ber verklebt haben, wodurch diese unbrauch­bar wurden.
6.) Christo­pher L. soll zudem in der Nacht vom 30.07.2015 auf 31.07.2015 in Entsprechung des Grup­pen­wil­lens auf die Baustelle für ein neues Über­gang­sheim am Walde­mar­damm, wo er die Dixi-Toi­lette mit­tels Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben soll.
7.) Den Angeklagten Maik S., Den­nis W., Chris­t­ian B., und Sebas­t­ian F., — Let­zter­er soll zumin­d­est als Mit­glied ein­er what­sapp-Gruppe insoweit einge­bun­den gewe­sen sein — wird schließlich vorge­wor­fen, in der Nacht vom 24. zum 25.08.2015 eine Sporthalle des OSZ Nauen, die als Notun­terkun­ft für Asyl­suchende vorge­se­hen war, durch das Anzün­den davor gelagert­er Mate­ri­alien in Brand geset­zt zu haben, wodurch die Sporthalle voll­ständig zer­stört wurde und ein Sach­schaden von ca.3.500.000,00 € ent­stand. Die Angeklagten Chris­t­ian B., Christo­pher L. und Frank E. sollen bei der Tat „Schmiere“ ges­tanden haben.
Keine für die Klageer­he­bung aus­re­ichen­den Ermit­tlungsergeb­nisse gab es hinge­gen u.a. bei dem Angriff auf einen Klein­bus eines Nauen­er Jugend­clubs, dem ver­sucht­en Bran­dan­schlag auf den pri­vat­en Pkw von Mit­glieder der Partei Die Linke sowie vie­len weit­eren Angrif­f­en auf Parteibüros der Linkspartei und Propagandadelikten.
Wirre Geständ­nisse
Bere­its am ersten Ver­hand­lungstag kam es gle­ich zu den ersten Über­raschun­gen. Trotz der kon­spir­a­tiv­en Organ­i­sa­tion ihrer Aktio­nen trat die Nauen­er Neon­az­izelle weniger geschlossen auf als erwartet.
Als erstes lies der Angeklagte Sebas­t­ian F. bezüglich der ihm vorge­wor­fe­nen Tat­beteili­gung am Bran­dan­schlag auf die als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft vorge­se­hene Turn­halle durch seinen Anwalt eine Erk­lärung vor­lesen. Darin belastete der 33-jähriger Wach­mann den mut­maßlichen Rädels­führer der Tat, Maik Schnei­der, schw­er. Dem­nach habe Sebas­t­ian F. in der Nacht zum 25. August 2015 gemein­sam mit den Mitangeklagten Fäss­er mit Öl und Ben­zin sowie eine Propan­gas­flasche vor die Sporthalle geschafft. Außer­dem seien Autor­eifen und Palet­ten vor dem Ein­gang gestapelt wor­den, um den Brand zu ent­fachen. Alle Anweisun­gen habe Schnei­der gegeben, so 33-Jährige. Zur Zeit des Entzün­dens des Bran­des will Sebas­t­ian F. nicht mehr dabei gewe­sen sein.
Auch der Angeklagte Chris­t­ian B. erk­lärte, dass Schnei­der die Idee zu dem Anschlag gehabt und die Vor­bere­itun­gen ges­teuert habe. Am Abend vor dem Bran­dan­schlag habe er beobachtet, wie Schnei­der und weit­ere Angeklagte Reifen in einen Trans­porter geladen hät­ten. Gemäß PNN soll der der 32 Jährige vor Gericht aus­ge­sagt haben, das ihm “bei den Reifen (…) defin­i­tiv klar“ war „dass sie zum Anzün­den der Halle genutzt wer­den sollen“. Schnei­der habe ihn zudem angewiesen, bei Aut­o­fahrten durch die Stadt die Augen offen zu hal­ten, ob Polizei unter­wegs sei.
Eben­falls nur „Schmiere“ ges­tanden haben wollte der Angeklagte Christo­pher L. Er soll dafür von Schnei­der später als „Fei­gling“ beschimpft wor­den sein. „Mutiger“ war L. dage­gen im „Suff“. Nach einem Saufge­lage in der Stammkneipe „Zum Karpfen“ habe er, laut seinem Geständ­nis, ein Dix­ie-WC auf dem Baugelände, auf dem die neue Flüchtling­sun­terkun­ft in Nauen errichtet wer­den sollte, mit Spir­i­tus in Brand gesetzt.
Auch Maik Schnei­der selb­st ließ sich zu den Tatvor­wür­fen ein. Bezüglich des Bran­dan­schlages auf die Turn­halle sprach der NPD Stadtverord­nete von einem „Unfall“. Er habe nur ein Zeichen set­zen wollen. Gemäß sein­er Ein­las­sung wollte Schnei­der die geplante Flüchtlingsno­tun­terkun­ft nur anrußen, um damit auf die men­sche­nun­würdi­ge Unter­bringung von Asyl­suchen­den hin­weisen wollen. Im Übri­gen sei er kein Ausländerfeind.
Marschieren für die weiße Rasse
Ein paar Monate vorher sah dies freilich noch ganz anders aus. Dort führte Maik Schnei­der am 16. April 2015 einen gegen die geplante Flüchtling­sun­terkun­ft ini­ti­ierten Auf­marsch an, bei dem auch ein Schild mit der Auf­schrift: „Nauen bleibt weiss“ gezeigt wurde. Ein weit­eres Plakat forderte: „Mut zur Tat“. An diesem Auf­marsch beteiligten sich nach­weis­lich auch die Angeklagten Christo­pher L. und Thomas Frank E.
Auch an einem weit­eren, gegen die Errich­tung der Flüchtling­sun­terkun­ft gerichteten Auf­marsch am 29. Mai 2015 nah­men Angeklagte aus dem Prozess am Landgericht teil – und zwar alle. Auf Fotos der Ver­samm­lung sind sowohl Maik Schnei­der, Christo­pher L. und Thomas Frank E. als auch Den­nis W., Chris­t­ian B. und Sebas­t­ian F. zu erkennen.
Das ins­beson­dere Let­ztere ihre Rolle vorgestern vor dem Landgericht herun­ter­spiel­ten und haupt­säch­lich Schnei­der belasteten erscheint somit mehr denn je als Schutzbe­haup­tung. In Nauen gab es im let­zten Jahr, zumin­d­est auf den Ver­anstal­tun­gen der Heimgegner_innen mehr als deut­liche Beken­nt­nisse zu ras­sis­tis­chen Ressen­ti­ments, die mit gescheit­erten Exis­ten­zen und Spiel­sucht, wie es im Fall eines Angeklagten angek­lun­gen ist, allein nicht erk­lär­bar sind.
Ver­fahrens­fehler kön­nte zu neuem Prozess führen
Trotz der akribis­chen Vor­bere­itung durch die Ermit­tlungs­be­hör­den und des Gericht­es scheint der Prozess bere­its nach dem ersten Ver­hand­lungstag wieder zu platzen. Ein Schöffe hat­te die wirren Aus­sagen der Angeklagten, ins­beson­dere die des mut­maßlichen Rädels­führers Maik Schnei­der, während der Ver­hand­lung u.a. als „Quatsch“ beze­ich­net. Schnei­ders Recht­san­walt stellte daraufhin einen Befan­gen­heit­santrag. Der Schöffe dürfte in Folge dessen aus­ge­tauscht wer­den. Damit müsste auch der Prozess neu aufgerollt werden.
Fotos: hier

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