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Potsdam: Musikanlage nach Ruhestörung beschlagnahmt

Pots­dam: Musikan­lage nach Ruh­estörung beschlagnahmt

(MAZ, 28.4.) Mehrere Beschw­er­den wegen ruh­estören­den Lärms gin­gen bei der Polizei in der
Nacht zum Son­ntag ein. Zeu­gen hat­ten auch rechtsver­her­rlichende Parolen
gehört. Bei Ein­tr­e­f­fen der Polizei gegen 1.30 Uhr trafen die Polizeibeamten
sechs alko­holisierte Per­so­n­en, darunter zwei weib­liche, in der angegebenen
Woh­nung im Wohnge­bi­et Am Stern an. Der Alko­holtest ergab bei den 16- bis
27-jähri­gen Pots­damern Werte zwis­chen 1,45 und 2,37 Promille. Bei der
Sich­er­stel­lung der Musikan­lage und aufge­fun­den­er CDs leis­tete der
Woh­nungsin­hab­er (20) erhe­blichen Wider­stand. Bis auf das 16-jährige Mädchen,
das seinen Eltern übergeben wurde, wur­den alle anderen Per­so­n­en zur
Unterbindung weit­er­er Straftat­en in Gewahrsam genom­men und Blutproben
ange­ord­net. Vier der Festgenomme­nen sind der Polizei aus verschiedenen
Ermit­tlun­gen bere­its bekannt. 

Pots­dam-Mit­tel­mark: Nige­ri­an­er beschimpft und geschlagen

(MAZ, 28.4.) Umfan­gre­iche Ermit­tlun­gen führt die Polizei zum Ver­dacht der Volksverhetzung
und der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung an einem nige­ri­an­is­chen Bürg­er. Der
35-Jährige, der als Asyl­be­wer­ber in Berlin lebt, befand sich am
Sonnabend­abend kurz vor Mit­ter­nacht im Lin­ien­bus “117” und fuhr von Teltow
nach Berlin. Auf der Fahrt stieg in der Pots­damer Straße eine größere Gruppe
von männlichen und weib­lichen Per­so­n­en, die dem äußeren Anschein nach der
recht­en Szene zuzuord­nen sind, ein. Etwa in Höhe Ruhls­dor­fer Platz wurde der
Nige­ri­an­er von zwei Per­so­n­en aus dieser Gruppe beschimpft und anschließend
von vier weit­eren, eben­falls aus dieser Gruppe, geschla­gen und in den Rücken
getreten. Der Geschädigte kon­nte sich von den Tätern befreien und zum
Bus­fahrer (34) laufen. Dieser stoppte den Lin­ien­bus und ver­ständigte über
seine Ein­satzzen­trale die Polizei. Die Gruppe ver­ließ den Bus und flüchtete
vom Ruhls­dor­fer Platz in das angren­zende Wohnge­bi­et. Der Geschädigte erlitt
Gesichtsver­let­zun­gen, eine ärztliche Behand­lung vor Ort lehnte er ab. Am Bus
ent­standen Sachschäden.

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